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Liberalisierung Medical
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joyflight
Captain
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: So März 28, 2010 10:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

danke für's rauskramen - so hatte ich es auch gemeint.
natürlich ist D und ryan in EU - wie konnt ich das übersehn. cathay beispiele sind auch schön unter dem link gegeben - es geht ab und zu was.
Wink

aus deinem ersten beitrag hat es sich für mich angehört, wie wenn cabotage = absolutes verbot. wahrscheinlich haben das auch die meisten länder, jedoch ist das nicht ICAO wunsch und ziel.

andererseits betreiben länder wie deutschland auch bei "normalen" flügen z b der emirates protektionismus für die lusthansens (berlin-dubai)

über slot-lizenzierung und viele weitere mittel (gebühren) kann man das wunderbar steuern -ähnlich wie mit der GA: was nicht über gesetze und regelungen verhindert, kann man wunderbar über gebühren wettbewerbsunfähig machen.

schönen sonntag,
udo
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toolowterrain
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 29.10.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 1:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

ich will ja keinem die illusionen (oder hoffung) nehmen - aber sich "gesund" zu klagen, oder auf das grundrecht boing zu fliegen rechtsanspruch zu erheben, das wird generell kein gute idee sein.

generelle menschenrechte beziehen sich auf generelles leben (und leben lassen).
spezifische wünsche müssen (ofensichtlich) spezifische auswahl zulassen.

und wenn, hätten solche sensations-urteile eher in amerika erfolg, nicht in good old germany. denn selbst bei einer theoretischen chance, hätte keiner unserer richter den mumm ...


Sorry, aber das ist völliger Unsinn. Natürlich gibt es ein Grundrecht, auch eine Boeing im Rahmen der Berufsausübung zu fliegen.

Und die Richter in unserem Land haben schon für ganz andere Entscheidungen den Mumm gehabt. Das hat mit Sensationsurteil nichts, aber auch gar nichts zu tun.
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 3:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt - viel glück, und vergiss nicht hier zu posten wenn's vorbei ist.
Wink
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FlyingHigh
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 3:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also zum Thema LOL:

Da muss in den AGBs ja auch nix von den Augen stehen, sondern mit einer LOL Versicherung versichert man im Normalfall sein Medical, also eine Lizenz die man bei Vertrag SCHON BESITZT. Man hat die Erstuntersuchung also schon erfolgreich hinter sich -> der Versicherer kann also davon ausgehen dass Du bisher innerhalb der gegebenen Richtlinien liegst -> deshalb muss er auch nich fragen ob Deine Augen unter der Grenze liegen oder nicht. Weiter verlangen die Versicherer wie schon angesprochen Einsicht in die Medical Unterlagen.

Bei mir es sogar so, dass ich nicht einfach nach HIV gefragt wurde, sondern vom Versicherer zum Arzt geschickt wurde, um extra einen machen zu lassen (wenigstens hat die Versicherung das bezahlt Wink ). Natürlich hätte ich theoretisch das Recht zu sagen "Ne mach ich nix, geht Dich nix an", da hat der Versicherer aber auch das Recht zu sagen "Ja gut, dann such Dir doch n anderen Blöden der Dich versichert, ich machs jedenfalls nicht"... , schließlich ist der Versicherer ja nich gesetzlich dazu gezwungen alles und jeden ohne Vorbehalt zu versichern, bin kein Jurist, würde aber hier mal auf das Stichwort "Vertragsfreiheit" tippen.

Wie bereits schon geschrieben begründet sich das Recht des ausländischen Piloten in Deutschland zu landen auf die ICAO Freedoms of the Air, welcher Vertrag und welches Recht (EU, FAA, JAR, ICAO etc) jetzt welches andere Recht überwiegen -> keine Ahnung, da sollen sich Experten drum streiten
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 4:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

da muss ich nochmal klugscheissern: die luftfreiheiten ("freedom of the air") wurden nicht für piloten gemacht, sondern für flugzeuge und betreiber, und beziehen sich sogar ziemlich explizit auf airlines aber auch auf charter-unternehmen.

udo
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FlyingHigh
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 4:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ joyflight: Ja so versteh ich das mit den Freedoms auch, und wenn jetzt zB die US Piloten nach in Ihrem Land anerkannten Regularien zertifiziert sind und bei den Airlines die den Freedoms unterliegen angestellt sind und für diese als verantwortlicher Flugzeugführer den Karren hierher lenken, dann fallen Airline/Flugzeug/PIC unter die Freedoms of the Air, die die JAA anerkannt haben und dürfen den Bock hier landen.
Ich glaube wir beide sind der gleichen Meinung.
Es ist nämlich nicht so, dass die EU den FAA Piloten "erlaubt schlechter zu sehen" (ganz platt gesprochen) sondern dass sie mit den ICAO Verträgen bzw Bi-/Multiliteralen Abkommen den Airlines aus FAA Ländern (und den Piloten die Ihre Flieger steuern) erlauben hier zu starten / landen / zwischenzulanden etc.
Die FAA bzw auch US Airlines unterliegen genau wie die JAA Staaten den ICAO Vorgaben, die grob gesagt besagen, dass die Airlines gewisse Sicherheitsstandards erfüllen müssen und die Piloten eine entsprechende Zertifizierung aufweisen. Das ist der RAHMEN der international vorgegeben wird, wie die einzelne Staaten / Staatengemeinschaften diesen Rahmen nun ausfüllen ist Ihnen selbst überlassen, weil die ICAO anno 1945 erkannt hat, dass völlig identische Gesetze/Richtlinien etc weltweit ein doch eher utopisches Ziel wären.
Die Verträge wurden von allen möglichen Seiten anerkannt, was die Organisation des internationalen Luftverkehrs doch erheblicht vereinfacht

Sofern man in diesem Gebilde überhaupt von "erheblich vereinfacht" sprechen kann, gerade in Deutschland ist das ganze Luftfahrtwesen ja beispiellos überbürokratisiert. Jedenfalls ist das alles ein sehr feines, starres Gebilde in das auch immer biliterale Dinge mit reinspielen. Ein Gebilde das über Jahrzehnte entstand, sau kompliziert ist aber trotzdem irgendwie funktioniert. Dieses grundlegend zu ändern, werden sich die befugten Personen sehr wahrscheinlich mit Händen und Füßen wehren Wink

EDIT: Zu dem Beispiel wegen dem US BIzzjet... die ICAO Standards/Verträge und die Freedoms of the air gelten für Linienfluggesellschaften und beschränkt für Charter, die GeneralAviation ist davon nicht betroffen. Der Pilot des Bissjets braucht ja auch keinen ATPL Wink
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2166
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 4:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ja, passt im großen und ganzen, im endeffekt ist die lizenz-anerkennung mir auch relativ worauf sie basiert - aber es geht auf jedenfall um's "internationale fliegen", und ist voraussetzung dafür, dass das funktioniert.


was ich interessant finde, im gegenzug zu deiner idee:
"Es ist nämlich nicht so, dass die EU den FAA Piloten "erlaubt schlechter zu sehen" (ganz platt gesprochen)"

genau die positive umkehrung:
die FAA erlaubt deutschen piloten besser zu sehen

ich kenne einen deutschen PPL'ler, der "auf einem Auge blind" ist, und der hat in Florida ein commercial medical bekommen (für die die's nicht verstehn: das ist in D unmöglich, profis müssen immer 2äugig sehn)

gut, nicht?


immerhin sind validierungen und zertifizierungen doch noch von eigenen anderen prozessen abhängig, siehe bei dem problem N-registriert mit D-lizenz über die grenze fliegen, oder ähnliches (erklärt sich mir nicht mit den freiheiten der lüfte, ist aber definitiv eine lizenz-restriktion)
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FlyingHigh
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 5:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jep, stimm ich Dir definitiv zu, falls das falsch rübergekommen ist, ich bin auch jemand, der die gesundheitliche Messlatte eher höherlegt als niedriger.

Zitat:
immerhin sind validierungen und zertifizierungen doch noch von eigenen anderen prozessen abhängig, siehe bei dem problem N-registriert mit D-lizenz über die grenze fliegen, oder ähnliches (erklärt sich mir nicht mit den freiheiten der lüfte, ist aber definitiv eine lizenz-restriktion)


u.a. das meinte ich auch mit diesem riesigen, starren, bürokratischen Gebilde. Dass es auch unmöglich ist, einzelne Eckpfeiler abzuändern ohne in andere Vereinbarungen einzugreifen. Die ganzen Lizenzierungsvorschriften, Freiheiten der Lüfte, ICAO Annexes etc greifen alle ineinander und alles spielt irgendwie in alles mit rein... daher stufe ich die Erfolgsaussichten für solche Klagen auch als äußerst gering ein.
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 5:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso meinst Du, daß ein Pilot eines BizJets keinen ATPL braucht ?

Nahezu alles über 5,7t ist ein Verkehrsflugzeug und damit braucht man einen ATPL. Weiterhin gibt es kein Flugzeug das in erträglicher Zeit von USA nach D fliegt, das kein Verkehrsflugzeug ist.

Gruß, Marcus
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FlyingHigh
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 180

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 5:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab nicht allzu weit gedacht, dachte bei Bizzjets jetzt an die typischen Modelle, Citation etc, die man mit CPL fliegen kann. Dass das übern Teich meistens keinen Sinn macht, soweit hab ich meine Gedanken nich kommen lassen Wink
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mo März 29, 2010 9:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auch bei den Citations ist nicht mehr viel unter 5,7t. Höchstens die kleinen Citation Jets sind noch leichter.

Sind heute fast alles Verkehrsflugzeuge. Klassisch unter 5,7t ist eigentlich nur noch die King Air.

Gruß, Marcus
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Swiss-Pilot
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Anmeldungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Mi März 31, 2010 3:12 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, dass was ihr so schreibt ist wahr. Aber genau da liegt der Hund auch begraben Wink

Das ist mir schon klar, dass andere Standards anerkannt wurden. Aber dadurch, dass niedrigere Standards geduldet werden, wird wiederrum indirekt zugegeben, dass dieser andere Standard ausreichend ist und keine Gefahr darstellt. Wiederrum Futter für meine Argumentation.

Naja...das ist mir klar, dass die sich mit Händen und Füssen wehren werden, aber ich hab ja auch solche Körperteile. Very Happy

Das mit den Aussichten ist immer so eine Sache. Ein Gericht scherrt sich in der Regel nicht wirklich darum, was alles an Bürokratie geändert werden muss, wenn es der Meinung ist, dass eine Regelung ungesetzlich wäre. Mal schauen was da so rauskommt.

Medizinische Standards sollen hoch sein, aber nur wenn sie Sinn ergeben!

LG
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