Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

Kanzlei Koch

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Flugschulen / ATPL-Ausbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Iwannafly
Gast





BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2012 11:45 am    Titel: Kanzlei Koch Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ich werde vorrausichtlich Ende Jahres meine Ausbildung ab-inito bei der RWL starten. Für die steuerrechtlichen Fragen gerne mithilfe einer Kanzlei. Denkt ihr dies macht Sinn oder ist alles gut selbst machbar? Was haltet ihr von der genannten Kanzlei Koch, die dort spezialisiert ist?

Danke!
Nach oben
ImhO77
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2012 12:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt doch auf Deine persönlichen Voraussetzungen an, ob sichdas auch nur ansatzweise lohnt.
Wie soll das hier jemand beurteilen ohne die zu kennen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2012 12:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du während der Ausbildung Kapitaleinahmen, bzw. zahlst du Steuern ? Wenn nicht brauchst du auch keinen Steuerberater. Wenn du nach der Ausbildung nicht direkt als Pilot arbeitest, kannst du in der Regel auch nix absetzen, weil es dann eine "Hobby- oder Freizeitausbildung" war. Die Ausbildung ist ja an sich schon Steuerbefreit.

Vor der Ausbildung zum Berater zu gehen, bringt also in der Regel gar nix - wenn dann sollte man es hinterher tun, wenn man einen Arbeitsvertrag, der aus der Ausbildung resultiert und dann entsprechende Einahmen hat, wo man direkte Abschreibungen erwirken könnte (rückwirkender Verlustvortrag etc.).

Wie Imh077 schon sagt - mit den Informationen, kann Dir kein Mensch etwas dazu sagen.

ich weiß aus eigener Erfahrung, daß jeder gute Steuerberater dich beraten kann - muß also keine Kanzlei "Koch" sein, um daß zu bekommen, was dir im endeffekt steuerlich am Ende des Jahres zusteht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
japadog
Gast





BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2012 12:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt es würde ihm genügen alle ausbildungsrelevante Rechnungen etc aufzubewahren und später dann einzureichen?
Nach oben
Iwannafly
Gast





BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2012 12:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ist es nicht von nöten schon im vorhinnein irgendetwas zu machen, was später nach der ausbildung vielleicht so nicht mehr möglich ist?
Nach oben
B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Di Jul 10, 2012 2:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja genau - alle Rechnungen aufbewahren - vorher kann man eh nichts bewirken.

@iwannafly - was willst du denn vorher machen ? Solange du die Ausbildung nicht fertig hast und nicht fest steuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt bist, kannst du auch nichts absetzen. Beantworte doch erstmal die Fragen, bevor du hier weitere Fragen stellst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
737NGX
NFFler
NFFler


Anmeldungsdatum: 13.04.2012
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: Fr Aug 17, 2012 5:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Oder schonmal ne Steuererklärung machen. Denn es sind Werbungskosten. Du bekommst dann zwar erstmal nichts wieder, aber sobald Du dann Geld verdienst... Dann sind die Rechnungen dem FA aber schon bekannt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Sa Aug 18, 2012 2:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind erst dann Werbungskosten, wenn du auch tatsächlich als Pilot arbeitest und eingestellt wurdest. Wenn du nachher keinen Job bekommst und bei Mac Donalds arbeiten musst, bekommst du nichts, weil deine Tätigkeit und dein Einkommen nichts mit der Ausbildung am Hut hat...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
737NGX
NFFler
NFFler


Anmeldungsdatum: 13.04.2012
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: Sa Aug 18, 2012 6:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist klar. Anders hatte ich das auch nicht gemeint...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
joyflight
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So Aug 19, 2012 4:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

Festsetzung des verlustvortrags koennte man machen. Das beschleunigt dann die Bearbeitung im auszahlunsjahr. (ich kenn einen, der wartet jetzt unnoetig lange Wink
Aber wie schon gesagt mit dem Risiko dass man's umsonst macht - bzw. Kanzlei machts bestimmt nicht gratis.
Ergo wenn du mehr Zeit als Geld Hast: machs dir selbst und mach es gleich - es koennte eine Zeit kommen, wo sich das umkehrt . Wenn du der Typ bist, der gerne andere für sich arbeiten lässt , wuerde ich warten Bus zum job, damit du dem Azubis Geld nicht auch noch Kanzlei Geld hinterherwirfst.

Übrigens, dass man werbungskosten zurückzahlen muesste, wenn man bei mcdonalds arbeitet, ist nicht die Regel. Hängt stark vom "Deal" ab mit der Behörde. (ich z b hab gar keinen deal, weil ich ihnen gedroht hab wegzugehen wenn sie "Probleme" machen. Bei mir muesste das Fa aber auf deutlich mehr als mcdonalds steuern verzichten)
_________________
http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Flugschulen / ATPL-Ausbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group