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n3toX Captain

Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze  |
Verfasst am: Di Okt 02, 2012 7:58 pm Titel: |
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@Skyrock: Ich habe mich überhaupt nicht als Wannabe-Jurist hochgespielt, so wie du es darstellst. An deiner Stelle würd ich mal vom hohen Ross wieder runterkommen... Das täte dem Forum vielleicht besser, als meine Halbwahrheiten, die ich hier verzapfe. Das Recht, dass ich Praktiken anzweifeln darf, habe ich. Es ist nunmal mit unter meine Meinung, und die darf man in diesem Land frei vertreten.
Es ist vor Gericht auch ein Unterschied, ob man recht hat, oder ob man recht bekommt... |
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Di Okt 02, 2012 8:37 pm Titel: |
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| Skyrock hat folgendes geschrieben: | | Ansonsten ist es einfach nur Gemecker mit gefährlichem Halbwissen, was in keinster Weise nützlich ist, weil es die Lufti so macht wie sie es will. Sie können sich die bewerber aussuchen, nicht umgekehrt. |
Ich sehe kein Gemecker, sondern eine Diskussion. Und ja, ich finde sie interessant, weil ich mich das auch schon mal gefragt habe.
Und hatten wie gesagt als Beispiel diejenigen, die 2009 wegen dem ENS Hard Limit rausgefallen sind, die gleiche Chance, wie heute mit dem (Englischwarnung) Soft Limit? Zumindest wenn sich die Chance merklich verändert (und es waren einige mit only ENS fail, wie ich es in Erinnerung habe), kann man nicht mehr von Chancengleichheit sprechen. Es sei denn, man reduziert es auf einen Zeitpunkt - was aber die Lebenslang-Regel wieder ad absurdum führt.
Fakt ist eines: Es hat offenbar schon einen gegeben, der erfolgreich nachweislich seine Daten beim DLR hat löschen lassen. Das gleiche kann man sicherlich von der Lufthansa fordern. Sie dürfen vielleicht den Namen speichern, aber nicht Adresse, Bankdaten usw., weil es nach dem Bewerbungsverfahren und eventuellen gesetzlichen Einspruchsfristen für sie nicht mehr relevant ist.
Was passiert, wenn man sich nun einfach stumpf nochmal bewirbt und eventuell vorher noch umgezogen ist? Wenn man einen Standard-Namen wie Max Müller hat, bringt auch ein Geburtsdatum keine ordentliche Korrelation zu einem Bewerber. Wenn sie trotzdem die Bewerbung ablehnen, geben sie zu, die Daten doch vorgehalten zu haben.
Disclaimer: Dies ist ein rein theoretischer Gedanke, ich bin kein Jurist und empfehle es nicht, ohne gründliche Rechtssicherheit und -beratung falsche Angaben in der Bewerbung zu machen.
Achja: Anstelle der Lufthansa würde ich erfolglosen Bewerbern zumindest die Möglichkeit anbieten, gegen Übernahme sämtlicher Test- und Anreisegebühren das Verfahren nach 3 Jahren nochmals zu durchlaufen. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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ArcusM Captain

Anmeldungsdatum: 13.07.2011 Beiträge: 124
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Verfasst am: Mi Okt 03, 2012 10:35 am Titel: |
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| Schienenschreck hat folgendes geschrieben: |
Was passiert, wenn man sich nun einfach stumpf nochmal bewirbt und eventuell vorher noch umgezogen ist? Wenn man einen Standard-Namen wie Max Müller hat, bringt auch ein Geburtsdatum keine ordentliche Korrelation zu einem Bewerber. Wenn sie trotzdem die Bewerbung ablehnen, geben sie zu, die Daten doch vorgehalten zu haben.
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Also meine Bewerbung ist ja schon ein bisschen her aber wenn ich mich recht erinnere musst du beim Biografischen Fragebogen angeben ob du das Auswahlverfahren bereits einmal durchlaufen hast oder nicht und Unterschreibst am Ende für die Richtigkeit der Angaben. Gibst du also hier nichts an obwohl du Jahre zuvor schonmal durchgefallen bist machst du falsche Angaben. Ich bin zwar kein Jurist aber wenn das auffliegt wirst du Ärger mit der Lh bekommen. _________________ "Wenn man fliegt und der Nachbar einen fragt wo man denn gerade her kommt, dann kommt man aus Bangkok, aus Los Angeles oder aus Dubai und wenn man nicht mehr fliegt kommt man vom Aldi oder vom Tengelmann" Zitat Cpt. Norbert Wölfle |
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Mi Okt 03, 2012 4:38 pm Titel: |
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| ArcusM hat folgendes geschrieben: | | Also meine Bewerbung ist ja schon ein bisschen her aber wenn ich mich recht erinnere musst du beim Biografischen Fragebogen angeben ob du das Auswahlverfahren bereits einmal durchlaufen hast oder nicht und Unterschreibst am Ende für die Richtigkeit der Angaben. Gibst du also hier nichts an obwohl du Jahre zuvor schonmal durchgefallen bist machst du falsche Angaben. Ich bin zwar kein Jurist aber wenn das auffliegt wirst du Ärger mit der Lh bekommen. |
Bitte im Zusammenhang lesen. Es geht darum, dass sie nach ordnungsgemäßer Löschung keine Daten vorhalten dürften und somit technisch eigentlich gar nicht die Möglichkeit hätten, das zu korrelieren - wenn doch und sie anfangen würden Ärger zu machen, könnte man sie im Gegenzug für den Datenmissbrauch herankriegen. Hier geht es auch hauptsächlich nur ums DLR, nicht um die Lufthansa.
Auch hier bitte wieder Disclaimer von oben beachten. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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Letstry Captain

Anmeldungsdatum: 26.02.2012 Beiträge: 126
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Verfasst am: Do Okt 04, 2012 4:37 am Titel: |
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@Elmar: Da du bei der BU und FQ deinen Ausweis vorzeigen musst, wuerdest du dich spaeterstens bei der Richtigstellung des Betrugs und der Urkundenfaelschung bezichtigen (bzw eine in Auftrag gegeben zu haben).
@Sicherheitssalamander: Soviel ich weis sind die Daten ungueltig und waeren vor Gericht nichtig, da LH sie illegal vorliegen hat.
Wie siehts denn eig aus wenn ich heirate und meinen Nachnamen aender?
Ich bin auch kein Jurist daher alles nur meien Meinung und man moege mich verbessern  |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Do Okt 04, 2012 1:24 pm Titel: |
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| Gottchen, jurstisches Klein-Klein hin oder her, am Ende ist das Auswahlverfahren so undurchsichtig dass man euch problemlos völlig legal wegen der Doppelbewerbung wieder aussortieren könnte ohne sich zu beschmutzen. |
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