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PilotNo4 Navigator

Anmeldungsdatum: 05.08.2010 Beiträge: 32
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Verfasst am: Sa Aug 21, 2010 9:43 am Titel: |
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Soll also heißen, dass jemand, der EINMAL bei dunkelgelb noch gefahren ist und unsere unfehlbaren Gesetzeshüter das als hellrot auslegen, generell als völlig ungeeignet zu betrachten ist?
Liebe Herr Kollege, das halte ich für äußerst bedenklich und ich bin sehr froh, dass das LBA in Fällen wie diesen das Gesamtbild betrachtet und nicht so pauschal bewertet.
Bitte versteht mich nicht falsch. Die charakterliche Eignung einer Person, welche andauernd auf jede nur erdenkliche Art und Weise das Gesetz bricht, ist zurecht in Frage zu stellen, aber jemandem das Fliegen wegen eines einmaligen Rotlichtverstosses zu verwähren, halte ich für falsch.
And by the way: Diese Grenze gilt NICHT bei allen Airlines in Deutschland.
Lg, No4 |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Sa Aug 21, 2010 9:50 am Titel: |
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Ein einmaliger Rotlichtverstoss gibt auch keine 5 Punkte ...
Wie schon gesagt, das Problem sind wiederholte Verstösse - das lässt durchaus auf mangelnde Disziplin schliessen.
Alkohol und Drogen sowieso ...
Gruß, Marcus |
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Thomas463 Captain

Anmeldungsdatum: 11.04.2010 Beiträge: 446
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Verfasst am: Sa Aug 21, 2010 12:37 pm Titel: |
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Sehe ich auch so. auch für 5 Punkte muss man schon einiges machen. Und wer diszipliniert fährt, sollte auch keine Probleme haben unter der 5 Punkte-Grenze zu bleiben. (zumal die ja nach 2 Jahren verschwinden, wenn keine neuen dazu kommen).
lg
Des weiteren: Ich bin mit meinem Führerschein noch in der Probezeit, was heißt: Wenn ich mal nur bei Orange in eine Kreuzung fahre (Räumphase bei uns in Österreich), darf ich schon 600€ für ne Nachschulung bezahlen, bekomm einen Vermerk im Vormerkregister und darf dazu noch eine Geldstrafe bezahlen. Ich denke die 5P-Grenze sollte doch auch ungefähr so abschrecken wie meine 600€ (und noch mehr) als Schüler, wenn man Pilot werden will.
Etwas Verantwortungsgefühl sollte man ja doch mitbringen. Ob jetzt jede Maßnahme der Polizei gerechtfertigt ist (bez. hellrot) ist wiederum eine andere Frage. |
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Koga Captain

Anmeldungsdatum: 26.04.2010 Beiträge: 65
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Verfasst am: So Aug 22, 2010 11:51 am Titel: |
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Gilt diese ganze Punkte Geschichte denn nur bei der Einstellung oder gibts später auch z.B. jährliche "Kontrollen"? Würd mich freuen wenns mir jemand sagen kann  |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: So Aug 22, 2010 12:19 pm Titel: |
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Das gilt auch später - wie gesagt, es gibt wohl keine feste Grenze aber gehäufte Verstösse, Alkohol, Drogen und Straftaten können zum Entzug der Lizenz führen.
Gruß, Marcus |
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PilotNo4 Navigator

Anmeldungsdatum: 05.08.2010 Beiträge: 32
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Verfasst am: So Aug 22, 2010 5:33 pm Titel: |
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Im Lizenzverlängerungsantrag http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/33062/publicationFile/1488/Antr%20Verl%20Liz.pdf /zumindest für die Deutschen) musst Du lediglich angeben, ob der Schein abgegeben werden musste. Allerdings muss auch immer ein frischer KBA-Auszug mitgeschickt werden, es wird also schon ein bisschen auf die Punkte geguckt.
Ich wollte mit meinem letzten Post keine Ordnungswiedrigkeiten generell schönreden oder den Eindruck vermitteln, dass es ok ist, auf der Straße die Sau rauszulassen. Ich habe lediglich versucht, klar zu machen, dass ein KBA-Auszug unter gewissen Umständen ein völlig falsches Bild liefern kann. Ein bekannter von mir fuhr lange Zeit ein tiefergelegtes und auch anderweitig bearbeitetes Auto. Manch einer wäre froh gewesen, seine Punkte in Flensburg auf seiner Payback-Karte gehabt zu haben. Seit er sich ein Serienfahrzeug gekauft hat, hat er keine Punkte mehr bekommen. Jeden meiner Kritiker bitte ich nun, kurz darüber nachzudenken und hoffe, dass meine Ablehnung gegenüber eines generellen Berufsverbotes auf Grund von Punkten in besagtem Register dadurch besser nachzuvollziehen ist. Wie schon gesagt, generell stimme ich natürlich zu, dass ein gewisses Benehmen im Strassenverkehr zumindest teilweise auf einige Charaktereigenschaften schließen lässt, jedoch bin ich ausdrücklich dagegen, so etwas in der Form zu pauschalisieren, wie es einige Airlines tun.
Lg, No4 |
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Thomas463 Captain

Anmeldungsdatum: 11.04.2010 Beiträge: 446
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Verfasst am: So Aug 22, 2010 5:48 pm Titel: |
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Hier habe ich einen (wie ich finde) sehr interessanten Tread über Punkte in Flennsburg und ATPL wo viele Rechtsgeschischten Zitiert stehen und auch eine gute Begründung warum man selbst einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister mitbringen muss und sich das LBA diesen nicht selbst ausstellen lässt.
http://www.streckenflug.at/phorum/read.php?17,53552
lg[/url] |
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ChrisApollo83 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 17.08.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di Aug 31, 2010 3:48 pm Titel: |
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Hallo zusammen!
Ja das ist wirklich so, dass diese 5 Punkte Grenze lediglich eine Lufthansa Thematik ist oder??!
Ich kenne einige Piloten, übrigens auch bei der LH, die deutlich über 5 Punkte haben. Gut werden sie damals bei der Bewerbung wohl noch nicht gehabt haben....
Jedenfalls muss man wohl wenn man später die Lizenz bekommt, dem LBA eine Vollmacht geben, damit die sich regelmäßig einen Auszug aus Flensburg holen können, genauso wie ein Führungszeugnis der Polizei.
Das LBA hat bestimmt irgendwo eine Grenze bei der Sie die LH oder den Piloten direkt ansprechen und bei Drogen/Alkohol sowieso, aber diese Grenze ist wohl deutlich höher als 5 Punkte. Das kommt wohl echt nur von der LH.
Chris
| PilotNo4 hat folgendes geschrieben: | Völliger Blödsinn! Ich habe ATPL privat gemacht, definitiv mit mehr als 5 Punkten! Diese 5 Punkte Grenze ist ein Hansa-Requirement, sonst nichts. Allerdings guckt sich das LBA tatsächlich an, wie die Punkte zusammen gekommen sind. Alkohol/Drogen und Straftaten oder Unfälle mit Todesfolge usw. sind kritisch zu bewerten, zu schnell fahren oder Rotlichtverstöße hingegen stellen KEINE generelle Verbotsgrundlage dar. Allerdings ist auch hier wieder auf Verhältnismässigkeit zu achten, soll heißen, 3 x die Woche bei Rot und noch 2 x 100 Sachen zu viel sind kein Spaß mehr. Bei AB und co. weiß ich leider nicht, wie die es mit Flensburg halten. Einfach anrufen und fragen.
Lg
No4 |
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Thomas463 Captain

Anmeldungsdatum: 11.04.2010 Beiträge: 446
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Verfasst am: Di Aug 31, 2010 4:46 pm Titel: |
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Also da das LBA ja wie der Name schon sagt ein Amt ist (also Behörde), denke ich nicht das die für solche allgemeinen Anfragen bei anderen Ämtern/Institutionen/Behörden eine Vollmacht brauchen um solch allgemeine Sachen wie Führungszeugnisse zu erhalten.
Wäre mir neu.
Wie dem auch sei. Hat sich eig. schon jemand den Link angesehen?
lg |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Di Aug 31, 2010 7:06 pm Titel: |
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Weder bekommt das LBA einen Flensburg Auszug noch ein Führungszeugnis. Auch eine Vollmacht dafür gibt es nicht.
Die Dokumente muss man selbst beibringen.
Inzwischen z.B. bei der Verlängerung der Lizenz (alle 5 Jahre) jedes Mal ein Führungszeugnis. Das muß man selbst beantragen und auch bezahlen.
Gruß, Marcus |
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Mace Captain


Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 1284
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Verfasst am: Di Aug 31, 2010 8:06 pm Titel: |
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| EDML hat folgendes geschrieben: | Weder bekommt das LBA einen Flensburg Auszug noch ein Führungszeugnis. Auch eine Vollmacht dafür gibt es nicht.
Die Dokumente muss man selbst beibringen.
Gruß, Marcus |
Hohoho... also so ganz stimmt das net,das Führungszeugnis ist die Behördenausfertigung.Das bekommt man so gar net in die Finger,auf Verlangen kann man jedoch Einblick zB beim Einwohnermeldeamt beantragen,eine Ausfertigung zum mitnehmen bekommt man jedoch nicht...
Greetz _________________ "Die fetten Jahre sind vorbei"
SWISSAIR-STORY
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Di Aug 31, 2010 8:10 pm Titel: |
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Selbst beibringen = Selbst beim Einwohnermeldeamt beantragen. Das wird dann direkt zum LBA geschickt. (Typ "O").
Hatte ich vielleicht etwas ungenau formuliert.
Gruß, Marcus
Zuletzt bearbeitet von EDML am Di Aug 31, 2010 9:45 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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