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Führungszeugnis
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D.Düsentrieb
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Do Feb 11, 2010 11:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Arbeitgeber fordert belegart O. Zumindest nicht für sich selbst, weil es gar nicht gehen würde. Belegart O ist nur als Austausch zwischen Behörden gedacht. Belegart O geht übrigens nur für Behörden innerhalb Deutschlands.
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ichhalt82
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Do Feb 11, 2010 11:10 am    Titel: Antworten mit Zitat

Quelle: http://www.airberlin-flightschool.com/

Formalkriterien II - Was benötigen Sie bei Abschluss des Schulungsvertrages?

* Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (Medical)
* Auszug aus dem Verkehrszentralregister (im Original)
* Behördliches Führungszeugnis (von Behörde zu Behörde)
* Straffreiheitserklärung
* Zuverlässigkeitsüberprüfung
* Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 3 Jahre)
* Fünf Passfotos
* Geburtsurkunde
* Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
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D.Düsentrieb
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 599
Wohnort: EHBK

BeitragVerfasst am: Do Feb 11, 2010 12:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das meinen die im Zusammenhang mit der ZÜP. Airberlin wird dieses Fürhrungszeugnis nie zu Gesicht bekommen. Airberlin ist schließlich keine Behörde. Beantragen muss man es selbst, zu sehen bekommt es aber nur die Behörde an die man es hinschicken lässt.
Und bei Ausstellung der ZÜP weiss dan Airberlin das alles in ordnung war. Du nichts auf dem Kerbholz hattest, was gegen eine Ausstellung der ZÜP sprechen würde.
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ichhalt82
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 09.02.2010
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Do Feb 11, 2010 12:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke für die Aufklärung! Die Frage mit der Auskunft über Rechtskräftige Verurteilungen während der Bewerbung ist aber noch offen! Hat jemand eine Antwort aus eigener Erfahrung? Bitte nicht antworten Bewerben und selbst rausfinden!

Danke und Gruß
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VenaCentralis
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Do Feb 11, 2010 12:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ichhalt82 hat folgendes geschrieben:
Ok, danke für die Aufklärung! Die Frage mit der Auskunft über Rechtskräftige Verurteilungen während der Bewerbung ist aber noch offen! Hat jemand eine Antwort aus eigener Erfahrung? Bitte nicht antworten Bewerben und selbst rausfinden!

Danke und Gruß


Wie du der Bewerbung entnehmen kannst, gibt es kein "Feld" in den man angeben kann, ob man bereits verurteilt worden ist.
Das wird ja mit dem Führungsszeugnis "abgehandelt". Ich kann mir aber vorstellen, dass dann im Interview gefragt wird, ob z.Z. noch irgendwelche Verfahren / Ermittlungen gegen einen laufen.

Was anderes: Ich will das nur in den Raum stellen und keinen damit angreifen. Ich würde als potentieller Arbeitgeber von meinen Arbeitnehmern "to-be" erwarten, dass Sie mich über solche Vorgeschichten informieren. Das hat etwas mit Ehrlichkeit und Größe zu tun, seine Fehler zu benennen und für diese einzustehen.
Sollte die Vorgeschichte die Karriere eh nicht belasten, dann ist man ehrlich gewesen und hat nichts zu befürchten. Ist sie nicht gerade förderlich, dann wird es auch nicht besser, wenn ich sie verheimliche. Meine persönliche Meinung!

Noch was zu deinem Fall:
Ruf doch einfach mal kurz bei der SWISS durch und erkundige dich darüber! Ich glaube keiner aus dem board kann dir seine persönliche Erfahrung mitteilen. Das sind ja alles nur Vermutungen
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