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timtim93 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 16.10.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 5:33 pm Titel: " Vorbestraft ?" |
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Hallo,
und zwar habe ich eine Frage zum Thema Vorstrafen.
Um zur OPZ zugelassen zuwerden darf man meines wissens nicht vorbestraft sein.
was zählt nun alles als vorbestraft ?
Ich war natürlich wie man mit 15 so ist, so dumm und habe ein bischen am Roller rumgeschraubt. Wie es das schicksal so wollte wurd ich natürlich von der Polizei angehalten.
Der Roller wurde weder abgeschleppt noch hab ich eine Anzeige bekommen oder Sozialstunden oder musste vor Gericht. Nichts von alledem.
Das einzige war ich musste eine Aussage machen. Natürlich wars verdammt blöde und mit dem Zeug hab ich auch nix mehr zu tun.
Meine Frage ist nun zählt das als Vorbestraft oder nicht ? |
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Amok Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 2464
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Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 5:37 pm Titel: |
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du hast dir deine frage im text bereits selbst beantwortet |
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timtim93 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 16.10.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 6:07 pm Titel: |
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ich hätte sicher nicht gefragt wenn ich so eine Antwort wollte. |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 6:17 pm Titel: |
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Kopiert aus Wikipedia:
Zitat: | Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde und diese rechtskräftig geworden ist. Eine Ordnungswidrigkeit, das Einstellen eines Verfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht zählen nicht als Vorstrafe. Wer zu irgendeiner Strafe rechtskräftig verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe.
Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter „vorbestraft“ stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, oder aber mehrere Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe, da geringere Strafen nicht im „polizeilichen“ Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selbst zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen, das der Strafrichter, sowie die in § 41 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) genannten Stellen und Behörden einsehen können. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht. |
Jetzt finde selber heraus, ob du vorbestraft bist oder nicht. Wenn ja, siehts mit der Offizierlaufbahn erstmal zappenduster aus.  |
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timtim93 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 16.10.2010 Beiträge: 6
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Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 6:31 pm Titel: |
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vielen dank damit kann man arbeiten
also bin ich nicht vorbestraft top
alles klar dann bedanke ich mich nochmal für die antwort  |
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