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Finanzielle Sicherheit bzgl. Einstellung

 
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Ibiz
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 07.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Feb 07, 2011 10:59 am    Titel: Finanzielle Sicherheit bzgl. Einstellung Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

hätte mal eine Frage wie der folgende Sachverhalt bei Swiss geregelt ist: Wenn ich als vorfinanzierter Anwärter meine Ausbildung an der SAT durchlaufe, sagt Swiss ja nur, dass es sehr wahrscheinlich ist einen Cockpitplatz zu bekommen. Aber falls aus irgendeinem von mir unverschuldeten Grund erstmal nicht, wie gehts dann weiter?

- Müssen die im Falle Swiss International anfallenden 75.000 Franken trotzdem innerhalb von 6 Jahren bezahlt werden?
- Gibt es eine ähnliche Regelung wie bei LH, dort "verfallen" die Schulden meines Wissens nach ja, sollte man nicht binnen 5 Jahre eine Stelle bekommen.

Wäre sehr dankbar, wenn mir dazu jemand was sagen könnte bzw. wie es konkret lt. Ausbildungsvereinbarung geregelt ist.
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Laplace
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Anmeldungsdatum: 11.06.2010
Beiträge: 82
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: Mo Feb 07, 2011 11:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du vorfinanziert bist, dann ist das folgendermassen:

Wenn du zu Swiss Intl. eingeteilt bist und sie dir nicht innert nützlicher Frist einen Platz in einem Airbus-Cockpit geben können, dann kommst du zu Swiss European und die Schulden für die Ausbildung verfallen. Wenn sie dir auch dort keinen Platz geben können (Frist 3 Jahre ?), dann ist leider nix mit Cockpit. Die Ausbildungskosten brauchst du auch in diesem Fall nicht zurück zu zahlen. Das selbe gilt, wenn du aus einem anderen nicht von dir verschuldeten Grund ausscheiden würdest (medizinische Gründe inbegriffen).
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Featle
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Mo Feb 07, 2011 11:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Aber momentan siehts ja wirklich gut aus, vor allem die Neubestellung an Flugzeugen lassen ja schon zuversichtlich sein Smile

Dennnoch gut zu wissen, dass man gewissermaßen abgesichert ist
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Ibiz
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 07.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Feb 07, 2011 11:42 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, schonmal danke an Laplace!

Noch direkt eine Anschlussfrage: In Stufe I hieß es ein positiver Boardentscheid hat 1 Jahr Gültigkeit.

Heißt das:
- Ich habe nach positivem Board bis zu 1 Jahr Zeit mich zu entscheiden, welcher der kommenden Kurse innerhalb des nächsten Jahres am besten in meine Planung passt und unterschreibe erst daraufhin den Ausbildungsvertrag
- oder muss der Ausbildungsvertrag obligatorisch schon direkt nach dem Board unterschrieben werden unabhängig davon in welchen Kurs ich letztendlich tatsächlich komme?

Weiterhin: Zu welchem Zeitpunkt vor Ausbildung möchte Swiss die 10.000 Franken Einstiegsgebühr auf ihrem Konto sehen? Ist ja schon wichtig, das Geld muss zur gegebenen Zeit ja dann auch liquide vorliegen Wink
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Laplace
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Anmeldungsdatum: 11.06.2010
Beiträge: 82
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: Mo Feb 07, 2011 1:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Es gibt keinen festgeschriebenen Zeitpunkt, an welchem du den Vertrag unterschreiben musst. Das liegt ganz in deiner Hand. Du musst einfach innerhalb von einem Jahr nach dem Boardentscheid mit der Ausbildung beginnen. Je länger du wartest, desto eher gehst du das Risiko ein, dass aufs mal alle Kurse voll sind Wink. Je früher du unterschreibst, desto sicherer ist dir der Platz in deiner Wunsch-PK. - Ich hatte zB mein Board im August '10 und beginne erst zum spätest möglichen Termin (Juli '11).
Die Schulgebühr musst du spätestens vor Ausbildungsbeginn einzahlen.
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