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goodyear
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joschi200sx
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Do Mai 20, 2010 9:44 am    Titel: goodyear Antworten mit Zitat

hallo
habe eine frage zu goodyear.
machen da auch deutsche Hubschrauberpiloten irgend eine weiterbildung
habe im netz nichts gefunden ausser das die LH dort eine schule hat die von deutschen Jetpiloten auch genutzt wird
als zweites eine frage zum 72.OAJ herresflieger, das startete doch 2002
oder ? wie lange wäre dort die mindetverpflichtungszeit für eien HubPiloten
gewesen??
gruss
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: Do Mai 20, 2010 12:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Deutsche Hubi-Piloten werden nicht in Goodyear ausgebildet. In Abhängigkeit von der Teilstreitkraft wird vor allem in Deutschland (Bückeburg), aber auch in USA (Alabama, Kalifornien (?)) und in England ausgebildet.

Der 72. OAJ HFlgTr startete 2002. Die Verpflichtungszeit ist abhängig, ob es eine Laufbahn mit oder ohne Studium gewesen wäre... mit Studium meine ich wären es 14 oder 15 Jahre gewesen...ohne Studium 10 (?)...aber vielleicht ist ja einer aus dem 72. hier im Board...
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Do Mai 20, 2010 5:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In den USA wird hubschraubermäßig hauptsächlich in Ft.Rucker/Alabama und vereinzelt in Pensacola/Florida (Marine) ausgebildet.

Das 72.OAJ ist SaZ 15 (mit Studium) oder SaZ 12 (ohne Studium)
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joschi200sx
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 12:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn möglich das aus besagtem 72. OAJ ,ausgebildete Piloten
schon Ihren Dienst quittieren durften, wegen Einsparmassnahmen??
Mir sind 2 Piloten bekannt aus dem 72. die schon wieder in der
freien Wirtschaft tätig sind.
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 1:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich ist alles...
Also entweder das, oder sie haben KDV-Anträge gestellt. Vlt haben sie auch auch von zivilen Unternehmen freikaufen lassen... soll ja ab und an vorkommen, falls die Qualifikation stimmt
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joschi200sx
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 3:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl eher nicht, einer ist selbstständig
was sind denn KDV anträge
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Fifty
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Anmeldungsdatum: 29.07.2008
Beiträge: 89
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 3:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

KDV: kriegsdienstverweigerungsantrag
kann man als soldat jederzeit stellen. diesen muss man allerdings ordentlich begründen können und muss auch genehmigt werden (kein bock mehr auf bund is kein grund...). eine genehmigung hat zur folge, dass man aus dem dienstverhältnis vorzeitig entlassen wird, ohne dass man ausbildungskosten an die bundeswehr erstatten muss.

ich kann mir auch vorstellen, dass sie bereits berufssoldat waren und gebrauch von ihrem kündigungsrecht gemacht haben. allerdings entfallen dann alle abschlagszahlungen und übergangsgebührnisse und ggf. muss man je nach dienstzeit seine ausbildungskosten selbst tragen...
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 4:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da dir die Piloten selber bekannt sind und du sogar weißt, dass sie ausm 72.OAJ kommen, kannst du sie ja auch einfach selber fragen... Und uns dann mitteilen, wie sowas zustande kommt.

Vlt sind die ja aus Jux mim Hubschrauber aufm ALDI Parkplatz gelandet, haben sich was zu trinken gekauft und wurden deshalb entlassen Wink
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 6:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fifty hat folgendes geschrieben:


ich kann mir auch vorstellen, dass sie bereits berufssoldat waren und gebrauch von ihrem kündigungsrecht gemacht haben. allerdings entfallen dann alle abschlagszahlungen und übergangsgebührnisse und ggf. muss man je nach dienstzeit seine ausbildungskosten selbst tragen...



...fällt aus wegen §46 Abs.3 SG:

(3) Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren. In einer Rechtsverordnung kann für bestimme Verwendungen wegen der Höhe der mit dem Studium oder der Fachausbildung verbundenen Kosten oder auf Grund sonstiger studien- oder ausbildungsbedingter Besonderheiten eine längere als die dreifache Dauer bestimmt werden; die in Satz 1 genannte Höchstdauer darf nicht überschritten werden.


....solange die Kameraden kein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Pilotenausbildung vorzuweisen haben, gibt es unzählige Möglichkeiten, zu denen natürlich auch KDV zählt, warum diese sich bereits in der Wirtschaft tummeln.
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Fifty
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Anmeldungsdatum: 29.07.2008
Beiträge: 89
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 7:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

§ 46 Abs. 6
Vor Ablauf der in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Dienstzeiten ist der Berufssoldat auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

und soweit ich weiß, wird ein antrag aufgrund dieses absatzes in der praxis stattgegeben, auch wenn nicht unbedingt "besondere Härte" vorliegt. macht eben auch für den dienstherren wenig sinn, einen unmotivierten und frustrierten berufssoldaten zu behalten... die kosten für die ausbildung muss man dann natürlich zu einem bestimmten anteil selbst tragen (im gegensatz zum KDV)

ein kamerad von mir, mit dem ich in bückeburg war, is als fachdiener zu den heeresfliegern, hat seine ausbildung genossen, BS geworden und hat dann gekündigt. hat ihn in etwa 50.000€ gekostet
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 8:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fifty hat folgendes geschrieben:
§ 46 Abs. 6
Vor Ablauf der in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Dienstzeiten ist der Berufssoldat auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

und soweit ich weiß, wird ein antrag aufgrund dieses absatzes in der praxis stattgegeben, auch wenn nicht unbedingt "besondere Härte" vorliegt. macht eben auch für den dienstherren wenig sinn, einen unmotivierten und frustrierten berufssoldaten zu behalten... die kosten für die ausbildung muss man dann natürlich zu einem bestimmten anteil selbst tragen (im gegensatz zum KDV)

ein kamerad von mir, mit dem ich in bückeburg war, is als fachdiener zu den heeresfliegern, hat seine ausbildung genossen, BS geworden und hat dann gekündigt. hat ihn in etwa 50.000€ gekostet


"Besondere Härte" ist schon ein dicker Brocken, einfach kündigen können ohne Konsequenzen ist jedenfalls nicht.
Mit KDV nichts zahlen??? Ein Gegenbeispiel: LRT nach dem Vordiplom mit KDV raus = 17.000€, damals einer meiner engsten Kameraden.
Fakt ist...wenn einen die BW gehen lassen will, kommt man immer raus. Wenn nicht, wirds schnell ungemütlich.
Derzeit sieht es leider nicht danach aus, dass man die überwiegende Masse der jungen, nicht mehr benötigten, Piloten einfach gehen lässt.
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Fifty
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Anmeldungsdatum: 29.07.2008
Beiträge: 89
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Jun 24, 2010 9:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

§46 Abs. 2 S. 7 SG
Ein Berufssoldat ist zu entlassen, wenn er als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist; diese Entlassung gilt als Entlassung auf eigenen Antrag [...]

§49 Abs. 4 SG
[...] Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.

Ok, da steht ja alles. Im Grund ist die Erstattung der Ausbildung - wie so vieles - auf den Einzelfall bezogen. Es gibt also sowohl Beispiele, wo der KDVler zahlen musste und wo nicht. Ich kannte eben bisher nur Geschichten, dass Soldaten nach dem Studium gegangen sind und nichts bezahlen mussten.
Und da eine "besondere Härte" wohl nirgends genau definiert ist, muss man sich nur klug genug anstellen und die richtigen Vorgesetzten haben, dass diese Härte gegeben ist.
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