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								Dreamliner Captain
  
  
  Anmeldungsdatum: 12.04.2007 Beiträge: 1776
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											 Verfasst am: Fr März 19, 2010 1:49 pm    Titel:  | 
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											Ok,danke für die Info   _________________ ABI08 (3.2)    ✓ 
 
Wehrdienst     ✓ 
 
BU Material     ✓ 
 
LH-Infotag      ✓ 
 
FH Aachen LRT ✓ 
 
 
Traumberuf Pilot-Denn wer hat sonst die ganze Welt zum Arbeitsplatz?  | 
										 
									 
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								joyflight Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Sa Apr 17, 2010 5:25 pm    Titel:  | 
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											Hab den thread erst jetzt bemerkt.
 
 
Generell zur Steuer:
 
- Kein finanzamt freut sich, wenn man zig-tausend steuern zurückfordert
 
- die meisten steuerberater UND finanzamt sachbearbeiter haben
 
a) keine ahnung
 
b) keinen bock genau den piloten erleichterungen zu gönnen (es gibt auch im finanzamt die in der bevölkerung verbreitete missgunst gegenüber fliegern)
 
- selbst münchen mit hoffentlich doch vielen piloten, ist oft piloten-feindlich eingestellt (laut pilots.de sind stuttgart und frankfurt die pilotenfreundlichsten finanzämter)
 
- sogar PPL kann abgesetzt werden (Musterprozesse liegen vor)
 
 
entsprechend ist gute vorbereitung (z b vorab-gespräche mit dem finanzamt) extrem wichtig.
 
 
habe gerade erfolgreich die erste rechtsrunde hinter mich gebracht, bei fragen gerne per PM oder auch hier, öffentlich | 
										 
									 
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								agathidium Captain
  
  
  Anmeldungsdatum: 05.04.2008 Beiträge: 791
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											 Verfasst am: Di Apr 20, 2010 9:52 pm    Titel:  | 
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											| Also ich hatte keine Probleme und ein sehr kooperatives FA....von PPL bis CPL über Hour building in USA.... | 
										 
									 
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								GHMC Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 05.03.2007 Beiträge: 130
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											 Verfasst am: So Mai 09, 2010 4:54 pm    Titel:  | 
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											...aber man kann das doch dann erst absetzten, wenn man letztendlich als pilot arbeitet?! _________________ REMOVE BEFORE FLIGHT | 
										 
									 
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								joyflight Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: So Mai 09, 2010 6:41 pm    Titel:  | 
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											nein, sobald (oder in dem moment wenn) man steuern  zahlt, kann man werbungskosten absetzen.
 
sollte man im zeitraum gerade keine zeit haben, zum steuern zahlen, kann man in bestimmten grenzen verlustvorträge auf spätere zeiträume vornehmen - das ist aber der etwas kompliziertere fall (und evtl auf ein jahr nachtrag begrenzt)
 
 
das ist das prinzip der werbungskosten (ich arbeite, ich habe persönliche aufwände im zusammenhang mit meiner arbeitskraft) - nicht aber das prinzip der gewinn/verlust rechnung  einer unternehmung, welches sich immer an der unternehmung orientiert.
  Zuletzt bearbeitet von joyflight am Do Jul 01, 2010 1:07 pm, insgesamt einmal bearbeitet | 
										 
									 
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								blondie38cgn Bruchpilot
  
 
  Anmeldungsdatum: 28.06.2010 Beiträge: 1 Wohnort: Köln                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Mo Jun 28, 2010 8:49 pm    Titel: Steuerliche Absetzbarkeit für Ausbildung zum Fluglehrer? | 
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											Hi an Euch  alle,
 
gilt die steuerliche Absetzbarkeit auch für eine Ausbildung zum Fluglehrer ab initio?
 
 
Ich habe vor kurzem eine Ausbildung für UL begonnen. Ich bin total begeistert und überlege, mir auf diesem weg ein zweites berufliches standbein als fluglehrer aufzubauen.
 
 
Wißt Ihr, ob ich meine UL-Ausblidung sowie die spätere Ausblidung zum Fluglehrer auch steuerlich geltend machen kann? Ich habe ein Marketing-Studium abgschlossen und arbeite seit Jahren in diesem Beruf.
 
 
Vielen Dank für Eure  Tipps.
 
 
LG     | 
										 
									 
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								joyflight Captain
  
 
  Anmeldungsdatum: 13.08.2009 Beiträge: 2166 Wohnort: München                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Do Jul 01, 2010 1:04 pm    Titel:  | 
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											wissen tu ich's nicht.
 
nachdem aber schon PPL nur mit widerwillen akzepteirt wird (weil PPL = voraussetzung für CPL), rechne ich nicht mit großer zuneigung vom finanzamt wenn es hier um luftsportgeräteführer geht, die noch nichtmal anerkannte lizenzen haben (UL schein = vereinspapier)
 
 
trotzdem viel glück, vielleicht gelingt es dir, oder andresjemand kann berichten
 
udo _________________ http://www.facebook.com/groups/pilotsandstudents/ | 
										 
									 
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								Arnold Bruchpilot
  
 
  Anmeldungsdatum: 06.02.2011 Beiträge: 6 Wohnort: Salzburg                     | 
								
									
										
											 Verfasst am: Mo Apr 11, 2011 12:50 pm    Titel:  | 
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											Hab einen spitzen Steuerberater, der es geschafft hat alle meine Kosten (inkl. PPL bis ATPL, Theorie und Praxis, jede Landegebühr, Kauf eines neuen Headsets, Fahrtkosten nach Wien zur Austro Control, usw.) abzuschreiben!!!!!
 
 
Ein paar Faktoren müssen auf die Art der Ausbildung zutreffen und dann spart man sich eine Menge Geld!!!!
 
(In meinem Fall rede ich von einem 5stelligen Betrag).
 
 
Anbei der Kontakt:
 
 
http://atpldiary.wordpress.com/2010/12/20/steuerliche-abzugsfahigkeit-der-ausbildungskosten/
 
 
Unbedingt beraten lassen und dem Finanzamt nichts schenken!!!! | 
										 
									 
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