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Im Falle des Krankwerden
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pilot_15
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.01.2011
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Sa Jan 15, 2011 8:12 pm    Titel: Im Falle des Krankwerden Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich habe da mal eine kurze Frage:
wenn ein Pilot krankheitsbedingt nicht arbeiten kann-
Was muss erledigt werden, damit er an dem Tag zu Hause bleiben DARF?
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Sa Jan 15, 2011 8:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

im bett bleiben
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Sa Jan 15, 2011 8:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss das gleiche erledigt werden, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch: ärztliches Attest besorgen.
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Amok
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: Sa Jan 15, 2011 8:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ImhO77 hat folgendes geschrieben:
Es muss das gleiche erledigt werden, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch: ärztliches Attest besorgen.


auch nicht ganz richtig....

Zitat:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
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pilot_15
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.01.2011
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Sa Jan 15, 2011 9:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

... das heißt, wenn man nicht länger als 3 Tage krank ist, muss man kein ärztliches Attest besorgen? Woher hast du das Zitat eigentlich?
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Sa Jan 15, 2011 9:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, das war etwas allgemein ausgedrückt.
Grundlegend wollte ich damit auch nur sagen, dass sich die rechtliche Situation hier im Vergleich zu jedem anderen Arbeitnehmer auch nicht anders gestaltet.
Es muss natürlich am ersten Tage bei der Arbeitsstelle angerufen werden, um mitzuteilen dass Du krank bist. Dabei muss auch die voraussichtliche Länge der Erkrankung grob genannt werden. Bist Du 3 Tage oder länger krank, musst Du ein Attest vorlegen (und zwar nicht erst wenn Du wieder gesund bist).
Das ist natürlich kein Freibrief ständig 2 Tage krank zu sein. Das ist an jeder Arbeitsstelle so.
Anders herum gestellt hätte Deine Ursprungsfrage mehr Sinn gemacht: Was muss passieren, damit ein Pilot NICHT arbeiten darf. Denn hierbei gibt es naturgemäß mehr zu beachten als bei "normalen" Arbeitnehmern.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: So Jan 16, 2011 12:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die 3 Tage sind der Standardwert.

Der Arbeitgeber kann aber auch in den Arbeitsvertrag schreiben, dass er schon für den 1. Tag einen gelben Zettel vom Arzt sehen will.

Gruß, Marcus
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: So Jan 16, 2011 12:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist rechtlich aber nicht haltbar.
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Jan 16, 2011 12:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

ImhO77 hat folgendes geschrieben:
Das ist rechtlich aber nicht haltbar.


doch

EFZG § 5 Absatz 1


Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
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EDDF
Gast





BeitragVerfasst am: So Jan 16, 2011 1:01 am    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn man diese 3 Tage zu oft ausreizt, kommt´s auch mal vor, dass einem diese Verschärfung nachträglich aufgebrummt wird!

Auch möglich.
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: So Jan 16, 2011 1:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wusste ich so noch gar nicht, interessant.
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pilot_15
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.01.2011
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: So Jan 16, 2011 12:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wusste ich auch so noch gar nicht, interessant zu erfahren.
Denn man kann ja nicht immer ein ärztliches Attest vorlegen, z.B. wenn man nachts einen Flug nach XY hat, und deswegen, sagen wir, um 1 uhr morgens aufsteht.Dann merkt man, dass es einem schlecht geht. In dem Fall kann man ja kein ärztliches Attest vorlegen, nicht? Deswegen war das mit den 3 Tagen die Antwort auf meine Frage. Vielen dank euch!
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