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Frage bezüglich des biogr. Fragebogens: Ordnungswiedrigkeit
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loedes
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 174
Wohnort: nähe Karlsruhe

BeitragVerfasst am: Di Jul 12, 2005 8:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

deine meinung in ehren sebbi....
fakt ist halt, dass die obergrenze bei 5 punkten liegt, wird zumindest von der lh so angegeben.
ich glaube nicht, dass die sich die mühe machen wegen jedem punkt einzeln nachzufragen. oder bekommt man z.b. bei ner größe von 1,94 dann auch probleme, obwohl die grenze ein zentimeter höher liegt?
denn wenn das so wäre, bräuchte man ja keine obergrenzen aufstellen...
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Kamikatze
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: Di Jul 12, 2005 9:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

versteh deine Antwort nicht.
Wenn du die Obergrenze erreicht hast, bist du raus.
Aber es heißt ja nicht, dass wenn du weniger hast, es nicht von Interesse ist.
Deiner Meinung nach, könnte man vier Punkte auch noch verschweigen, weil du ja erst vier, und noch nicht die "geforderten" 5 hast.

Kapier also nicht, was du ausdrücken willst.
_________________
auf dass der Traum Wirklichkeit wird!
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loedes
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 174
Wohnort: nähe Karlsruhe

BeitragVerfasst am: Mi Jul 13, 2005 6:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ok, hab mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt....
ich würde nie irgendetwas verschweigen! ich wollte damit nur sagen, dass man sich wegen einem punkt oder wahrscheinlich auch 3 keine sorgen machen sollte. wenn es die LH stören würde, hätten sie die grenze doch bei 3 und nicht bei 5 gezogen, oder?
so long Cool
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Lh4139
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 212

BeitragVerfasst am: Do Jul 14, 2005 2:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[hide:b42e6c4daa][/hide:b42e6c4daa]

Zuletzt bearbeitet von Lh4139 am Mo Apr 23, 2007 8:16 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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jetstream
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Waypoint: Traun

BeitragVerfasst am: Do Jul 14, 2005 7:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, danke für die vielen und schnellen Antworten.

Ich denk, dass ich es versuchen werde den Punkt auf meine Eltern schreiben zu lassen. Da bin ich dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Sollte es nicht funktionieren, so werde ich den Punkt bei der BU zugeben, aber nicht in meiner online-Bewerbungändern lassen und hoffe, dass die LH es nicht allzu streng nimmt.

Hoffentlich kommt gar kein Brief aus Flensburg. Confused
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Do Jul 14, 2005 8:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

also bei mir steht in dem Brief, den ich zurückgefaxt habe:

Ich bestätige hiermit, dass zum Zeitpunkt meiner Bewerbung in meinem noch zu beantragenden Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg nicht mehr als 5 Punkte eingetragen sind!

...


Dann steht in einem weiteren Teil des Briefs:

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nur gültig ist, wenn sichergestellt ist, dass in dem von Ihnen zu beantragenden Auszug aus dem Verkehrszentralregister keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen worden sind, gegen Sie gegenwärtig kein Strafverfahren schwebt und keine Eintragung im Verkehrszentralregister, mit mehr als 5 Punkten oder keine Eintragung auf Körperverletzung, Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist, erfasst ist.

Letztendlich scheint es so zu sein, als ob es deine Sache ist, ob du es jetzt noch nachträglich angibst oder nicht, allerdings solltest du es spätestens bei der BU mit angeben, denn auf dem Auszug aus Flensburg steht das dann drauf.
Es soll auch Leute gegeben haben, die sich vorher einen Auszug geholt haben, da angeblich der Auszug bei der FQ maximal 6 Monate alt sein darf, aber hier würde ich mich nicht drauf festnageln lassen. Ebenfalls bewährt sich Ehrlichkeit am längsten...


Gruß

Romeo Mike
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flykai
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi Aug 17, 2005 11:29 am    Titel: Antworten mit Zitat

@lh4139
wenn ich richtig informiert bin, ist ein Alkoholvergehen im Strassen- oder Luftverkehr nicht nur bei der LH das aus, sondern im allgemeinen... Oder irre ich mich da ?
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mi Aug 17, 2005 11:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

da irrst du dich nicht. Ab 6 Punkten in Flensburg kann (wird auch mit hoher Wahrscheinlichkeit) und ab 8 Punkt in Flensburg wird deine Lizenz entzogen oder halt ein Zwischenfall mit Alkohol führt zum Lizenzentzug.


Gruß

Romeo Mike
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flykai
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi Aug 17, 2005 1:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke RM
war eben doch etwas geschockt als ich den Beitrag mit Alkohol, Punkten und Bstandener FQ gelesen hatte...
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mi Aug 17, 2005 1:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

wo hab ich was von bestandener FQ geschrieben? Also wenn das auf mich bezogen war, schön wär's, damit wäre mein Lebenstraum in Erfüllung gegangen, aber so weit bin ich leider bei weitem noch nicht...


Gruß

Romeo Mike
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flykai
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi Aug 17, 2005 1:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@RM Nein, nicht du LH4139 hat ein bissl weiter oben geschreiben, das er jemanden kennt, der es so geschafft hat. Das hatte ein wenig für Verwirrung gesorgt, da ich mir eigentlich sicher war in der Ausbildung (auch wenn sie schon ein bissl her ist) mal etwa gehört habe, das ein Alkoholvergehen das absolute Aus für die Fliegerei in jeder Hinsicht ist... Höchstens noch als Paxe... Smile

Das du deine FQ noch nicht hattest weiß ich, erstmal Good Luck bei der BU Wink
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DÄR NIKKA
NFFler
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Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: Di März 28, 2006 9:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde gerne dieses nun wirklich schon alte Thema nochmal aufnehmen...

Also fest steht ja wohl, dass hingegen der ganzen Andeutungen in diesem Thread auch Falschparken und geblitzt werden je eine Ordnungswiedrigkeit ist... sonst würde das ja nicht in dem netten Brief stehen, den man da bekommt.

Allerings ist ja explizit danach gefragt, ob ich gerichtlich belangt worden bin.

Also was denkt ihr, jedes nette Foto angeben, oder einfach nein ankreuzen.
(Punkte hab ich noch keine, nurn paar km/h..)
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