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ek777 Captain


Anmeldungsdatum: 24.10.2010 Beiträge: 78
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Verfasst am: Di Mai 10, 2011 11:02 am Titel: Lizenzerteilung GPL - Zählen Prüfungsflüge zu den 60 Starts? |
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Hi Leute,
ich will demnächst die Praktische Prüfung für meinen Segelflugschein machen.
Momentan habe ich 53 Starts (ohne Motorsegler-starts, die ja nicht dazuzählen). Laut Gesetz sind 60 Starts notwendig zur Lizenzerteilung. Heißt das, dass ich im Grunde einfach noch 4 Starts machen muss jetzt und dann die letzten 3 Starts für den Prüfungsflug verwende, oder müssen die 60 Starts vor der Prüfung gemacht worden sein? (Sind doch 3 Starts, die Prüfung, oder?). Denn jetzt extra 7 Starts zu machen um dann nach der Prüfung 63 zu haben wäre ja irgendwie rausgeworfenes Geld
Grüße,
Manu |
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GlidingAbove Captain

Anmeldungsdatum: 02.03.2011 Beiträge: 132
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Verfasst am: Sa Mai 14, 2011 9:13 am Titel: |
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Hi, die Prüfung besteht nicht notwendigerweise aus 3 Starts. Ich habe beispielsweise nur einen F-Schlepp gemacht und nen Seilriss an de Winde und das wars...Andere, die nur die F-Schlepp Berechtigung haben, sind nur einen Flug mit Prüfer geflogen. Also musst du wohl noch 7 Starts machen bis du dich anmelden kannst. Bei mir im Verein wären das 15 Euro Fluggebühren...
Viel Spaß dann beim Fliegen
lg
Toni _________________ BU/FQ/MED checked
*** NFF |
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ek777 Captain


Anmeldungsdatum: 24.10.2010 Beiträge: 78
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Verfasst am: Sa Mai 14, 2011 12:03 pm Titel: |
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Für 7 Starts 15€ Fluggebühren könnte ich vll grad so hinkriegen, wenn ich direkt nachm ausklinken nach unten slippe und auf die Position gehe.... Nur die F-Schleppkosten sind da leider nicht eingerechnet...
Hab mir grad deinen Blog angesehen, total stark!! Chile scheint ja geil zu sein zum Segeln.
Was ich noch nicht ganz verstehe: Bist du Sportsoldat, oder gesponsorter Segelflieger? Egal wie, sieht nach nem geilen Job aus....  |
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Freddy9015 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 26.04.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Sa Mai 14, 2011 1:05 pm Titel: |
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Hi ek777
Zitat: | (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind
1.
die theoretische Ausbildung,
2.
die Flugausbildung,
3.
die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete
1.
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln,
2.
Navigation,
3.
Meteorologie,
4.
Aerodynamik,
5.
allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik,
6.
Verhalten in besonderen Fällen,
7.
menschliches Leistungsvermögen.
(3) Die Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung nach § 38, davon 15 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug.
(4) In der Flugausbildung nach Absatz 3 müssen enthalten sein
1.
je 60 Starts und Landungen im Segelflug, davon 20 Alleinstarts und Alleinlandungen und drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer,
2.
drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird,
3.
mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer,
4.
die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 Kilometer im Segelflug,
5.
eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen.
(5) Die Flugausbildung kann auf Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb, auf Reisemotorseglern jedoch nur mit Fluglehrer, durchgeführt werden.
(6) Ein Segelflugzeug mit Hilfsantrieb im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den entsprechenden Bauvorschriften zugelassenes Luftfahrzeug, das über ein schwenk- oder drehbares Triebwerk oder einen einklappbaren Propeller verfügt. |
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/luftpersv/BJNR000530976.html#BJNR000530976BJNG001000328
ich glaube das beantwortet deine Frage, aber mal was ganz anderes: Hast du die Ausbildung in einer Segelflugschule, oder im Verein gemacht? Wenn ich an meine Ausbildung zurückdenke habe ich ca. doppelt soviele Starts bis zu meiner praktischen GPL Prüfung.
MfG
Freddy9015 |
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ek777 Captain


Anmeldungsdatum: 24.10.2010 Beiträge: 78
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Verfasst am: Sa Mai 14, 2011 1:27 pm Titel: |
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Hi Freddy,
hab die Ausbildung an einer Flugschule gemacht. Wir schulen hier ausschließlich mit F-Schlepp (etwas teuer, aber naja...).
Dadurch hab ich pro Start meist fast 10 Minuten Flugzeit gehabt und konnte somit nach 20 Starts meinen Alleinflug machen und seitdem viele Solo-Stunden sammeln.
Der Platz ist in der Fränkischen Schweiz - wir ham hier teils so gutes Wetter, dass mein 1. Flug mit nem Einsitzer fast 2h gedauert hat...
lg,
Manu |
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Freddy9015 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 26.04.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Sa Mai 14, 2011 1:51 pm Titel: |
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Okay das erklärt natürlich einiges. Aber um die 7 Starts wirst du nicht rum kommen, also Beeilung, denn erst nach der Prüfung fängt der wirkliche Spaß an . Viel Glück für die Prüfung  |
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massi Captain

Anmeldungsdatum: 28.08.2009 Beiträge: 976 Wohnort: EDGG REU  |
Verfasst am: So Mai 15, 2011 8:41 pm Titel: |
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Zitat: | nach 20 Starts meinen Alleinflug machen |
ich dachte man braucht mindestens 25 Starts. ich bin gerade bei 11. Vielleich kann ich dich unterbieten, was sehr schwer werden dürfte |
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ek777 Captain


Anmeldungsdatum: 24.10.2010 Beiträge: 78
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Verfasst am: Di Mai 17, 2011 6:18 pm Titel: |
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Das man 25 Starts braucht ist mir neu. Viel Glück beim Unterbieten
Naja, dank dem vorgeschriebenen Streckenflug und 2 Flügen zur Vorbereitung der Prüfung sinds also 4 Platzrunden, die ich noch drehen muss... Gibt schlimmeres |
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Thermikflieger Captain

Anmeldungsdatum: 24.05.2010 Beiträge: 163
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Verfasst am: Di Mai 17, 2011 8:46 pm Titel: |
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Macht man nicht gerade Segelfliegen des Fliegens wegen? Ich meine klar, F-Schlepp ist teurer, aber nach der Prüfung willst du ja weiter fliegen, oder? |
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ek777 Captain


Anmeldungsdatum: 24.10.2010 Beiträge: 78
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Verfasst am: Di Mai 17, 2011 9:21 pm Titel: |
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Ja na sicher, bloß mit Lizenz kann ich halt Passagiere mitnehmen, die Stunden zählen als Stunden nach Lizenzerhalt (=> Kunstflug, TMG/UL, etc), ich kann längere Streckenflüge machen, brauche keinen Flugauftrag vom Lehrer, etc...
Deswegen will ich nicht unbedingt länger als nötig Schüler bleiben, sondern die Flüge die ich sowieso mache mit Lizenz fliegen  |
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Neosnoop Captain

Anmeldungsdatum: 16.10.2009 Beiträge: 75
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Verfasst am: Mi Mai 18, 2011 5:48 pm Titel: |
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Mit den 60 Starts schon Prüfung machen und nach 20 Starts freifliegen , Respekt! Geht bei euch aber sehr schnell.  |
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Auron Captain

Anmeldungsdatum: 06.04.2008 Beiträge: 464
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Verfasst am: Mi Mai 18, 2011 7:31 pm Titel: |
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Neosnoop hat folgendes geschrieben: | Mit den 60 Starts schon Prüfung machen und nach 20 Starts freifliegen , Respekt! Geht bei euch aber sehr schnell.  |
Dachte ich mir auch  _________________ www.be-lufthansa.com |
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