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n1Ce* Captain


Anmeldungsdatum: 09.02.2010 Beiträge: 78 Wohnort: Kassel  |
Verfasst am: Mo Jun 11, 2012 11:58 am Titel: SWISS Überweisung |
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Hi zusammen,
hab ne Frage bzgl der Überweisung. Und zwar hab ich letzte Woche Freitag das Geld per Onlinebanking überwiesen und danach gleich die Überweisungsbestätigung ausgedruckt. Auf der Überweisung, die ich ausgedruckt habe, steht jedoch "Dieser Ausdruck ist nicht rechtsverbindlich". Heißt das jetzt, das ich warten muss bis das Geld überwiesen wurde und dann von der Sparkasse eine "originale" Überweisungsbestätigung mitschicken muss oder reicht die ausgedruckte Überweisung aus??
Hoffe ihr könnt mich einigermaßen verstehen  |
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gatta Captain

Anmeldungsdatum: 08.11.2011 Beiträge: 190
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Verfasst am: Mo Jun 11, 2012 5:16 pm Titel: |
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Nein, nimm den Beleg den du schon hast.
Die prüfem den Eingang der Zahlung auf deren Konto auf den eigenen Auszügen. Ich nehme an, dass die Kopie nur dafür da ist, falls sie die Zahlung nicht finden oder zuordnen können. Damit sie sehen, was du in die Felder eingetragen hast.
Mach dir keinen großen Kopf deswegen! Einfach den Ausdruck nehemen und gut.
Grüße _________________ SWISS:
[✔]Bewerbung
[✔]Stufe 1 (Leistungstest)
[✔]Stufe 2 (Apparatetest)
[✔]Stufe 3 (PIT)
[✔]Medical
[✔]Stufe 4 (Gruppenübung)
[✔]Interview
[fail]Board |
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n1Ce* Captain


Anmeldungsdatum: 09.02.2010 Beiträge: 78 Wohnort: Kassel  |
Verfasst am: Mo Jun 11, 2012 9:47 pm Titel: |
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Alles klar, danke!  |
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