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koerli Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 22.11.2009 Beiträge: 6 Wohnort: Friedrichshafen  |
Verfasst am: Mo Feb 01, 2010 10:11 am Titel: eine einfache und simple Frage |
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Hallo,
ich hab eine einfache un simple Frage und da ich nirgends fündig geworden bin hierim Forum oder auf Websites, dachte ich mir frag ich hier die "Experten".
Gibt es eine Altersbegrenzung für Pilot bei der Bundeswehr?! Gibts einen Unterschied für helikopter / Jet/ Transportflieger?!
Kurze Infos ich bin 23Jahre alt un fertig mit meinem Studium;)Bis zu wlechem alter kann/muss ich mich bewerben?!
Vielen Dank für die Infos:) |
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Doorn Captain

Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 604
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Verfasst am: Mo Feb 01, 2010 11:10 am Titel: |
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Als ich mich beworben habe hieß es bis zum erreichen des 25sten Lebensjahres sprich 24 Jahre und 364 Tage
Das ist das maximal Alter für die Offizierausbildung. |
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Ju02 Captain


Anmeldungsdatum: 04.08.2009 Beiträge: 319 Wohnort: Berlin  |
Verfasst am: Mo Feb 01, 2010 11:27 am Titel: |
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In der Bundeswehr Broschüre steht alles drin.
Auf welchen Unterschied zwischen Heli/Jet/Trapo sprichst du denn an? Vom Alter?
Jet kannst du nur als OA machen. Heli und Trapo kannst du auch im OffzMilFD.
OA läuft über die OPZ, OffzMilFD über das ZNwG. Alterbregrenzung ist, wie bereits angesprochen, das vollendete 25. Lebensjahr.
Beste Grüße
//Ju _________________ Im Raumfahrtzeitalter wird der Mensch in der Lage sein, in zwei Stunden um die Welt zu fliegen - eine Stunde Flugzeit und eine Stunde Anfahrt zum Flughafen. |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Mo Feb 01, 2010 6:19 pm Titel: |
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Wenn man mit abgeschlossenem Studium im ZNwG landet, OffzMilFD hin oder her, dann hat man irgendetwas falsch gemacht
Und wenn man mit abgeschlossenem Studium behauptet, man hätte diese einfache und simple Information, die in jeder Broschüre, auf der Karriereseite der Bw und in jedem privaten Forum haufenweise zu finden ist, nicht finden können, dann hat man auch irgendetwas falsch gemacht...
Na ja, jedenfalls zum Thema: Stichtag ist der Tag, an dem du mit deiner Offizierausbildung beginnst. Wenn das Heer also immer zum 1.7., die Luftwaffe jeweils zum 1.7. und 1.10. (ist das korrekt?) einstellt, dann darfst du zum Einstellungstermin das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wenn du also beispielsweise am 25.6. deinen 25. Geburtstag hast, kannst du am 1.7. nicht mehr eingestellt werden, weil du das zulässige Höchstalter überschritten hast. |
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Fifty Captain

Anmeldungsdatum: 29.07.2008 Beiträge: 89 Wohnort: München  |
Verfasst am: Mo Feb 01, 2010 10:22 pm Titel: |
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erstmal finds ichs bemerksenswert, dass du mit deinen 23 jahren schon n abgeschlossenes studium heißt. d.h., du kannst eigentlich - ohne abwertend zu klingen - nur ausm osten dieser republik kommen
wenn du jetz schon 23 bist, und noch vor dem 01.07 (bzw. 01.08./01.10.für die Lw) geburtstag hast, dann sollte man noch hinzufügen, dass deine bewerbung an die OPZ spätestens Ende März diesen jahres eingetroffen sein muss, damit du noch dieses jahr eingestellt werden kannst. eine einstellung im jahr darauf wäre demnach schon zu spät für dich.
allerdings wirst du deine PhaseII+III erst nach der einstellung als offizieranwärter machen können, und phaseIII vermutlich auch erst, nachdem deine halbjährige widerrufsfrist als OA abgelaufen ist...
gruß _________________ Hub... schrabb! schrabb! schrabb! schrabb!
Lw 100. OAL
LFF Hub, LRT09 |
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