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BU während der Schule?
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Chris94
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Anmeldungsdatum: 02.06.2010
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 3:06 pm    Titel: BU während der Schule? Antworten mit Zitat

Hi, mich betrifft es zwar erst in etwa 2 Jahren, aber ich würd es doch gerne mal wissen:

Die BUs sind ja oft, oder meistens nicht am Wochenende. (Gibts überhaupt welche am WE?) Da ich zur Zeit meiner BU aber noch zur Schule gehen werde, muss ich mir diese dann so verschieben, dass es in den Ferien liegt, oder wäre das ein Grund, von der Schule freigestellt zu werden?

Liebe Grüße

Chris
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hobson
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Anmeldungsdatum: 08.07.2010
Beiträge: 20
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 3:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

solche probleme hätte ich gerne Very Happy ist immer in der woche und es sollte dir doch eine möglichkeit einfallen 2 tage in der schule zu fehlen Wink
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davidarmstrong
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Anmeldungsdatum: 18.06.2009
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 3:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das ist überhaupt kein problem. ich hab damals fast 2 wochen gefehlt für die ganzen eignungstests der bundeswehr.

und ich find du machst dir etwas zu viel gedanken,du machst erst in 3 jahren abi...
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10./11.6. : bu gecheggeld
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Homer J.
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Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 581

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 4:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte kein Problem sein da freigestellt zu werden. Und selbst wenn...wenn man 18 ist kann man ja so schöne kleine zettelchen selbst unterschreiben Wink
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skywards
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Anmeldungsdatum: 08.05.2010
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 4:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach eine Beurlaubung beantragen, würde mich schwer wundern wenn sie dir zu diesem Zweck nicht genehmigt wird. Kenne zwei Kollegen die ihre BU auch während der Schulzeit hatten und dafür beurlaubt wurden. Läuft also Wink
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FlightKid
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Anmeldungsdatum: 06.07.2009
Beiträge: 203
Wohnort: Siebengebirge

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 5:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dito. ich habs auch so gemacht. tutor um beurlaubung gefragt, der (die) hat nen haken drunter gesetzt und damit war das ganze geritzt
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Wenn dir das Wasser bis zum Hals reicht lass den Kopf nicht hängen Wink

BU - 26/27. Januar 2010
FQ - 19/20. Juli 2010 Sad

jetzt kommt Plan B
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 9:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Beurlaubung, völlig übertrieben. Wenn ich in mein Entschuldigungsheft aus der Oberstufe gucke stehen da Sachen wie:
"Unwohlsein"
"Leider konnte ich dem Unterricht nicht beiwohnen"
"Morgendliche Übelkeit"
"Laktoseintoleranz"
und alle wurden mir von meinem Tutor gegengezeichnet.
Da wird sich ja wohl jemand erbarmen seine Unterschrift unter eine Entschuldigung mit der Begründung BU zu setzen.
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davidarmstrong
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Anmeldungsdatum: 18.06.2009
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 9:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

du kannst da auch hinschreiben: kein bock. du unterliegst nich mehr der schulpflicht und bist volljährig. ob du hingehst ist dein bier.
_________________
10./11.6. : bu gecheggeld
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CaptainBalou
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Anmeldungsdatum: 05.02.2010
Beiträge: 175
Wohnort: Iserlohn

BeitragVerfasst am: Do Jul 15, 2010 10:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

davidarmstrong hat folgendes geschrieben:
du kannst da auch hinschreiben: kein bock. du unterliegst nich mehr der schulpflicht und bist volljährig. ob du hingehst ist dein bier.


Naja, dass würde ich nicht unbedingt machen. Very Happy

Schreib dich einfach selbst für zwei Tage krank und gut ist.
_________________
BU - 25./26. Nov Aaaaaw YEAH
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skywards
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Anmeldungsdatum: 08.05.2010
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: Fr Jul 16, 2010 12:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Güte tut doch nicht so als wäre es ein riesen Akt kurz eine Beurlaubung zu beantragen. Klar kann man schwänzen und irgendeinen Grund erfinden, warum man fehlt. Bei uns hat mal einer wegen akuter Chillolitis gefehlt und es wurde unterschrieben. Trotzdem muss man nicht gleich blau machen wenn man seine BU hat. Meine Meinung.
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Navigator1337
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.06.2010
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: Fr Jul 16, 2010 7:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

davidarmstrong hat folgendes geschrieben:
du kannst da auch hinschreiben: kein bock. du unterliegst nich mehr der schulpflicht und bist volljährig. ob du hingehst ist dein bier.


dann is aber die note, die der lehrer dir auf zeugnis setzt, auch = kein bock.
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Springbok
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 579

BeitragVerfasst am: Fr Jul 16, 2010 7:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hab die BU-Einladung vorgelegt und schon war ich befreit. Kein Akt... Rolling Eyes
_________________
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann
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