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Hoergeraete und Medical?

 
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fishingislife123
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 03.08.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di Aug 03, 2010 4:51 am    Titel: Hoergeraete und Medical? Antworten mit Zitat

Guten Abend!
mein erster post hier, also erstmal hallo! Smile
So, ich bin 15 jahre alt, habe meine Mittlere Reife geschafft und steuere nun das abitur an. im laufen des naechsten Schuljahres moechte ich mich fuer eine Berufslaufbahn entscheiden. Und da mich luftfahrt sehr interessiert, kommt fuer mich Berufspilot natuerlich in frage. Nun bin ich aber seid meiner Geburt schwerhoerig und trage Hoergeraete. Was mir fehlt, sind die hohen frequenzen. Tiefere krieg ich noch auf die Reihe. Meine frage ist nun, ob ich damit mein Medical 1 noch kriege? Ansonsten bin ich bis auf leichte Kurzsichtigkeit (-1/-2.25) topfit und sportlich, bin als Trainer im Selbstverteidigungsbereich aktiv und habe sonst keinerlei beschwerden. Mit meinen hoergeraeten komme ich im Alltag prima zurecht und bin Musiker, produziere auch selbst nen bisschen und habe dort praktisch keine beeintraechtigungen.
Schoene gruesse aus Los Angeles Very Happy , ich bin gespannt auf eure meinungen!
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di Aug 03, 2010 10:29 am    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiss sind Hörgeräte in Europa (JAR) nicht zulässig.

In anderen Ländern (USA) kann das u.U. anders sein.

GruĂź, Marcus
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fishingislife123
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 03.08.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 1:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Oh mann, das klingt ja nicht gut... Sad
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benchwarmer
NFFler
NFFler


Anmeldungsdatum: 01.05.2010
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 8:50 am    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke auch das du hier in der eu wohl eher keine großen chancen haben wirst mit hörgeräten dein medical zu bekommen. tut mir echt leid. Sad
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Domte
Captain
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 3:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten direkt bei einem AME / AMC oder beim LBA anfragen ... ist einfach zu speziell.
_________________
Speed is life - Altitude is life insurance!

Anything that is unrelated to elephants is irrelephant.
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Pascal
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 1522

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 9:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist wie es ist.
Deine Hörwerte müssen unverstärkt in einem gewissen Limit sein für die erste Untersuchung und später können Sie sich verschlechtern. Aber es gibt keinen Piloten mit Hörgerät auf der Ebene denke ich.
Privat mit Medical Klasse 2 könnte es gehen.
Tut mir leid.

Code:
(a) Das Hörvermögen muss bei allen Untersuchungen überprüft werden. Der Bewerber muss die Umgangssprache
aus einer Distanz von 2 m und mit dem Rücken zum flugmedizinischen Sachverständigen
(AME) einwandfrei verstehen. Jedes Ohr ist einzeln zu prĂĽfen.
(b) Das Hörvermögen ist durch Reintonaudiometrie bei der Erstuntersuchung, danach bei Verlängerungs-
oder Erneuerungsuntersuchungen alle 5 Jahre bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und danach
alle zwei Jahre zu prĂĽfen (siehe Absatz 1, Anhang 16 zu Abschnitt B).
(c) Bei der Erstuntersuchung fĂĽr ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 darf der auf jedem
Ohr einzeln gemessene Hörverlust bei den Frequenzen 500 Hz, 1000 Hz und 2000 Hz höchstens 20 dB und bei 3000 Hz höchstens 35 dB betragen. Liegt der Hörverlust eines Bewerbers bei 2
oder mehr Frequenzen innerhalb eines Bereiches von 5 dB unterhalb der oben genannten Grenzwerte,
muss mindestens jährlich eine Reintonaudiometrie durchgeführt werden.
(d) Bei Verlängerungs-/Erneuerungsuntersuchungen für ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
Klasse 1 darf der auf jedem Ohr einzeln gemessene Hörverlust bei 500 Hz, 1000 Hz und 2000 Hz
höchstens 35 dB, bei 3000 Hz höchstens 50 dB betragen. Liegt der Hörverlust bei einem Bewerber
bei 2 oder mehr Frequenzen in einem Bereich von 5 dB unterhalb der oben genannten Grenzwerte,
muss mindestens einmal jährlich eine Reintonaudiometrie durchgeführt werden.
(e) Bei Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen für ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
Klasse 1 kann bei schwerhörigen Bewerbern die Tauglichkeit durch die zuständige Stelle geprüft
werden, wenn die Sprachaudiometrie gemäß Absatz 2, Anhang 16 zu Abschnitt B zu einem zufriedenstellenden
Ergebnis fĂĽhrt.
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misterit
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 22.06.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi Jun 22, 2011 2:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

HI. ich habe grad hier diesem Forum gesehen.
Ich will auch gerne den Medical Exam Class 1 machen. Natürlich gibt es einen Nachteil - Hörgerät. Ich hatte auch gedacht, es wird nicht funktionieren.
Aber - ich habe eine Information von meinem Hörakustiker bekommen, die sehr interessant ist.
Es gibt einen Verkehrspiloten, der auf ein Hörgerät angewiesen ist und fliegen darf. Es hat eine bestimme Kabelverbindung zwischen den System und direkt zu seinem Hörgerät.

Wenn ich es nicht in Europa machen kann, dann mache ich es in USA. Aber ich werde es erstmal hier versuchen.
_________________
Marco
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Jun 22, 2011 6:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regeln in JAR Bestimmungen sind da ganz eindeutig.

Hörhilfen sind nicht zulässig.

Glaub nicht alles was erzählt wird. Es gibt eine Menge Gerüchte die einfach nicht stimmen.

GruĂź, Marcus
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snoozonica
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 05.12.2013
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do Dez 05, 2013 1:31 pm    Titel: Zeiten ändern sich? Antworten mit Zitat

Habe beim LBA unter Flugmedizin (http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Rechtsvorschriften_L5_neu_09042013.html?nn=23210) folgende Verlinkung zur EASA gefunden:
http://easa.europa.eu/agency-measures/docs/agency-decisions/2011/2011-015-R/AMC%20and%20GM%20on%20the%20medical%20certification%20of%20pilots%20and%20medical%20fitness%20of%20cabin%20crew.pdf

da steht auf Seite 27, und hier interessant (4)

AMC1 MED.B.080 Otorhino-laryngology
(a) Hearing
(1) The applicant should understand correctly conversational speech when tested with each ear at a distance of 2 metres from and with the applicant’s back turned towards the AME.
(2) The pure tone audiogram should 3 000 Hz frequency thresholds.
cover the 500 Hz, 1 000 Hz, 2 000 Hz and
(3) An applicant with hypoacusis should be referred to the licensing authority. A fit assessment may be considered if a speech discrimination test or functional flight deck hearing test demonstrates satisfactory hearing ability. A vestibular function test may be appropriate.
(4) If the hearing requirements can only be met with the use of hearing aids, the hearing aids should provide optimal hearing function, be well tolerated and suitable for aviation purposes.


Was meint ihr dazu? Gilt das Dokument mit dem Zusatz im Header Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Commission Regulation (EU) No 1178/2011 of 3 November 2011 laying down technical requirements and administrative procedures related to civil aviation aircrew pursuant to Regulation (EC) No 216/2008 of the European Parliament and of the Council.

Die Verordnung 1178/2011 (auch vom LBA verlinkt: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2011R1178:20120408:DE:PDF) sagt hierzu auf Seite 222 folgendes:

MED.B.080 Hals, Nase und Ohren
a) Bewerber dürfen weder angeborene noch erworbene aktive oder chronische Funktionsstörungen oder Erkrankungen der Ohren, der Nase, der Nasen­ nebenhöhlen oder des Rachens, einschließlich Mundhöhle, Zähne und Kehl­ kopf, sowie keine Operations- oder Traumafolgen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beein­ trächtigen können.
b) Das Hörvermögen muss ausreichend sein, um die mit der geltenden Lizenz verbundenen Rechte sicher ausüben zu können.
c) Untersuchung
(1) Das Hörvermögen ist bei allen Untersuchungen zu überprüfen.
i) Wenn eine Lizenz um eine Instrumentenflugberechtigung ergänzt werden soll, ist für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 oder Klasse 2 bei der Erstuntersuchung sowie bei nachfolgenden Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen bis zur Vollendung des 40. Lebens­ jahres alle 5 Jahre, danach alle 2 Jahre das Hörvermögen mittels Reintonaudiometrie zu überprüfen.
▼B
2011R1178 — DE — 08.04.2012 — 000.003 — 222
ii) Bei Bewerbern, die sich erstmalig ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, darf der bei einer Reintonaudiometrie auf jedem Ohr einzeln gemessene Hörverlust bei einer Frequenz von 500 Hz, 1 000 Hz oder 2 000 Hz nicht mehr als 35 dB und bei einer Frequenz von 3 000 Hz nicht mehr als 50 dB betragen. Bewerber mit einem stärker beeinträchtigten Hörvermögen, die sich ihr Tauglichkeitszeugnis ver­ längern oder erneuern lassen möchten, mĂĽssen ein zufrieden stellen­ des Hörvermögen nachweisen.
iii) Bewerber mit Hypakusis müssen ein zufrieden stellendes Hörver­ mögen nachweisen.
(2) Eine umfassende Untersuchung von Hals, Nase und Ohren ist bei der Erstausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 und danach bei klinischer Indikation in regelmäßigen Abständen durchzuführen.
d) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 mit:
(1) einer aktiven, akuten oder chronischen pathologischen Veränderung des Innen- oder Mittelohrs;
(2) einer nicht verheilten Perforation oder einer Fehlfunktion eines Trommel­ fells oder beider Trommelfelle;
(3) Störungen des Gleichgewichtssinns;
(4) signifikanter Behinderung der Nasengänge;
(5) Funktionsstörung der Nasennebenhöhlen;
(6) signifikanter Missbildung oder signifikanter akuter oder chronischer In­ fektion der Mundhöhle oder der oberen Atemwege;
(7) signifikanten Sprach- oder Stimmstörungen
müssen einer weiterführenden ärztlichen Untersuchung und Beurteilung un­ terzogen werden, um nachzuweisen, dass der Befund die sichere Ausübung der mit der geltenden Lizenz verbundenen Rechte nicht beeinträchtigt.
e) FlugmedizinischeBeurteilung:
(1) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1, die eine Störung des Gleichgewichtssinns aufweisen, müssen an die Genehmigungs­ behörde verwiesen werden;
(2) die Beurteilung der Tauglichkeit von Bewerbern um ein Tauglichkeits­ zeugnis der Klasse 2, die eine Störung des Gleichgewichtssinns aufwei­ sen, muss in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde erfolgen.
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