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PPL-N Beschränkungen
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Theux
Captain
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Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: So Apr 11, 2010 11:42 am    Titel: PPL-N Beschränkungen Antworten mit Zitat

Hey,

ich wollte mal wissen welche Nachteile der PPL- N (classrating auf 2000kg) gegenüber dem PPL-A ,außer das er nur national gültig ist, hat. Könnte ich mit dem PPl-A bei schlechterem Wetter auch fliegen und mit dem -N nicht oder wie sieht das aus?!

Danke schonmal

thomas
_________________
PPL: Checked
Abi: Checked
BU: Checked
FQ: Checked
Med:
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: So Apr 11, 2010 1:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ist beides zunächst VFR - die Wetterbedingungen sind daher die gleichen.

Allerdings geht weder IFR noch CVFR noch Nachtflug.

Gruß, Marcus
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Der_Physiker
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 474

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@EDML Mal abgesehen von deinem Einleitungssatz ist deine Antwort grundlegend falsch.


Zur Erklärung des PPL-N.
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV):

Zunächst gilt

§3,Abs.2:
Die Lizenz berechtigt zum Führen von Flugzeugen nach Absatz 1
1. im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr als verantwortlicher Flugzeugführer am Tage auf Flugzeugen der eingetragenen Muster innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland,


Wer nicht weiter liest, kommt somit schnell auf deine Kurzzusammenfassung. Lesen wir aber die LuftPersV weiter, so finden wir:


§ 82
Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge
(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und
Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den
Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch)
oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung
von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der
Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern sie nicht im Besitz einer
Instrumentenflugberechtigung sind.

Die Ausbildung dazu wird in Absatz 2 geregelt, das spielt hier aber keine Rolle. Wen's interessiert -> google "LuftPersV". Und oh Wunder, des nachts darf man sogar auch:


§ 83
Nachtflugqualifikation
(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und
Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den
Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch)
oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung
von Flügen bei Nacht einer Nachtflugqualifikation nach Maßgabe der Absätze 2 und 3.



Kopfschüttelnd,

Ein PPL-N-Pilot mit CVFR und ab dem nächsten Winter auch Nachtrating Razz



PS1: Zurück zu Theux: Bist du Fußgänger so rate ich eigentlich immer zum PPL-A nach JAR FCL. Bist du aber beispielsweise UL-Flieger, so hat der PPL-N auch enorme Vorzüge gegenüber dem PPL-A.
PS2: Übrigens werden die Regularien zu 2012 komplett überarbeitet. Der PPL-N wird eine "Europalizenz", der Angleichungsprozeß ist langwierig.
PS3: Ja ich behalte derzeit mit Absicht den PPL-N, weil ich davon Vorteile habe. Er kann jederzeit gegen geringe Gebühr zum JAR-FCL aufgewertet werden.
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 2:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
da haben wir uns missverstanden: Was ich meinte ist das das CVFR eben zunächst nicht enthalten ist. Ich ging davon aus das es Theux um den Status nach Abschluß des PPL-N ging und weniger um die weiteren Möglichkeiten.

Wenn man natürlich CVFR nachträglich erwirbt hat man faktisch einen JAR PPL-A. Danach kann man dann auch Nachtflug und IFR machen. Im Prinzip ist der PPL-N ja der alte ICAO PPL den es vor JAR gab (hatte ich auch mal, da meiner von 1993 war).

So gesehen ist der PPL-N keine Sackgasse sondern es wird zunächst nur weniger gemacht.

Das kam wohl nicht so rüber wie ich es gemeint hatte.

Gruß, Marcus
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Der_Physiker
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 474

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 3:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marcus,

das dachte ich mir zwar so, wollte es aber klar stellen. Nach deinem Posting konnte man leicht denken, der PPL-N wäre nicht mehr als eine UL-Lizenz für Dicke.

Zum Glück weiß ich, daß man dir auf die Füße treten kann Cool

Übrigens ist der PPL-N _nicht_ die moderne Version des ICAO-PPL. Mit dem ICAO-PPL darf man das, was man mit dem alten PPL-A durfte und dazu gehört eben auch das herumbrümmern in ganz Europa mit D-registrierten. Zudem kann man auch ICAO-PPL-Stunden nicht auf die UL-Stunden anrechen et vice versa. Lizenztechnisch ist der ICAO-PPL doch deutlich, sagen wir mal lax, höherwertiger als der PPL-N.
Viel eher ist der ab 2012 kommende PPL mit dem ICAO-PPL zu vergleichen. Mit dem darf man dann wieder überall in Europa fliegen, soweit der aktuelle Stand der Debatte auch alle europäisch registrierten Flugzeuge.


Wenn wir also schon dabei sind:
Vorzüge JAR-FCL: Ausbildung in einem Guß, EINE Theorieprüfung, EINE Praxisprüfung. Weltweit fliegen mit D-registrierten Flugzeugen, je nach Landespolitik auch mit lokal registrierten.
Vorzüge PPL-N: Modulare Ausbildung, dadurch früher eigenständige Flüge möglich, weitreichende Anrechnung von UL-Stunden, sowohl für die Ausbildung als auch später im Scheinerhalt.

Grüße vom Physiker
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 4:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt natürlich - mit dem "alten" PPL-A konnte man auch ins Ausland fliegen.

Ich sehe es aber so wie Du - wenn man bei Null anfängt ist es sinnvoller gleich den JAR PPL-A zu machen. Spart einiges an Aufwand.

Ich habe vor ein paar Jahren CVFR nachträglich zu meinem ICAO PPL gemacht - ist ein ziemlicher Aufwand (15h + Theorieprüfung + prakt. Prüfung) und eigentlich Quatsch da ich direkt mit IFR weiter gemacht habe.

Gruß, Marcus
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rALF.dER.hUND
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 12.11.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 5:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mal kurz ne Frage zur lizensierung. hab schon gegoogled, aber nichts brauchbares gefunden.

ich habe eine cpl mit sep und will ein tmg (motorsegler) classrating machen.
was muss ich dafür tun?
_________________
If flying were the language of man, soaring would be its poetry.
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Philipp4
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Anmeldungsdatum: 11.11.2009
Beiträge: 41
Wohnort: Schleiden

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wieso sollte PPL-N denn modular sein?
den JAR-FCL kann ich doch genauso modular machen?

in einer mir bekannten Flugschule ist PPL-N das was man als erstes für den JAR-FCL macht... hat man mir so erklärt.. dann kann man darauf aufbauend dann weitermachen..wenn man will und die Kohle hat:D

isch blick da langsam nicht mehr durch.. was bedeutet denn "alter" PPL ?
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 7:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Den PPL-A nach JAR FCL kannst Du nur als ganzes machen. Erst nach der abschliessenden Prüfung bekommst Du eine Lizenz.

Über den PPL-N kannst Du die Lizenz in 2 Schritten machen - allerdings ist der Gesamtaufwand größer (ca. 5h mehr fliegen, 2. Theorie / Praxis Prüfung). Wenn Du weiter machen willst ist das eher nicht sinnvoll.

"Alter PPL" ist die Lizenz, die es vor Einführung der JAR (2003) gab. Er entspricht im Prinzip dem PPL-N, ist aber weltweit gültig.

Gruß, Marcus
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Philipp4
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Anmeldungsdatum: 11.11.2009
Beiträge: 41
Wohnort: Schleiden

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 7:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

danke(=
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Der_Physiker
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 474

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 8:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

rALF.dER.hUND hat folgendes geschrieben:
Mal kurz ne Frage zur lizensierung. hab schon gegoogled, aber nichts brauchbares gefunden.

ich habe eine cpl mit sep und will ein tmg (motorsegler) classrating machen.
was muss ich dafür tun?


Hä? Jetzt fühle ich mich geehrt, einem CPLer nochwas erklären zu dürfen.

CR TMG machst du beim JAR FCL mit einer Einweisung (sog. Differenzschulung). Von offizieller Seite her gibt es dafür keine (!) Vorgaben, nur eine Praxisprüfung zum Schluß. Die Meisten tun aber so, als ob das class rating mindestens 5 Stunden braucht, wie es der Fall ist, wenn du PPL-N hast. Da ist es reguliert: 5 Stunden, 10 Starts mit Lehrer, 10 Starts ohne. Alles natürlich Mindestbedingungen.

Grüße
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Der_Physiker
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 474

BeitragVerfasst am: Mo Apr 12, 2010 8:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Philipp4 hat folgendes geschrieben:
wieso sollte PPL-N denn modular sein?
den JAR-FCL kann ich doch genauso modular machen?

in einer mir bekannten Flugschule ist PPL-N das was man als erstes für den JAR-FCL macht... hat man mir so erklärt.. dann kann man darauf aufbauend dann weitermachen..wenn man will und die Kohle hat:D

isch blick da langsam nicht mehr durch.. was bedeutet denn "alter" PPL ?


Mit modular meine ich beim PPL-N dies: du fängst als Fußgänger an und kannst unter bestimmten Umständen in 30 Stunden den Schein machen (wenn Ausbildungszeit kürzer als 4 Monate). Dieser berechtigt dich dazu, Flugzeuge bis 750 kg zu fliegen. Dazu kommt CVFR, das sind 10 Stunden, sowie das Class Rating 2000 kg. Du hast aber nach 30 Stunden den Schein, daher nenne ich die Ausbildung "modular".

Da du nach jedem Schritt eine Praxisprüfung hast, für die du trainierst, ist es utopisch, jeden Schritt mit Mindestbedingung zu absolvieren. Von daher ist PPL-N absoluter Quatsch, wenn du 4-sitzige Flugzeuge fliegen willst.
Im Grunde ist es so: überlege dir, WAS du machen willst. Willst du einfach nur fliegen, sonst nix...flieg UL! Willst du 4 Sitzplätze oder mit der Ausbildung weitermachen? Mach JAR FCL!

Die Aussage der dir bekannten Flugschule ist Nonsens. Die Ausbildung nach LuftPersV (für PPL-N) erfordert eigene Theoriestunden, eine andere Theorieprüfung etcpp. Es stimmt schlicht nicht.

Grüße


Edit: Zur Ehrenrettung des PPL-N: Wenn du die UL-Lizenz (dreiachs) hast, kannst du den PPL-N in 7 Stunden machen. Das ist spaßig wenig, daher bin ich diesen Weg gegangen und sowohl finanziell als auch ausbildungstechnisch sehr zufrieden. Ich konnte so schon sehr früh eigenverantwortlich fliegen und Leute mitnehmen (cost sharing). Außerdem ist _der_ Joker, daß du die Flugbewegungen mit allen anderen Lizenzen einschließlich UL zusammenzählen kannst. Wenn du also mal wenig fliegst, kannst du trotzdem alle Scheine erhalten. Aufgrund der geringen Akzeptanz wird er aber ja gerade überarbeitet.
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