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Frage zum Medizinischen Fragebogen

 
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Erdnussschale
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.11.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 7:45 pm    Titel: Frage zum Medizinischen Fragebogen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zum Medizinischen Fragebogen von Swiss.
Da steht ja, ob man in einer Psychologischen Behandlung oder Abklärung war. Wenn man mal bei einem Psychologen war, weil man Probleme mit Mitschülern bzw. seinem Selbstbewusstsein hatte, sollte man dann "ja" eintragen?
Kann das zum Ausschluss führen?
Wenn man "nein" einträgt, können die das Rausbekommen? Wird beim Hausarzt, der einem Überwiesen hat, soetwas gespeichert bzw. fragt dann Swiss den Hausarzt, ob soetwas vorgefallen ist? Was ist mit der Schweigepflicht?
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 7:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da musst Du wohl Deinen Arzt fragen.
Generell sind psychologische Behandlungen leider ein großes Problem in Deutschland, wenn man einmal da war kriegt man quasi keinen Versicherungsschutz mehr und hat diverse andere Nachteile, was sehr schade ist.
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Erdnussschale
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.11.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 7:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was meinst du mit "keinen Versicherungsschutz"?
Weiß jemand, ob die Swiss oder auch LH bei den Ärzten anfragt? Kann mir kaum vorstellen, dass mein Arzt schonmal von der Swiss kontaktiert wurde.
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 8:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Solang du den Arzt nicht wissentlich von der ärztlichen Schweigepficht befreist, darf der gar nix sagen.
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 10:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Erdnussschale hat folgendes geschrieben:
Was meinst du mit "keinen Versicherungsschutz"?
Weiß jemand, ob die Swiss oder auch LH bei den Ärzten anfragt? Kann mir kaum vorstellen, dass mein Arzt schonmal von der Swiss kontaktiert wurde.


Das was der Vorposter geschrieben hat stimmt und gilt natürlich erstmal. Wenn Du der Swiss nicht gestattest Deinen Arzt zu befragen, darf der denen gar nichts sagen.
Aber zu dem was ich meinte: Psychologische Behandlung ist ein Ausschlussgrund für Loss of License-Versicherungen und Krankenversicherungen.
Wenn Du nur einmal da warst mag es noch gehen, aber ab dann wirds haarig.
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Erdnussschale
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.11.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 10:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

und ist bekannt, ob die Swiss oder die LH die Teilnehmer auffordert, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden?
Und, warum ist eine psychologische Behandlung ein Ausschlussgrund für eine Krankenversicherung? Ich bin doch immernoch Versichert?
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 10:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

private KV vllt.

Gesetzlich muss dich immer nehmen.

Wenn du das MED Schreiben der Swiss grad vor dir liegen hast, dann schau halt drauf ob da irgendwas steht.
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Erdnussschale
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.11.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 10:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war bei einer privaten und musste jetzt zwecks Berufsausbildung zu einer gesetzlichen wechseln.
Ich habe mir nur das MED Schreiben von der Homepage angeschaut http://www.swiss.com/web/EN/career/career_entry/cockpit/Documents/Med_ab_initio.pdf
Da steht das eben da, ob man jemals in Behandlung war oder ist. Ich will eben wissen, ob mir Nachteile enstehen oder sie mich nicht nehmen, wegen der Behandlung, ohne überhaupt genau nachzuschauen, was da war und inwieweit sie es nachprüfen können, wenn ich es verschweige.
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 10:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lies dir mal die letzte Seite durch, sogar zweisprachig, falls du der deutschen Sprache nicht vollends mächtig bist:


Zitat:

Ich bestätige, dass meine Antworten wahrheitsgetreu und vollständig sind.
Ich bewerbe mich für eine bestimmte Tätigkeit und bin mir im Klaren darüber, dass eine bereits bestehende und
verschwiegene Untauglichkeit für diese Tätigkeit die Auflösung des Arbeitsverhältinisses zur Folge haben kann.
I certify that to the best of my knowledge the above answers are true and complete.
I am applying for a particular activity and fully aware that if I have deliberately not mentioned an already existing unfitness for this
activity the contract can be cancelled accordingly.
Ort und Datum:
Place and date:
………………… ……………………………….......................
Unterschrift:
Signature:
………………… ………………………..................................
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Erdnussschale
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.11.2010
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 10:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Amok,
ist doch klar, dass die es schreiben.
Lies dir mal meinen Beitrag durch, ich kann es gerne nochmal auf Englisch schreiben.

Ich will eben wissen, ob mir Nachteile enstehen oder sie mich nicht nehmen, wegen der Behandlung, ohne überhaupt genau nachzuschauen, was da war und inwieweit sie es nachprüfen können, wenn ich es verschweige.

Man kann hier in vielen Berichten lesen, wie die Leute irgendwelche Sachen verschweigen, dass sie weniger Alkohol angeben, als sie Tatsächlich trinken, wie sie gekifft haben und es nicht gesagt haben.

Meine Frage geht in die selbe Richtung.
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Amok
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 2464

BeitragVerfasst am: So Nov 21, 2010 11:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheide für dich selbst, was du angibst, und ob du evtl. vor hast deinen eventuellen zukünftigen Arbeitgeber, ohne das er dich kennt, direkt mal anzulügen. Nur du bist nachher dafür verantwortlich, was in diesem Bogen steht.
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T(h)ofly
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Anmeldungsdatum: 12.04.2010
Beiträge: 82
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: Mo Nov 22, 2010 4:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das eigentlich genau so, allerdings sollte man abwägen ob man jetzt wegen Problemen in der Schule ( Mobbing andere Sachen, für die man evtl. selber gar nichts kann) oder ob man wegen Bsp. einem Selbstmordversuch in Behandlung war. Wenn man sich ganz sicher ist, dass man es mit seinem Gewissen vereinen kann, sollte man evtl. solche "banalen" Sachen wie "mal in der Schulzeit beim Schulpsychologen" gewesen ist, einfach nicht erwähnen. Das soll jetzt aber bitte nicht als Ermutigung zum Lügen gesehen werden, sondern eher eine Ermutigung zum nachdenken sein. Razz
_________________
Swiss: =)
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