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Alice D. Captain
Anmeldungsdatum: 16.02.2011 Beiträge: 1881
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Verfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:05 am Titel: |
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Imho back in da house^^ Und ich dachte er will uns ewig im dunkeln tappen lassen... _________________
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DaRealAd Captain
Anmeldungsdatum: 15.12.2010 Beiträge: 63 Wohnort: Unterhaching |
Verfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:10 am Titel: |
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Mit 1,36 Promille ein Fahrzeug zu führen ist eine Straftat. Auch wenn du noch unter das Jugendstrafrecht fällst, wird sowas ganz sicher nicht eingestellt. Die Strafe wird zwar als jugendlicher Ersttäter milde ausfallen (vermutlich Sozialstunden), aber Punkte in Flensburg sowie einen Entzug deiner Fahrerlaubnis kannst du fest einplanen.
Die Tilgungsfrist im Verkehrszentralregister für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen beträgt 10 Jahre. _________________ Abi: 2003
Studium: 2008
BU: 24.08.2011
FQ: 28./29.11.2011 - Interview |
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Alice D. Captain
Anmeldungsdatum: 16.02.2011 Beiträge: 1881
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Verfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:35 am Titel: |
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Naja, dann ist er 27. Passt doch, kann er vorher noch studieren. _________________
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matruex Captain
Anmeldungsdatum: 07.06.2007 Beiträge: 474 Wohnort: Bremen |
Verfasst am: Mo Sep 12, 2011 11:50 am Titel: |
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Alice D. hat folgendes geschrieben: | Naja, dann ist er 27. Passt doch, kann er vorher noch studieren. |
Like! _________________ A320 |
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el-hombre Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 11.09.2011 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:16 pm Titel: |
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DaRealAd hat folgendes geschrieben: | , aber Punkte in Flensburg sowie einen Entzug deiner Fahrerlaubnis kannst du fest einplanen.
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also ich habe es schon ein paar mal gesagt, dass wenn das Verfahren eingestellt wird (in dem Fall werde ich trotzdem Sozialstunden ableisten müssen) ich keine Punkte in Flensburg bekomme. |
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DaRealAd Captain
Anmeldungsdatum: 15.12.2010 Beiträge: 63 Wohnort: Unterhaching |
Verfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:40 pm Titel: |
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Das ist zwar richtig, aber dennoch sehe ich die Chancen, dass ein solches Verfahren eingestellt wird, ziemlich gering. Im Falle einer Einstellung könnte man dir ja auch nichtmal die Fahrerlaubnis entziehen.
Sowas passiert vielleicht bei nem kleinen Ladendiebstahl oder n paar Gramm Gras in Tasche, aber nicht bei 1,3 Promille im Straßenverkehr.
Von daher bleibt dir wohl erstmal nichts, als den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. _________________ Abi: 2003
Studium: 2008
BU: 24.08.2011
FQ: 28./29.11.2011 - Interview |
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el-hombre Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 11.09.2011 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:45 pm Titel: |
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also meinen Führerschein habe ich bereits seit 3 Monaten nicht mehr. Und die Jugendgerichtshilfe hat gemeint, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass es eingestellt wird. Aber du hast natürlich recht. Klarheit schafft erst die Verhandlung.
Aber wenn das Verfahren eingestellt wird, ist das ja nicht so als wäre nie was gewesen. Sondern ich muss trotzdem ne Strafe (eign. heißt es Erziehungsmaßnahme) über mich ergehen lassen. |
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ek777 Captain
Anmeldungsdatum: 24.10.2010 Beiträge: 78
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Verfasst am: Di Sep 13, 2011 6:21 pm Titel: |
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ImhO77 hat folgendes geschrieben: | Ich weiß nicht was Du getrunken hast, aber 1,3 Promille - dafür muss man roundabout je nach Verfassung 10 Bier trinken.
Vielleicht überdenkst Du mal Dein Trinkverhalten, das ist nämlich wirklich erbärmlich. |
1,3 nach 10 Bier? Was soll das für Bier sein? Bier-Shots? |
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matruex Captain
Anmeldungsdatum: 07.06.2007 Beiträge: 474 Wohnort: Bremen |
Verfasst am: Mi Sep 14, 2011 10:24 am Titel: |
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Du hast deinen Führerschein seit 3 Monaten nicht mehr? Was hastn angestellt??? _________________ A320 |
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ratzfatz Captain
Anmeldungsdatum: 16.07.2006 Beiträge: 1213 Wohnort: FRA |
Verfasst am: Mi Sep 14, 2011 11:11 am Titel: |
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Mit dem Moped besoffen durch die Gegend - aber Flugzeuge fliegen wollen. Tztztz.
So Leid es mir tut, aber ich hoffe, dass der Eintrag im VZR entsprechend mit Verweis auf Alkohol gemacht wird. Die Grundlage hast du ja selbst geschaffen.
Und bitte keine Hinweise auf "Jugendsünde", "ich bereue es ja" usw.
Das ist Käse, mit 17 sollte man längst verantwortungsbewusst genug sein. _________________ 320 |
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charlietango Captain
Anmeldungsdatum: 15.12.2009 Beiträge: 335
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Verfasst am: Do Sep 15, 2011 3:19 pm Titel: |
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Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wenn es eigestellt werden sollte, dann sowieso nur gegen Auflagen und das könnte spätestens bei der ZÜP zum Problem werden und wenn es dann noch um Alkohol im Straßenverkehr geht, sehen die Chancen nicht gerade rosig aus, dass sie positiv ausfallen wird, was auch völlig richtig ist.
Wer sich im Straßenverkehr nicht benehmen kann, hat da oben einfach nichts zu suchen. _________________ IC E611 |
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johnnyeaston Captain
Anmeldungsdatum: 10.11.2010 Beiträge: 488 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Do Sep 15, 2011 3:50 pm Titel: |
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traurig aber wahr! _________________ 399. NFF |
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