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Eazy
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Anmeldungsdatum: 23.04.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: So Aug 26, 2012 11:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

@RiGo: Na ja, fast egal...zum Thema Buschflieger nämlich: Schau mal in den oben angegebene Paragraphen: Du mußt die Flugstunden in einem Flieger machen, der entsprechend in EASA-Land zugelassen existiert. Es muß aber nicht in einer Registrierung eines EASA-Landes sein. Beispiel: Hour Building in Südafrika (habe ich gemacht). Dort auf lokal registrierter C152, die hierzulande auch zugelassen ist -> geht also! Du findest aber "im Busch" auch andere Flieger, zB eine Jabiru, die hier -wenn überhaupt- nur als UL existiert, also nicht als Flugzeug zugelassen ist -> geht nicht!
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RiGo90
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Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: So Aug 26, 2012 12:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Meinte das jetzt in dem Sinne, dass es ist egal wo geflogen wird, so lange diese EASA registriert sind.

Werde mich die Tage aber noch mal mit einem Anruf beim LBA schlau machen und mich absichern.
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Eazy
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Anmeldungsdatum: 23.04.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: So Aug 26, 2012 12:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, müssen eben nicht mal EASA-registriert sein (US, Südafrika...), solange der TYp auch in einem EASA-Land zertifiziert ist. Sonst ginge das ganze hour building in USA etc. auch gar nicht
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737NGX
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Anmeldungsdatum: 13.04.2012
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: So Sep 09, 2012 7:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Anhang 1 zu JAR-FCL 1.160 und 1.165(a)(1)
Durchgehende Ausbildung für ATPL(A)

2 Bewerber, die eine durchgehende ATPL(A)-Ausbildung absolvieren möchten, müssen unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters einer FTO alle Ausbildungsabschnitte eines fortlaufenden, genehmigten Ausbildungslehrgangs, der von der FTO erstellt wurde, abschließen.


Das ist das Ding. Mit drei Leuten vom LBA telefoniert. Jeder sagt was anderes... Smile
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Sep 09, 2012 8:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

time building hat nix mit ausbildungsabschnitt zu tun.
ausser es gibt keinen PPL - nur dann ist das fliegen unter ausbildung, logisch.
was manche schulen auch gern machen: wenn jemand "anderswo" geflogen ist, muss er "zur strafe" dann hier wieder "standardisierung" fliegen, um "auf linie" gebracht zu werden.

wiederholung der immer gleichen probleme bringt uns hier aber nicht weiter - es ist längst schon alles gesagt.

und mir das fliegen verbieten zu lassen, von einer schule die denkt sie kann irgendetwas in gesetzestexte hineininterpretieren das ist höchst anmaßend und völliger bullshit: PPL ist ein internationaler standard, und hat nix mit regionalen philosophie-interpreten zu tun. deshalb kann solche erpressung nur stattfinden, wenn man im voraus geld gezahlt hat, und deshalb sollte man sowas auch nie machen
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Sep 09, 2012 8:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

übrigens, wie definierst du den ausbildungsabschnitt time building?
welche übungen stehn genau im syllabus?
hat die berühmte schule ein programm dafür?
ist es genehmigt?
kannst du es veröffentlichen?
wenn nein, wieso nicht?
wenn ja - wie wird es bewertet? ("super trooper er hat alle stunden geschafft" oder "blöder loser, er hat eine minute zu wenig time building")
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737NGX
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Anmeldungsdatum: 13.04.2012
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: Mo Sep 10, 2012 1:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich bei Gelegenheit mal schreiben. Ich glaube es sind einfach "Alleinflüge"
Tatsächlich hat einer vom LBA gesagt, das der Ausbildungsverlauf so genemigt wurde, und deshalb so durchgefürt werden muss. Die andern beiden nicht. Begründung: Das wäre der Unterschied zwischen durchgehend und modular, wo man dann aber mehr Stunden braucht....

Morgen weiß ich mehr.
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Eazy
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Anmeldungsdatum: 23.04.2003
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: Mo Sep 10, 2012 8:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

@737:

Du mußt Dich bitte mal klar äußern (vielleicht habe ich das auch überlesen), ob Du von einer mdoularen oder einer durchgehenden Ausbildung sprichst:
Bei letzterer ist, wie auch von Dir zitiert, eine DURCHGEHENDE Ausbildung an EINER FTO (=Flugschule) so "en bloc" genehmigt -> alle Flugstunden zur Ausbildung dort, weil alle Teil der genehmigten Ausbildung sind (dafür dann auch weniger erforderlich)
Bei modular machst Du selbst IRGENDWO Deine Flugstunden, um -nach Erhalt des PPL- Dich für den jeweils nächsten Ausbildungsabschnitt zu qualifizieren -> Flugstunden sind kein Teil der Ausbildung (dafür dann eben mehr erforderlich)
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