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massi Captain

Anmeldungsdatum: 28.08.2009 Beiträge: 976 Wohnort: EDGG REU  |
Verfasst am: Do Jan 19, 2012 9:02 pm Titel: Funkscanner |
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| Ist es erlaubt auf der Besucherterasse eines Flughafens Funkscanner zum Abhören des Flugfunks zu benutzen? Wie sieht es aus wenn man das BZF besitzt? |
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DBate Captain

Anmeldungsdatum: 03.08.2010 Beiträge: 168
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Verfasst am: Do Jan 19, 2012 10:11 pm Titel: |
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Wikipedia sagt:
| Zitat: | | Jedermann in Deutschland darf ein solches Gerät erwerben, besitzen und auch benutzen. Jedoch ist dabei zu beachten, dass nur Amateurfunkfrequenzen, Wettersatelliten o.ä. abgehört werden dürfen. Das Abhören von BOS-Frequenzen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) ist dabei verboten. Selbst wenn man eine Berechtigung für BOS-Funk hat, weil man z.B. bei der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. tätig ist, dürfen die Sendungen mit einem Funkscanner nicht für private Zwecke empfangen werden. |
Analog verhält es sich - soweit ich weiss - beim Flugfunk. D.h. der darf nicht abgehört werden - auch nicht wenn Du ein BZF/AZF hast! Da der Flugfunk kein 'Allgemeiner Funk' ist, wie zum Beispiel eine ATIS, sondern nur für bestimmte Empfänger bestimmt ist, darfst Du auch nicht reinhören. Fällt unter das Fernmeldegeheimnis.
Schaust' halt mal hier und hier.
Eine alte Diskussion zu dem Thema auf diesem Board findest Du an dieser Stelle. Ich hab' allerdings nicht reingeschaut. Die Gesetzeslage könnte sich zwischenzeitlich geändert haben.
Allerdings ist es auch auf der Besucherterasse so wie immer: Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Zuletzt bearbeitet von DBate am Fr Jan 20, 2012 12:02 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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Speedbirdy Captain

Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 1797
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Verfasst am: Do Jan 19, 2012 11:45 pm Titel: |
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| Gesetzeslage ist immer noch gleich. Das Abhören von Flugfunk ist verboten, solange man nicht gerade als Pilot durch die Gegend fliegt. In England und den USA ist das allerdings nicht so. |
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Tux_1987 Captain


Anmeldungsdatum: 07.07.2010 Beiträge: 211 Wohnort: bei Köln  |
Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 12:59 am Titel: |
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in den USA empfehlen es die Fluglehrer sogar um Terminologie zu lernen und sich an den Funk zu gewoehnen _________________ was macht man bei 'ner Master Warning? Continue ist doch klar  |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6919 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 7:39 am Titel: |
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| Tux_1987 hat folgendes geschrieben: | | in den USA empfehlen es die Fluglehrer sogar um Terminologie zu lernen und sich an den Funk zu gewoehnen |
so lehrt man es auch an der Flugschule, deshalb ist das Abhören legal möglich, solange man nicht sendet _________________ **Happy landings** |
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joyflight Captain

Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München  |
Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 9:50 am Titel: |
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korrekt
es geht nicht um "ja" oder "nein"- sondern um angemesenheit der situation:
- irgendwie muss man es lernen. wer nur in der luft übt, erzeugt evtl einen unnötigen emergency
- irgendwie muss das fernmeldegeheimnis gewahrt werden; wer im flugzeug drinnen beim brennenden triebwerk den scanner auf laut stellt, so dass alle mithören, macht sich mitschuldig an panik-mache
eine gute option wäre, die im internet freigegebenen sender mitzuhören. oder bei vacc-sagg, das ist alles hoch-professionell und generiert bestimmt keine rechtlichen probleme (und ist auch noch billiger).
wer trotzdem unbedingt in den live-funk am heimeat-flughafen reinhören will, sollte dabei rahmenbedingungen schaffen, dass es nicht als "verrat" am fernmeldegeheimnis interpretiert werden kann (es wird nicht als funk-übung angesehen, wenn alle teenie-nachbarn bei bier und party mithören, ...).
gruß,
udo
ps: übrigens, im AZF/BZF steht gar nicht drinnen, dass man die berechtigung hat kontinuierlich funk abzuhören oder zu senden. sondern es heisst "betrieb an einer luft- oder bodenfunkstelle für den flugdienst" was weder für den eigenen keller, noch für parties, besucherterassen oder sonstigen unpassenden locations zutrifft.
mir ist aber nicht bekannt, dass vergehen, speziell beim abhören (ohne falsche absichten) geahndet wurden _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ |
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Speedbirdy Captain

Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 1797
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Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 10:22 pm Titel: |
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| flapfail hat folgendes geschrieben: | | Tux_1987 hat folgendes geschrieben: | | in den USA empfehlen es die Fluglehrer sogar um Terminologie zu lernen und sich an den Funk zu gewoehnen |
so lehrt man es auch an der Flugschule, deshalb ist das Abhören legal möglich, solange man nicht sendet |
Aber nicht in Deutschland! Das geht nur, wenn die Flugschule eine spezielle Genehmigung hat. |
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Conversion Captain

Anmeldungsdatum: 12.07.2009 Beiträge: 200 Wohnort: irgendwo in den Bergen  |
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Flugmensch Captain

Anmeldungsdatum: 20.04.2011 Beiträge: 769
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Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 12:43 am Titel: |
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sau gut!
Danke für die Links
hatte ein bischen den LA Tower angehört und nebenbei Flightradar angeschaut.
Irgendwann so mit lustigen deutschen Dialekt "Luufthaansa xxx ready for take off" und paar Sekunden später die 747 nach Frankfurt aufm Radar.
Fluglotse is auch nich schlecht und cool, dass man privat da so viel mitverfolgen kann^^ |
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parish Captain

Anmeldungsdatum: 22.01.2009 Beiträge: 137
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Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 12:25 pm Titel: |
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Ahoi zusammen!
@ Conversion ...
DANKE für den Link :- ) |
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