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Antidepressiva
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flitzer90
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 21.09.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 12:06 am    Titel: Antidepressiva Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe im Januar 2011 meine BU bei der Lufthansa. Als ich mich beworben habe, stand da nirgends etwas bezüglich meiner psychischen Vorerkrankungen, nur die Dioptrienzahl sollte angeben werden.
Meine Frage ist nun, ob es möglich ist die Ausbildung zum Piloten zu machen während ich Psychopharmaka (Fluoxetin = Stimmungsaufheller) zu mir nehme. Ich nehme dieses Präparat seit ca. 2 Jahren und habe keinerlei Nebenwirkungen und fühle mich damit topfit. Kann ich die BU jetzt komplett vergessen oder ist es gar erlaubt mit Medikamenten als Pilot tätig zu werden. Falls nicht, wie können sie das herausfinden ob ich Medikamente zu mir nehme,falls ich das nicht erwähne, da sie im Urin, so glaub ich, kaum nachweisbar sind. In den USA ist es Piloten erlaubt unter Medikamenteneinfluss wie z.B die Stimmungsaufheller zu fliegen, sobald sie in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt werden. In Deutschland weiß ich das leider nicht Question
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Doorn
Captain
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Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 6:39 am    Titel: Antworten mit Zitat

Man darf bei der LH als Pilot keinerlei Medikamente zu sich nehmen, wärend man fliegt Wink

Und ich denke das man die Medikamente auf jedenfall im Blut oder Urin oder vllt auch durch die Haarprobe (?) nachweisen kann.


Zuletzt bearbeitet von Doorn am Mi Sep 22, 2010 6:59 am, insgesamt einmal bearbeitet
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 6:52 am    Titel: Antworten mit Zitat

Doorn hat folgendes geschrieben:
Man darf in Deutschland als Pilot keinerlei Medikamente zu sich nehmen, wärend man fliegt Wink


Das stimmt ja so pauschal schon mal gar nicht.
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Pille
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 22.09.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 9:02 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Probleme wirst du im Medical bekommen. Nach JAR-FCL 3 Nr. 3.205 schliesst eine anamnestisch (d.h. irgendwann in der Vergangenheit) oder aktuell vorliegende affektive Störung (das ist der Grund, weshalb man Fluoxetin nimmt) ein Medical der Klasse 1 (und nach Nr. 3.325 selbst der Klasse 2) aus. Nach Anhang 10 JAR-FCL kommt eine Ausnahmegenehmigung nur nach eingehender Prüfung des Falles und nur nachdem die Medikation ausreichend lange abgesetzt war in Frage. Da psychiatrische Erkrankungen wie eine Depression in ihrem Verlauf nur sehr schwer beurteilbar sind, Beschwerden auch nach einem längeren symptomfreiem Zeitraum erneut auftreten können und die Auswirkungen auf die Flugsicherheit enorm sein können, ist jedes flugmed. Zentrum mit solchen Ausnahmegenehmigungen sehr zurückhaltend - und das insbesondere bei Berufspilotenanwärtern.
Die Einnahme von Medikamenten verschweigen ist eine ganz schlechte Idee. Nach einer Blutentnahme kann in einem Gaschromatographen jede beliebige Substanz oder ihre Abbauprodukte nachgewiesen werden - egal ob Schnupfenmittel oder Psychopharmaka.
Da ich deinen individuellen Fall mangels genauerer Kenntnis natürlich nicht beurteilen kann, folgene Empfehlung: gib bei der medizinischen Untersuchung alle Vorerkrankungen/Medikamente an und versuche es einfach - schliesslich ist nichts unmöglich.

Zum eigenen Nachlesen findest du die JAR-FCL 3 unter: http://www.lba.de/cln_008/sid_D74129C8379EF6863DA2917FE5E39DC1/SharedDocs/download/L/L5/L5_JAR-FCL3.html?nn=20286
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flitzer90
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.09.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 12:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erst mal für die Antworten,

kann ich jetzt eine Flugausbildung zum Piloten komplett vergessen? Das wäre nämlich sehr traurig, da ich mich für diesen Beruf sehr interessiere und das ich wegen den Medikamenten dies jetzt vergessen kann wäre echt schade Sad ., da ich während der Zeit, in dem ich die Medikamente einnehme, überhaupt keine Nachteile im Alltag erlebe.

Ich meine mal gelesen zu haben, das die Ärzte bei der flugtauglichen Untersuchung einer Schweigepflicht unterstehen und nur bei körperlichen Einschränkungen, dass der Lufthansa mitteilen müssten.
Falls nicht, sollte ich mein Problem schon bei der FQ berichten, falls ich es bis dahin schaffe, oder nur was sagen wenn sie mich explizit danach fragen.
Und wie hoch sind die Erfolgchancen, weil wenn sie gleich null sind, brauch ich mir die Physik bzw. Mathe Bücher oder den Skytest gar nicht zu bestellen und mich in eine andere Berufsrichtung orientieren kann.

MfG, flitzer90
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 12:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Lufthansa kann jederzeit bestimmen, dass Du den Arzt von der Schweigepflicht befreien musst, um ausgebildet zu werden.
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Bennet
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 19.04.2008
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 1:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die einfachste Lösung ist einfach beim medizinischen Dienst der Lufthansa nachzufragen, die können dir dann sagen was geht und was nicht. Alles andere ist mehr oder weniger nur spekulativ.
_________________
NFF
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möchtegern_pilot
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.01.2010
Beiträge: 448

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 2:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bennet hat folgendes geschrieben:
Die einfachste Lösung ist einfach beim medizinischen Dienst der Lufthansa nachzufragen, die können dir dann sagen was geht und was nicht. Alles andere ist mehr oder weniger nur spekulativ.


und auch die einzige sichere Lösung.
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flitzer90
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 21.09.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 3:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank erst mal.

könnt ihr mir vielelicht die e-mailadresse des medizinischen dienstes der lufthansa nennen. Im Internet finde ich die Adresse nicht.
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flitzer90
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 21.09.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 7:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

trau mich da iwie nicht anzurufen Very Happy

ne e-mail wäre da besser, falls sie jemand hat?! Question

aber trotzdem danke Wink
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 7:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Medizinischen Dienst der LH in Frankfurt finde ich allerdings auch keine email-Adresse.
Aber Du kannst es ja bei einem anderen Zentrum versuchen:
In Berlin: amc-berlin@vivantes.de
oder in Köln: aeromed@dlr.de

Wobei ich Köln noch eher anrufen würde, in Berlin können die zwar Medicals ausstellen sind aber sonst ein wenig verplant, würde mich auf Köln eher verlassen was Infos zu Ausschlussgründen angeht.
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Acrobatixx
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Anmeldungsdatum: 02.09.2010
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: Mi Sep 22, 2010 9:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Falls nicht, wie können sie das herausfinden ob ich Medikamente zu mir nehme,falls ich das nicht erwähne, da sie im Urin, so glaub ich, kaum nachweisbar sind.


Irgendwann wirst du gefragt werden ob du Medikamente nimmst und dies auch mit deiner Unterschrift bestätigen müssen. Verschweigen ist also eine sehr schlechte Idee falls du mangels fehlender Nachweisbarkeit glaubst damit durchzukommen. Ob du den Job ausführen kannst entscheidet letztlich dein Arzt, nicht du. Mal angenommen du würdest normalerweise nicht genommen und wirst aber genommen weil du verschweigst. Sollte es irgendwann zu Problemen am Arbeitsplatz mit deiner Erkrankung kommen, kann dich der Arbeitgeber ohne Umstände entlassen. Er muss es sogar um dich nicht selbst zu gefährden am Arbeitsplatz.

Zitat:

Ich meine mal gelesen zu haben, das die Ärzte bei der flugtauglichen Untersuchung einer Schweigepflicht unterstehen und nur bei körperlichen Einschränkungen, dass der Lufthansa mitteilen müssten.


Sie unterstehen mit Sicherheit einer Schweigepflicht, dass die Lufthansa das so einfach aushebeln kann halte ich für Quatsch.
Der Lufthansa wird wohl ein simpler Satz wie "Herr XY erfüllt die psychischen Vorraussetzungen zur Ausübung dieses Berufes nicht." auch ausreichen. Würde mich wundern wenn LH überhaupt das zu hören kriegt und nicht nur ein einfaches ok bzw. nicht ok. (vielleicht können Leute die mal einen Medical gemacht haben ja genaueres berichten). Dafür muss niemand die Schweigepflicht des Arztes aushebeln. Was die Untersuchung ergeben hat bzw. du dort angegeben hast liegt dann wahrscheinlich schön dokumentiert für Jahrzehnte beim Arzt. Auf diesen Befund wird sich der Arzt stützen solltest du Probleme wegen deiner Krankheit am Arbeitsplatz kriegen.
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