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Quack111 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 24.09.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di Jun 01, 2010 7:22 pm Titel: Informationen zur LBA Prüfung |
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Hallo,
ich hätte noch eine Frage zur LBA Prüfung:
Wenn ich unglücklicherweise während der Prüfung erkranke und diese nicht mehr fortsetzen kann schreibt das LBA, dass man an einem weiteren der 6 Termine die restliche Prüfungszeit gutgeschrieben bekommen. Bis dahin habe ich es verstanden.
Die bis dahin geschriebenen Fächer werden doch dann wenn über 75% als bestanden gewertet, oder?
Werden dann die restlichen Fächer als nicht bestanden gewertet oder einfach nur als noch offen? Und wann ist dieser "neue" Termin dann? Nach Absprache oder wird man einfach wieder eingeladen?
Danke! |
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three-stripes Captain
Anmeldungsdatum: 26.07.2008 Beiträge: 165
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Verfasst am: Di Jun 01, 2010 7:44 pm Titel: Re: Informationen zur LBA Prüfung |
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Quack111 hat folgendes geschrieben: | Die bis dahin geschriebenen Fächer werden doch dann wenn über 75% als bestanden gewertet, oder?
Werden dann die restlichen Fächer als nicht bestanden gewertet oder einfach nur als noch offen? Und wann ist dieser "neue" Termin dann? Nach Absprache oder wird man einfach wieder eingeladen? |
Noch nicht geschriebene gelten als noch offen/entschuldigt.
Du bekommst übrigens die Ergebnisse erst, wenn alle abgelegt sind.
Der neue Termin wird vom LBA vergeben, auch abhängig davon, wie viele Fächer noch geschrieben werden müssen.
Variiert von etwa 2 Wochen bis hin zu 3 Monaten.
Ich weiss nicht ob es die Regel noch aktuell ist, aber du musst wohl zumindest die Hälfte der Fächer geschrieben haben, damit du bestandene Teilfächer mit übernehmen kannst.
Hast du nur 4 Fächer geschrieben und wirst dann krank, musst du alle nochmal machen. |
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Catcher Captain
Anmeldungsdatum: 04.10.2007 Beiträge: 269 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: Di Jun 01, 2010 8:01 pm Titel: Re: Informationen zur LBA Prüfung |
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three-stripes hat folgendes geschrieben: | Quack111 hat folgendes geschrieben: | Die bis dahin geschriebenen Fächer werden doch dann wenn über 75% als bestanden gewertet, oder?
Werden dann die restlichen Fächer als nicht bestanden gewertet oder einfach nur als noch offen? Und wann ist dieser "neue" Termin dann? Nach Absprache oder wird man einfach wieder eingeladen? |
Du bekommst übrigens die Ergebnisse erst, wenn alle abgelegt sind.
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Dem kann ich nicht zustimmen. Einer aus meinem Kus wurde auch krank, hat somit einen (den mittleren Tag) versäumt, hat am letzte Tag einige Fächer geschrieben, aber nicht alle. Hat dennoch die Ergebnisse bekommen.
Die die noch nicht geschrieben wurden, gelden als nicht bestanden, da es nur bestanden, bzw nicht bestanden gibt.
three-stripes hat folgendes geschrieben: |
Ich weiss nicht ob es die Regel noch aktuell ist, aber du musst wohl zumindest die Hälfte der Fächer geschrieben haben, damit du bestandene Teilfächer mit übernehmen kannst.
Hast du nur 4 Fächer geschrieben und wirst dann krank, musst du alle nochmal machen. |
Nein, das gilt seit letzem Jahr März nicht mehr. Es werden alle Fächer, die über 75% geschrieben werden, egal wieviele es sind, als bestanden. Auch nur bei wenn du ein Fach bestanden hast! |
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iovem Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 27.11.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Hamburg |
Verfasst am: Fr Aug 20, 2010 3:15 pm Titel: "unglücklicherweise krank werden" |
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Genau das ist mir passiert, aber wirklich!! Ich meine ohne Vorsatz! Ich hatte aus der Belehrung zu Beginn der Prüfung noch in Erinnerung, dass im Krankheitsfall die Prüfung angehalten wird und der Zeitpunkt der Krankmeldung von der Prüfungsaufsicht notiert wird, damit einem keine Zeit verloren geht. So steht es auch auf den LBA-Internetseiten (PDF) und in der Mappe, die auf den Tischen während der Prüfung liegen. Sicherheitshalber habe ich die Aufsicht nochmal gefragt wie der Ablauf der Krankmeldung ist. Und was ich mit dem bereits begonnenen Prüfungsfach mache. "abbrechen"!!!!
Hier hätte der hochmotivierte LBA´ler mir sagen müssen, dass das Fach damit gewertet wird. Also, wenn Dir schlecht wird, dann am besten zwischen den Prüfungen.
Ebenso solltest Du wissen, dass Du für das Nachholen der noch offenen Prüfungen wieder Prüfungsgebühr zahlen musst, da Deine Krankheit als nicht Anwesenheit gedeutet wird. Warum man ein Attest einreichen muss ist also schleierhaft. Gemäß Kostenverordnung hätte das LBA zwar Spielraum die Gebühren für diese Wiederholung zumindest zu senken...macht es aber nicht. Also, überleg Dir gut, ob Du unglücklicherweise krank werden willst.
Und sollte Dir wirklich schlecht werden, dann beende irgendwie Deine laufende Prüfung. Das LBA interessiert sich nicht dafür, ob Du neben Deinen Platz reiherst oder vom Stuhl kippst. |
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Jungspund Captain
Anmeldungsdatum: 06.06.2006 Beiträge: 157 Wohnort: Köln |
Verfasst am: Di Aug 24, 2010 11:37 am Titel: |
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Nunja, warum man ne Bescheinigung vom Arzt braucht sollte doch einleuchtend sein.
Sonst wäre die Verlockung doch viel zu groß "krank" zu werden und drei Wochen später die nächsten Fächer zu schreiben, ohne schon einen Versuch in den Sand gesetzt zu haben! (somit hätte man praktisch Bedingungen wie z.B. in Österreich, wo man die Prüfung ja auch splitten kann).
Und du gehst ein zusätzlichess Mal zur Prüfung, also musst Du auch zahlen. Verstehe da beim besten Willen nicht, warum das nicht korrekt sein soll?
Allen die noch nach Braunschweig "dürfen" wünsche ich viel Erfolg |
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