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Skyblue Captain

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 281
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Verfasst am: Mi Aug 17, 2011 11:36 am Titel: Ausbildung ist stuerlich absetztbar |
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Auszubildende (auch Piloten, siehe unten) und Studenten können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) die Kosten ihrer Ausbildung künftig leichter steuerlich geltend machen. Das höchste Finanzgericht in Deutschland widersprach mit zwei nun veröffentlichten Urteilen der gängigen Praxis der Finanzämter, wonach die Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium generell nicht mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können. Ein solches allgemeines Abzugsverbot könne allerdings nicht aus dem Einkommenssteuergesetz abgeleitet werden, entschied das BFH. (Az: VI R 38/10 und VI R 7/10)
In beiden Fällen seien die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten, hieß es zur Begründung. In einem Fall hatte ein angehender Pilot geklagt und Kosten von fast 28.000 Euro geltend gemacht. In dieser Höhe beantragte er mit seiner Einkommensteuererklärung 2004 einen Verlustvortrag festzustellen. Sein Argument: Die Ausbildung gleiche vorweggenommenen Werbungskosten für seinen künftigen Job als angestellter Pilot.
Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Ausbildung-ist-steuerlich-absetzbar-article4068086.html |
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747 Captain


Anmeldungsdatum: 08.01.2010 Beiträge: 749
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