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Frage bezüglich des biogr. Fragebogens: Ordnungswiedrigkeit
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FuturePilot 2005
NFFler
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Anmeldungsdatum: 25.04.2004
Beiträge: 25
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: Do Apr 21, 2005 8:24 pm    Titel: Frage bezüglich des biogr. Fragebogens: Ordnungswiedrigkeit Antworten mit Zitat

Tach Zusammen!

Hab Gestern meinen biographischen Fragebogen ausgefüllt und bin über eine Sache gestolpert!
Bei der Erklärung über frühere oder schwebende Verfahren gibts den Punkt: Ordnungswiedrigkeiten im Straßen- oder Luftverkehr!

Soll man da jetzt jeden Blitzer und jedes Knöllchen wegen falsch Parken auflisten? Da käme bei mir nämlich einiges zusammen Laughing
Oder bedeutet "gerichtlich belangt" das nur Dinge mit richtiger Anhörung etc. gemeint sind?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß FP '05
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...nur fliegen ist schöner
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TT
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 88
Wohnort: RLP

BeitragVerfasst am: Do Apr 21, 2005 8:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke mal, dass du dort schon das rein schreiben solltest, was Punkte in Flensburg gab - denn das werden die ja eh noch auf diesem Auszug vom KBA später für die FQ sehen...

Beste Grüße
TT
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Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen!
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Creave
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Anmeldungsdatum: 18.11.2003
Beiträge: 609

BeitragVerfasst am: Do Apr 21, 2005 10:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, schwierige Frage.

Also der Begriff Ordnungswiedrigkeit ist zunächst mal scharf definiert. Falsch parken ist (solange nicht aufm Behindertenparkplatz) keine Ordnungswiedrigkeit. Auch zu schnell fahren ist erst eine Ordnungswiedrigkeit, wenn man mindestens einen Punkt dafür bekommt.

Aber selbst wenn man einen Punkt hat, ist es unklar, ob man dass bei dieser Frage hinschreiben sollte, denn schließlich wurde man (dem Wortsinn nach) ja dafür nicht gerichtlich belangt.

Diese Unklarheit führte bei mir in der BU dazu, dass ich, und noch einige andere Flensburger-Punkte-Inhaber ihren Eintrag bei dieser Frage doch noch durchgestrichen haben. Wurde dann hinterher in der FQ im Interview auch darauf angesprochen, was das zu bedeuten habe. Habe dann gesagt "Ja, habe die Frage wohl falsch verstanden - Wurde ja schließlich nicht gerichtlich belangt" - Und damit war das dann gegessen.

Schätze also: Wenn man noch nicht vor Gericht gestanden hat, sollte man dieses Feld hier frei lassen. Allenfalls "1 Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit, jedoch keine gerichtliche Belangung" wäre vielleicht ein möglicher Eintrag.. zum Beispiel.

Gruß
Creave
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BalticChiller
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 199
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2005 8:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mein dad is bei der Polizei und hat genau das gleiche gesagt wie creave. Normal wird man ja nicht für eine ordnungswidrigkeit gerichtlich belangt... Deswegen hab ich das feld einfach freigelassen...
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FuturePilot 2005
NFFler
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Anmeldungsdatum: 25.04.2004
Beiträge: 25
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2005 12:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tach auch!

Danke für eure Antworten!
Ich hab zwar schon einige Blitzer und Knöllchen kassiert, aber einen Punkt hab ich noch nicht !!!

D.h. doch, dass ich unter Ordnungswiedrigkeiten "nein" ankreuzen kann oder?

Gruß FP '05
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...nur fliegen ist schöner
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BalticChiller
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 199
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2005 2:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja dann auf jeden fall dann sinds ja eh nur verwarnungen und selbst wenn du schon nen punkt hättest gehts doch nur um schwebende verfahren oder gerichtliche verfahren deswegen...
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BalticChiller
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 199
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2005 2:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Man wenn ich da jeden strafzettel reinschreiben müsste müsst ich n din a3 block mit abgeben Laughing Ne schmarrn...
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triple7
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 541
Wohnort: am schönen Bodensee

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2005 3:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

BalticChiller hat folgendes geschrieben:
Man wenn ich da jeden strafzettel reinschreiben müsste müsst ich n din a3 block mit abgeben Laughing Ne schmarrn...

jajaja, diese Polizistensöhne... Wink
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"Graf Zeppelin war der erste, der nach verschiedenen Richtungen schiffte."
aus einem Kinderaufsatz
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jetstream
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Waypoint: Traun

BeitragVerfasst am: Di Jul 12, 2005 4:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich bin jetzt schon länger registriert und muss dem Forum ein riesen Lob aussprechen für all die interessanten Threads.

Aber nun zu meinem Problem:

Ich hab mich im Juli bei der Lufthansa online beworben und hab angegeben, dass keine Eintragungen im Kraftfahrtbundesamt gegen mich vorliegen. Doch einige Wochen später wurde ich in einer 70er-Zone mit ca. 100 Sachen fotografiert. Bis jetzt hab ich aber noch keinen Brief von Flensburg bekommen. Aber ich denke, dass ich mit allen Abzügen (obligatorische 3 km/h Abzug und der Tacho zeigt auch zu viel an) bei ca 25 km/h zu viel drauf hatte. Das heißt, ich bekomm einen Punkt und 65,60 Euro Bußgeld (laut Bußgeldrechner.de).
Soll ich das telefonisch in meiner Bewerbung ändern lassen oder lieber nicht?

Als Ausweg bleibt ja hoffentlich auch noch, dass meine Eltern den Punkt übernehmen können. Confused

Danke schon im voraus!!!
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flykai
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 158
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di Jul 12, 2005 6:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@jetstream
Würd ich erstmal nicht ändern lassen. Zur FQ sehen die es eh und so schlimm ist es nu auch nicht. Ich habe den Schein schon 4 Wochen abgegeben wegen einem zu Aufmersamen Blitzer... Habs denn aber auch ins Cockpit geschafft... *Stolzaufsichis*
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Creave
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Anmeldungsdatum: 18.11.2003
Beiträge: 609

BeitragVerfasst am: Di Jul 12, 2005 7:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Telefonisch ändern lassen würde ich es auch nicht. Wenn du glück hast, ist der Punkt bis zu diener FQ ja nicht mal eingetragen.
Und ansonsten.. 1 Punkt ist auch kein Beinbruch. Und da steht ja dann auch drauf, wann du den Punkt bekommen hast, d.h. die werden dir nicht unterstellen, die hintergangen zu haben.
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Kamikatze
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 34
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: Di Jul 12, 2005 7:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Seit da mal vorsichtig!

Die Frage lautet: "Ordnungswidrigkeiten im Straßen oder Luftverkehr"

Da steht nichts von wegen gerichtlich belangt! Man muß nicht gerichtlich belangt werden um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen!

Jegliches Blitzen ist eine Straftat, und wird dementsprechend geahntet! Je schlimmer, umso mehr kostet es, irgendwann gibts Punkte, dann geht der Lappen flöten,....
Folglich ist jedes Blitzen eine Ordnungwidrigkeit im Straßenverkehr! Steht auch so auf meinem Bltizknöllchen: Ordnungwidrigkeit nach § xx/x wg. überhöhter Geschwindigkeit um 6km/h abzgl. 3km/h Toleranz"....usw.

Es gab bei mir keine Punkte, und habe trotzdem eine Ordnungwidrigkeit begangen! Ich habe sie durch bezahlen des Betrages anerkannt.

Folglich hab ich es bei der Frage reingeschrieben. Selbst wenn ich es nicht hätte machen müßen bin ich der Meinung, mit Ehrlichkeit hast den ersten Bonuspunkt gesammelt. Außerdem wenn es für sie nicht von Relevanz ist, dann streichen die es schon selber raus. Motto: Lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig.

Meine Meinung.

Gruß
Sebbi
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auf dass der Traum Wirklichkeit wird!
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