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DLR-Test: nach dem Durchfallen erneut bewerben?

 
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Duffman
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Sa Jan 07, 2012 7:43 pm    Titel: DLR-Test: nach dem Durchfallen erneut bewerben? Antworten mit Zitat

Hallo!

Wer einmal den DLR-Test gemacht hat, darf diesen ja nicht erneut absolvieren.

Gibt es hier Erfahrungsberichte oder weiß jemand aus Erzählungen, was bei einer Zweitbewerbung (Erstversuch war negativ) passiert? (einfache Ablehnung, Rechnung über z.B. 1.000 Euro, Anzeige wegen Versuchsbetrug etc.) Ich habe im Netz keine adäquate Antwort gefunden.

Vielen Dank!
Duffman
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Sa Jan 07, 2012 7:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Spielt doch überhaupt keine Rolle, Teilnehmen darf man so oder so nicht.
Ob nun eine Anzeige kommt oder nur ein freundlicher Brief, ist doch völlig irrelevant?

Will dennoch das nötige dazu sagen:
Beim der Bewerbung muss man angeben, ob man schon da war. Beim Abschicken bestätigt man, dass man alles wahrheitsgemäß beantwortet hat.

Mit viel Pech ist das eine Anzeige wegen Betruges wert. Hängt davon ab, wie Lufthansa das handhabt, da ja kein öffentliches Interesse besteht.
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Duffman
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Sa Jan 07, 2012 9:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ImhO77 hat folgendes geschrieben:
Spielt doch überhaupt keine Rolle, Teilnehmen darf man so oder so nicht.
Ob nun eine Anzeige kommt oder nur ein freundlicher Brief, ist doch völlig irrelevant?



Zu schnell fahren ist in den USA und in Deutschland nicht erlaubt. In Deutschland mach ich es bewusst trotzdem - ganz einfach, weil die Strafe geringer ist. Das Maß der Ahdung ist deshalb nicht egal.

Ich will auch keine Diskussion anzetteln, ob man ein Trottel ist, wenn man sich bewirbt, durch alle Runden durchkommt und wenn man dann in letzter Minute rausgeschmissen wird. Mir gehts schlichtweg um reale Erfahrungen.

Vllt. gibts ja auch zig Leute, die nach paar Jahren sich erneut beworben haben und jetzt Piloten sind - who knows?!

Mir gehts jetzt auch nicht um meine Person ... sondern um Erfahrungswerte!
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LH3591
Gast





BeitragVerfasst am: So Jan 08, 2012 12:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sag uns bitte auf jedenfall ob das gut gegangen ist Wink
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: So Jan 08, 2012 6:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Duffman hat folgendes geschrieben:

Vllt. gibts ja auch zig Leute, die nach paar Jahren sich erneut beworben haben und jetzt Piloten sind - who knows?!


I knows.
A simple no.
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gatta
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Anmeldungsdatum: 08.11.2011
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: So Jan 08, 2012 6:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Erfindung die das verhindert heißt "Datenbank" Smile
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SWISS:
[✔]Bewerbung
[✔]Stufe 1 (Leistungstest)
[✔]Stufe 2 (Apparatetest)
[✔]Stufe 3 (PIT)
[✔]Medical
[✔]Stufe 4 (Gruppenübung)
[✔]Interview
[fail]Board
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Duffman
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Mo Jan 09, 2012 12:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

gatta hat folgendes geschrieben:
Die Erfindung die das verhindert heißt "Datenbank" Smile


klar, technisch einfach wärs. Bloß ich meinte auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass Bewerberdaten nicht gespeichert werden dürfen, zumindest nicht lang. Unabhängig davon, ist das DLR ja eh nicht der potenzielle Arbeitgeber und daher wohl okay die Speicherung.


danke, Imh!
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Mo Jan 09, 2012 12:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit viel Pech ist das eine Anzeige wegen Betruges wert. Hängt davon ab, wie Lufthansa das handhabt, da ja kein öffentliches Interesse besteht.


Darüber kann man sicherlich streiten. Denn in Schland ist es verboten einen Bewerber auf Grund eines vorangegangen Bewerbungsverfahrens auszuschließen. Es gibt bei Bewerbungsverfahren durchaus viele Fragen die man nicht ehrlich beantworten muss. Fragen die erkennen lassen, dass sie zum Ausschluss aus einem Bewerbungsverfahren führen und die rechtlich zweifelhaft sind dürfen nicht nur meiner Meinung nach durchaus mit Phantasie beantwortet werden. Ich denke nicht, dass das DLR oder ein Auftraggeber hier von Betrug sprechen wird, zu mal meiner Ansicht nach nicht der Tatbestand nach §263 StGB nicht erfüllt ist.

Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Wer schafft sich schon alleine durch eine simple Bewerbung einen Vermögensvorteil oder schädigt das UN? Und selbst wenn es zur Anstellung kommen sollte kann daraus kein Vermögensvorteil durch die Bewerbung abgeleitet werden. Denn diesen erzielt man ja dann durch die ehrliche Arbeit die man verrichtet. Viel mehr zeigt ein Bestehen bei Wiederholung des ACs die Eignung. Wink Und es gibt durchaus Kandidaten die so bei LH reingekommen sind.
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elloy
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Anmeldungsdatum: 02.08.2010
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: Mi Jan 11, 2012 6:52 am    Titel: Antworten mit Zitat

coolmadmat hat folgendes geschrieben:
Viel mehr zeigt ein Bestehen bei Wiederholung des ACs die Eignung. Wink Und es gibt durchaus Kandidaten die so bei LH reingekommen sind.


bitte um details Smile
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3244
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Mi Jan 11, 2012 7:36 am    Titel: Antworten mit Zitat

Da wüsste ich auch gerne mehr drüber. Oder meinst du Leute, die nach AbInitio-Assessment-Fail im ATPL-Assessment durchgekommen sind?
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coolmadmat
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: So Jan 15, 2012 12:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich werde ich hier keine Informationen dazu weiter verbreiten...
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