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ultraligero Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 18.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 7:31 pm Titel: medical abstinenznachweis |
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hallo erstmal ,
bin neu hier im forum und hab eine frage die sich auf ein problem bezieht das ich im moment habe:
ich würde gerne diesen sommer meine ppl anfangen, allerdings muss ich ersteinmal mein medical bekommen.
das dumme ist jetzt aber dass in meinen musterungsunterlagen "gelegentlicher haschischkonsum" steht, obwohl der konsum einmalig war und schon jahre her ist. verschweigen will ich es beim medical nicht weil das erstens falsch ist und böse folgen mit der versicherung haben kann ( hab ich gehört Oo)
nun hab ich aber in den jar fcl 3 bestimmungen gelesen dass man mit einem abstinenznachweis von 2 jahren trotzdem an sein medical gelangen könnte.
weiss jemand vielleicht ob eine haarprobe ausreichender länge ausreicht (hab so ca. 30cm) und ob das dann auch sicher ist dass man sei medical bekommt ?
über eine natwort würde ich mich sehr freuen
grüße |
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Aussie_Flo Gast
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 10:14 pm Titel: |
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| Deine Musterung unterliegt dem üblichen Datenschutz, also musst du keine Angst haben... |
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ultraligero Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 18.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 11:12 pm Titel: |
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hm ich hab da so geschichten gehört dass piloten einen unfall hatten und dann die versicherung in die akten geschaut hat oder das sonstwie rausgekommen is ( weiterleitung?) und dann die hafptlicht nicht ausgezahlt wurde oder man wegen ungültigem medical wegen fliegen ohne lizenz verknackt wurde.....
grüße |
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Triopas Captain

Anmeldungsdatum: 10.06.2009 Beiträge: 305
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 11:36 pm Titel: |
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Gibt da wohl eine Klausel, die man bei einigen Versicheren unterschreiben muss, wenn man von denen angenommen werden will, mit denen man denen Einsicht in die Akte der Musterung gibt. Wenn da dann was drin steht, was man ihnen nicht gesagt hat, versuchen sie sich ggf aus ihrer Pflicht rauszuwinden.
Ist aber schon eine Weile her, dass ich davon gehört habe und das ist jetzt aus der Erinnerung aufgeschrieben. Am besten einfach mal in die Richtung weiter informieren oder vllt weiß jmd anderes hier dazu noch etwas Konkreteres. |
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Domte Captain

Anmeldungsdatum: 07.08.2007 Beiträge: 2394
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Verfasst am: Sa Jun 19, 2010 8:54 am Titel: |
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Im worst case macht man einen Haarprobe wenn man nach den Absturz überhaupt noch dazu fähig ist ... war ja anscheinend eine einmalige Jugendsünde. _________________ Speed is life - Altitude is life insurance!
Anything that is unrelated to elephants is irrelephant. |
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VenaCentralis Captain

Anmeldungsdatum: 17.01.2010 Beiträge: 273
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Verfasst am: Sa Jun 19, 2010 10:09 am Titel: |
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| Aussie_Flo hat folgendes geschrieben: | | Deine Musterung unterliegt dem üblichen Datenschutz, also musst du keine Angst haben... |
Hilft dir auch viel, wenn das Unternehmen die Akte anfordert. Klar musst du zwar dann eine Freigabe erteilen, aber was ist wenn du sie nicht erteilst?!
Und nein, das ist nicht weit hergeholt.. Da muss man nur mal über die Alpen sehen... |
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Sa Jun 19, 2010 11:54 am Titel: |
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| VenaCentralis hat folgendes geschrieben: | | Hilft dir auch viel, wenn das Unternehmen die Akte anfordert. Klar musst du zwar dann eine Freigabe erteilen, aber was ist wenn du sie nicht erteilst?! |
Wenn im Vertrag mit dem Unternehmen nicht festgelegt ist, dass das Unternehmen die Erlaubnis zur Akteneinsicht hat, so kann es dies auch nicht nachträglich erzwingen. Warum sollte man also eine Freigabe erteilen? _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
Pilotenboard Wiki |
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Triopas Captain

Anmeldungsdatum: 10.06.2009 Beiträge: 305
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Verfasst am: Sa Jun 19, 2010 12:01 pm Titel: |
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| Schienenschreck hat folgendes geschrieben: |
Wenn im Vertrag mit dem Unternehmen nicht festgelegt ist, dass das Unternehmen die Erlaubnis zur Akteneinsicht hat, so kann es dies auch nicht nachträglich erzwingen. Warum sollte man also eine Freigabe erteilen? | Weil man das unterschreiben muss, oder sie dich sonst nicht nehmen. |
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VenaCentralis Captain

Anmeldungsdatum: 17.01.2010 Beiträge: 273
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Verfasst am: Sa Jun 19, 2010 12:02 pm Titel: |
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| Schienenschreck hat folgendes geschrieben: | | VenaCentralis hat folgendes geschrieben: | | Hilft dir auch viel, wenn das Unternehmen die Akte anfordert. Klar musst du zwar dann eine Freigabe erteilen, aber was ist wenn du sie nicht erteilst?! |
Wenn im Vertrag mit dem Unternehmen nicht festgelegt ist, dass das Unternehmen die Erlaubnis zur Akteneinsicht hat, so kann es dies auch nicht nachträglich erzwingen. Warum sollte man also eine Freigabe erteilen? |
Frag mich grad wie man aus meinem "Quote" rauslesen will, dass das Unternehmen das nach Vertragsschluss über Arbeit/Ausbildung anfordert.
Die Anfangsfrage bezog sich nämlich auf die Erstausstellung eines Medicals.
Bitte genau lesen |
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davidarmstrong Captain

Anmeldungsdatum: 18.06.2009 Beiträge: 399
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Verfasst am: So Jul 04, 2010 1:40 am Titel: |
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glaub mir,ich spreche da aus eigener erfahrung. du kannst dir da ziemlich sicher sein,dass die bei der bundeswehr nachfragen werden. zu 100% wenn du ausgemustert bist.
ps: ein arzt hat mir mal bei nem erstehilfe kurs so ne abstinenzprobe erklärt.
du müsstest ab jetzt alle 2 monate zum arzt und das untersuchen lassen für die nächsten 24 monate. das kostet einiges. mit 100-200 euro pro untersuchung kannst du rechnen. erst danach könntest du das medical machen lassen. _________________ 10./11.6. : bu gecheggeld |
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cockpit_recruit1 Navigator

Anmeldungsdatum: 13.06.2010 Beiträge: 37
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Verfasst am: Mi Jul 14, 2010 7:33 pm Titel: |
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| was passiert denn generell mit einem, wenn man ausgemustert ist. ist das so schlimm? mfg manuel |
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