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DCT bei Swiss? Wehrdienst

 
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Kowalski
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 27.03.2011
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Okt 19, 2011 11:42 am    Titel: DCT bei Swiss? Wehrdienst Antworten mit Zitat

Gibt es den Brückenbeladetest bei der Swiss?

Als Deutscher bin ich in der Schweiz nicht Dienstpflichtig?

Aufenthaltsgenehminung B oder C?

Danke!
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Okt 19, 2011 11:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keinen DCT, als Deutscher bist Du in der Schweiz selbstverständlich NICHT dienstpflichtig, und wie Du mit ein wenig Googlen herausgefunden hättest hast Du als EU-Bürger eine B-Genehmigung, eine C-Genehmigung ist eine permanente und somit aus der Bewerbersituation bei der Swiss erstmal nicht zu bekommen.
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Kowalski
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 27.03.2011
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Okt 19, 2011 5:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr gut, so dachte ich mir das. Mit der Aufenthaltsgenehmigung ward ich mir nicht sicher eildiweil unsere Monteuere immer was brauchen..

Danke!
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colorado
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Anmeldungsdatum: 16.09.2011
Beiträge: 80
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Mi Okt 19, 2011 5:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bräuchte da mal kurz eure Hilfe bei der Bewerbung, wenn es hier schon angesprochen wurde.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich dann bei der Frage: CH-Aufenthaltsbewilligung das Kästchen "B" ankreuzen muss?

Bin etwas verwirrt, weil ich doch als EU-Bürger keine besondere CH-Aufenthaltsbewilligung brauche, oder?

Tut mir leid, wenn ich grad etwas aufm Schlauch stehe.

Danke!
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Okt 19, 2011 6:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du brauchst keine Einreisegenehmigung, das ist aber etwas anderes als eine Aufenthaltsgenehmigung.
Als EU-Bürger kannst Du uneingeschränkt in der Schweiz ein- und durchreisen.
Aber um dort zu wohnen brauchst Du trotzdem eine Genehmigung, die aber natürlich im Zusammenhang mit der Ausbildung absolut leicht zu bekommen ist.

Wie Du schon richtig dachtest musst Du das B-Kästchen ankreuzen.
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colorado
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Anmeldungsdatum: 16.09.2011
Beiträge: 80
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Mi Okt 19, 2011 7:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, danke ImhO77 für die schnelle Antwort.
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Flugmensch
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Anmeldungsdatum: 20.04.2011
Beiträge: 769

BeitragVerfasst am: Sa Okt 22, 2011 8:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich hab einfach EU-Bürger angekreuzt und nichts von den anderen Kästchen

Bei dientspflicht hab ich trotzdem was mit ausgemustert hingeschrieben^^
kA ob die das nur für die Schweiz meinen oder allgemein

wenn man im Heimatland noch zur Armee müsste, sollten die das eigtl. schon erzählt bekommen
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Sa Okt 22, 2011 9:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wenn es ein EU-Bürger Kästchen gibt natürlich das ankreuzen.
Als EU-Bürger genießt man gewisse Erweiterungen zu den B-Rechten.
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