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Lufthansa Bewerbung - Verkehrszentralregister/Alkohol
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Alice D.
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Imho back in da house^^ Und ich dachte er will uns ewig im dunkeln tappen lassen... Very Happy
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DaRealAd
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Anmeldungsdatum: 15.12.2010
Beiträge: 63
Wohnort: Unterhaching

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:10 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 1,36 Promille ein Fahrzeug zu führen ist eine Straftat. Auch wenn du noch unter das Jugendstrafrecht fällst, wird sowas ganz sicher nicht eingestellt. Die Strafe wird zwar als jugendlicher Ersttäter milde ausfallen (vermutlich Sozialstunden), aber Punkte in Flensburg sowie einen Entzug deiner Fahrerlaubnis kannst du fest einplanen.
Die Tilgungsfrist im Verkehrszentralregister für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen beträgt 10 Jahre.
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BU: 24.08.2011 Smile
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Alice D.
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, dann ist er 27. Passt doch, kann er vorher noch studieren.
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matruex
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Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 474
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

Alice D. hat folgendes geschrieben:
Naja, dann ist er 27. Passt doch, kann er vorher noch studieren.


Like! Very Happy
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el-hombre
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Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

DaRealAd hat folgendes geschrieben:
, aber Punkte in Flensburg sowie einen Entzug deiner Fahrerlaubnis kannst du fest einplanen.


also ich habe es schon ein paar mal gesagt, dass wenn das Verfahren eingestellt wird (in dem Fall werde ich trotzdem Sozialstunden ableisten müssen) ich keine Punkte in Flensburg bekomme.
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DaRealAd
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Anmeldungsdatum: 15.12.2010
Beiträge: 63
Wohnort: Unterhaching

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist zwar richtig, aber dennoch sehe ich die Chancen, dass ein solches Verfahren eingestellt wird, ziemlich gering. Im Falle einer Einstellung könnte man dir ja auch nichtmal die Fahrerlaubnis entziehen.

Sowas passiert vielleicht bei nem kleinen Ladendiebstahl oder n paar Gramm Gras in Tasche, aber nicht bei 1,3 Promille im Straßenverkehr.

Von daher bleibt dir wohl erstmal nichts, als den Ausgang des Verfahrens abzuwarten.
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el-hombre
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Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also meinen Führerschein habe ich bereits seit 3 Monaten nicht mehr. Und die Jugendgerichtshilfe hat gemeint, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass es eingestellt wird. Aber du hast natürlich recht. Klarheit schafft erst die Verhandlung.

Aber wenn das Verfahren eingestellt wird, ist das ja nicht so als wäre nie was gewesen. Sondern ich muss trotzdem ne Strafe (eign. heißt es Erziehungsmaßnahme) über mich ergehen lassen.
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ek777
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Anmeldungsdatum: 24.10.2010
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: Di Sep 13, 2011 6:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ImhO77 hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht was Du getrunken hast, aber 1,3 Promille - dafür muss man roundabout je nach Verfassung 10 Bier trinken.
Vielleicht überdenkst Du mal Dein Trinkverhalten, das ist nämlich wirklich erbärmlich.

1,3 nach 10 Bier? Was soll das für Bier sein? Bier-Shots? Very Happy
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matruex
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Anmeldungsdatum: 07.06.2007
Beiträge: 474
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Mi Sep 14, 2011 10:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast deinen Führerschein seit 3 Monaten nicht mehr? Was hastn angestellt???
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Mi Sep 14, 2011 11:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Moped besoffen durch die Gegend - aber Flugzeuge fliegen wollen. Tztztz.

So Leid es mir tut, aber ich hoffe, dass der Eintrag im VZR entsprechend mit Verweis auf Alkohol gemacht wird. Die Grundlage hast du ja selbst geschaffen.

Und bitte keine Hinweise auf "Jugendsünde", "ich bereue es ja" usw.
Das ist Käse, mit 17 sollte man längst verantwortungsbewusst genug sein.
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charlietango
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Anmeldungsdatum: 15.12.2009
Beiträge: 335

BeitragVerfasst am: Do Sep 15, 2011 3:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wenn es eigestellt werden sollte, dann sowieso nur gegen Auflagen und das könnte spätestens bei der ZÜP zum Problem werden und wenn es dann noch um Alkohol im Straßenverkehr geht, sehen die Chancen nicht gerade rosig aus, dass sie positiv ausfallen wird, was auch völlig richtig ist.
Wer sich im Straßenverkehr nicht benehmen kann, hat da oben einfach nichts zu suchen.
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johnnyeaston
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Anmeldungsdatum: 10.11.2010
Beiträge: 488
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Do Sep 15, 2011 3:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

traurig aber wahr!
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