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blaze Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.10.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di Okt 25, 2011 7:53 pm Titel: Spezielle Frage bezüglich ZÜP bei der Austrian Airline |
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Hi Leute,
trotz der Befürchtung, das sich die meisten Leute hier eher bei der LH als bei der Austrian Airline beworben haben, frage ich einfach mal.
Wird nach der FQ, wenn die Ausbildung los geht ebenfalls eine ZÜP gebraucht wie in allen anderen Deutschen Airlines?
Warum ich die Frage stelle? Weil die Austrian Airline teilweise auch in Bremen ausbildet. Und ich aufgrund einer Eintragung im BZR Angst habe eine Züp bestehen zu müssen.
Was ich so raus gefunden habe:
-ZÜP gibt es in der Schweiz und in Österreich nicht.
- In Deutschland gilt die Züp für ausländische Piloten nicht (also bei Piloten einer ausländischen Airline)
- Bei ATPL Ausbildung in DE brauch man ebenfalls eine ZÜP.
Sry, falls ich ins falsche Forum gepostet habe. Ich fand kein passenderes.
Danke. |
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cuckoo Captain

Anmeldungsdatum: 14.08.2011 Beiträge: 87
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Verfasst am: Di Okt 25, 2011 9:18 pm Titel: |
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Also wüsst jetzt ned dass mans brauchen würd. Man schickt ja sowieso einen Strafregisterauszug am Anfang mit und ZÜP sollts ja bei uns ned geben. Sicher bin ich mir allerdings nicht. Bin erst vorm PIT _________________ BU 27.09.11 -
FQ aufgeschoben
Austro Control Stufe 1 + 2 -
Stufe 3 15.2.12
Kursstart: 02.04.12 |
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blaze Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.10.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi Okt 26, 2011 11:41 am Titel: |
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Ja das es die ZÜP in Östereich nicht gibt, weiß ich.
Meine Frage ist halt ob man später, wenn man an der Fliegerschule in Bremen ausgebildet wird eine Züp benötigt, weil man ja in DE fliegt.
Und es auch an allen anderen deutschen Flugschulen eine ZÜP Pflicht gibt. |
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FSCM-Pilot Gast
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Verfasst am: Mi Okt 26, 2011 1:40 pm Titel: |
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| Also ich hab mal meine Mitschüler der AUA gefragt und die meinten, dass sie auch die ZÜP beantragen mussten und es in Österreich auch sowas ähnliches gibt (kann mich nicht mehr an den Namen erinnern). Was sie aber nicht wussten, ob bei der ZÜP auch die Straftaten außerhalb Deutschlands betrachtet werden. |
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blaze Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.10.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi Okt 26, 2011 4:04 pm Titel: |
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Hi, danke für die Antworten und Info's. Ich weiß nur das man das Führungszeugnis vorlegen muss, was aber nicht schlimm ist, da dort nur schwere Delikte oder Freiheitsstrafen auf Bewährung drin stehen.
Also mein Führungszeugnis ist sauber. Habe nur Angst wegen einer evtl. ZÜP in Deutschland, da man ja hier wie erwähnt auch einen Teil seiner Ausbildung macht.
Naja muss ich wohl selbst herausfinden.
Falls jemand noch Informationen hat, wäre ich euch dankbar. |
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egon-davor Captain

Anmeldungsdatum: 10.05.2010 Beiträge: 138
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Verfasst am: Mi Okt 26, 2011 7:11 pm Titel: |
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Also ich hab früher im Ausland gewohnt. Beim Antrag muss man ja die Wohnsitze der letzten 10 Jahre glaub ich angeben. Ich hab die ZÜP erst bekommen, als ich dem Luftamt eine Strafregisterbescheinigung aus dem anderen Land gebracht habe.
Aber ich würde allgemein keine Angst vor der ZÜP haben (oder hast mal was angestellt? ) |
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