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robi Captain

Anmeldungsdatum: 03.04.2009 Beiträge: 66
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Verfasst am: Mo Jun 28, 2010 11:07 am Titel: |
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Hallo FlyingSixi,
auf der LH Seite steht:
"Die Fachhochschulreife (Berufsfachschule, Fachoberschule), auch als Fachabitur bekannt, berechtigt hingegen nur zum Studium an einer Fachhochschule bzw. in einem gestuften Studiengang an einer Universität und reicht für die Online-Bewerbung nicht aus. "
Und dabei heißt es ja auch berechtigt und das wiederum bedeutet ja, dass die LH zwar Abi will, aber das bezüglich der Berechtigung
das man an einer Hochschule/Uni studieren kann.
Und das kann ich ja!!
Es ist eine etwas "schwammige" Formulierung und kann ja auch wie eben beschrieben interpretiert werden!??????
Was sagt ihr???????
Danke
Robi |
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constey Captain

Anmeldungsdatum: 28.09.2009 Beiträge: 83
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Verfasst am: Do Jul 01, 2010 4:20 pm Titel: |
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Ich habe heute bei dem Biographischen Angaben entdeckt, dass an der Stelle wo man die Abiturnote angeben muss das hier steht: (Fach-)Abitur (NC)
Demnach müsste man mit einem Fachabitur ja doch berechtigt sein. Vielleicht handelt es sich aber auch einfach nur um einen Fehler. |
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