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Alt&Neu Captain
Anmeldungsdatum: 01.05.2009 Beiträge: 603
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Verfasst am: Sa Sep 01, 2012 6:04 pm Titel: |
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...das liegt daran, dass vorm Studium schon Ausbildung läuft und wenn das Studium rum ist auch in etwa 4-5 Jahre Dienstzeit rum sind...+ die 10 Jahre man dann bei 15 rauskommt... |
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PsyOps Captain
Anmeldungsdatum: 17.03.2012 Beiträge: 133
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Verfasst am: Sa Sep 01, 2012 6:32 pm Titel: |
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Richtig, wer es wissen will muss einen Antrag auf Feststellung der abdienzeit stellen.
Eine andere Verpflichtungserklärung gilt fur keinen BS. Und auch nur diese Berechnung ist dann aussagekräftig. Diese wird ebenso erstellt, wenn man um seine Entlassung bittet.
Das schwierige ist ohnehin, genau zu wissen welche Lehrgänge mit einberechnet werden...für meinen Bereich kenne ich es nun, da es einige Kündigungen gab. Aber das István Dezernat zu Dezernat bei P scheinbar unterschiedlich... |
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Gewitterflieger Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 04.08.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: So Sep 09, 2012 2:17 pm Titel: |
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Also welchen Unterschied macht es dann nun, wenn man als SaZ nach 15 Jahren kündigt oder als BS? Bekommt man keinen BfD oder fehlt etwas anderes? |
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PsyOps Captain
Anmeldungsdatum: 17.03.2012 Beiträge: 133
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Verfasst am: So Sep 09, 2012 5:04 pm Titel: |
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Richtig, der Bs bekommt quasi nix. Wird nur Renten nachversichert.
Aber er hat den Vorteil, das er nur dann geht, wenn er einen Vertrag hat. Der SaZ kann Pech haben und in einer zeit rausgehen, in der niemand bei einer Airline eingestellt wird. Einige ehemalige Kollegen mussten fast zwei Jahre auf einen Vertrag für die Zivil Fliegerei warten... |
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Alt&Neu Captain
Anmeldungsdatum: 01.05.2009 Beiträge: 603
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Verfasst am: Mo Sep 10, 2012 7:38 pm Titel: |
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...naja und n SaZ kündigt ja auch nicht ;-)...sondern nimmt fett BfD und 2 bzw. 3 Jahre Übergangsgebührnisse und die einmalige Abfindung mit...eben mit dem beschriebenen Risiko, dass es im Zivilen nicht klappt mit dem Fliegen... |
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PsyOps Captain
Anmeldungsdatum: 17.03.2012 Beiträge: 133
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Verfasst am: Di Sep 11, 2012 12:32 am Titel: |
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Die zwei Jahre BFD Freistellung erhält der SaZ übrigens nur, wenn er studieren möchte oder eine Ausbildung anfängt.
Wenn man direkt einen Arbeitsvertrag annimmt, wird derzeit kein Luftfahrzeugführer freigestellt,
Also heißt es, er bekommt zwar die Übergangsgebührnisse, aber die entsprechen nicht dem letzten Gehalt. Sondern einem Teil davon. Wenn nun,wie bei dem ein anderen Kameraden passiert, keine Airline einstellt, dann geht das Geld auch zügig zur neige.
So hat alles seine vor und nachteile |
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