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Auron Captain

Anmeldungsdatum: 06.04.2008 Beiträge: 464
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Verfasst am: Mi Okt 28, 2009 11:01 pm Titel: |
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Eine "Schulung auf Hochscholniveau" ist nunmal eine Schulung die das Niveau einer Hochschule hat
Spaß beiseite. Es ist, wie du es schon richtig festgestellt hast, eine Schulung. So ähnlich wie das Gymnasium oder vergleichbare Schulen. Es heißt ja auch Flugschule. Nur, dass du da nicht Sachen wie Biologie oder Französisch hast, sondern halt spezifische Fächer für deinen späteren Beruf. Und diese Fächer sind nunmal auf "Hochschulniveau", also nicht vergleichbar mit einem Gymnasium oder ähnlicher Einrichtung.
Es ist kein Studium, da bei einem Studium ein Titel angestrebt wird (Staatsexamen oder Bachelor/Master usw. ...). Dies ist aber bei einer Schule nicht der Fall (abgesehen von einer FH).
Steuern kann man nur, so weit ich informiert bin, von einer 1. Ausbildung geltend machen, d.h. wenn du vorher eine Ausbildung absolviert hast kannst du die 2. Ausbildung oder im Falle der LH die Schulung steuerlich geltend machen. Da es sich bei der LH um eine Schulung handelt, kann man dies nicht steuerlich geltend machen, wenn man später nach der Schulung eine Ausbildung anfängt.
Alles sehr kompliziert, ich hoffe du hast es verstanden  _________________ www.be-lufthansa.com |
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TheMaD Captain

Anmeldungsdatum: 13.03.2008 Beiträge: 280
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Verfasst am: Do Okt 29, 2009 1:02 am Titel: |
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| Auron hat folgendes geschrieben: |
Steuern kann man nur, so weit ich informiert bin, von einer 1. Ausbildung geltend machen, d.h. wenn du vorher eine Ausbildung absolviert hast kannst du die 2. Ausbildung oder im Falle der LH die Schulung steuerlich geltend machen. Da es sich bei der LH um eine Schulung handelt, kann man dies nicht steuerlich geltend machen, wenn man später nach der Schulung eine Ausbildung anfängt. |
| Auron hat folgendes geschrieben: |
Alles sehr kompliziert, ich hoffe du hast es verstanden  |  |
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Auron Captain

Anmeldungsdatum: 06.04.2008 Beiträge: 464
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Verfasst am: Do Okt 29, 2009 5:01 pm Titel: |
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Wenn du zuerst eine Ausbildung abschließt, z.B. zum Automechaniker, dann kannst du die 2. Ausbildung oder eine anschließende Schulung steuerlich geltend machen. Das heißt, die Kosten, die bei der 2. Ausbildung oder bei der Schulung auftreten kannst du steuerlich absetzen. Im Falle der LH wären das 60.000€. Aber NUR wenn du vorher eine Ausbildung abgeschlossen hast.
Andersherum geht es nicht: Wenn du zuerst die LH-Ausbildung durchläufst und dann später die Ausbildung zum Automechaniker machst, kannst du die anfallenden Kosten der Automechanikerausbildung nicht von der Steuer absetzen.
Wie gesagt, kompliziertes Thema. Das ist auch nur grob dargestellt, weil es bestimmt noch 100 Wenn's und Dann's gibt Hier im Forum wurde auch schon ein paar mal darüber diskutiert. Leute, die es direkt betrifft, sollten sich an einen Steuerberater o.ä. wenden. _________________ www.be-lufthansa.com |
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/Timon/ Captain

Anmeldungsdatum: 18.06.2009 Beiträge: 93
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Verfasst am: Do Okt 29, 2009 5:42 pm Titel: |
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Ok danke, ja ich hab's verstanden, Ist ja also nur ein finanzielles Problem. Danke für die ausfürhliche Erklärung ! _________________ Grüße |
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buler2007 Captain

Anmeldungsdatum: 23.11.2007 Beiträge: 85
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Verfasst am: Sa Nov 14, 2009 1:04 am Titel: |
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Jetzt muss ich auch mal mein Senf dazugeben, bin gerade in Phoenix und kämpfe auch mit den Finanzen etwas herum.
Es stimmt, dass man seinen Unterhalt vollständig selbst zahlen muss, man verdient während der Schulung nichts und man hat auch keine Zeit nebenbei noch besonders viel Geld zu verdienen.
Die meisten werden von ihren Eltern unterstützt, so wie auch Studenten von ihren Eltern unterstützt werden. Wenn die Eltern das nicht können, hat man ja meist Bafög-Anspruch.
In Bremen fallen die kompletten Kosten an, sodass man 500-800 Euro im Monat braucht, je nach Lebensstil.
In den USA fallen keine Unterkunftskosten an, sodass man nur Geld für Essen und Spaß braucht. Bei dem derzeitigen Dollarkurs lebt man hier sehr günstig.
Wenn man dann zum Type-Rating nach FRA oder MUC geht, bekommt man eine Aufwandsentschädigung, von der man sein Leben bezahlen kann. Ich weiß den genauen Betrag nicht mehr, aber mir war so, als wenn es 2000 Euro pro Monat wären.
In der Wartezeit zwischen BRE und Type-Rating führt kaum ein Weg an einem Job vorbei oder man nuttz die Eltern weiter aus. Wie es einem lieber ist. _________________ A320 |
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Scoop Captain


Anmeldungsdatum: 26.07.2006 Beiträge: 1145 Wohnort: Muc  |
Verfasst am: Sa Nov 14, 2009 3:12 am Titel: |
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| buler2007 hat folgendes geschrieben: | | Ich weiß den genauen Betrag nicht mehr, aber mir war so, als wenn es 2000 Euro pro Monat wären. |
Nicht pro Monat. 2k für das ganze TR. Also 2,5 - 3 Monate. Und die 2k gibt's auch nur bei den TRs ohne darauffolgenden Arbeitsvertrag. Weil der Stationierungsort noch nicht klar ist.
Wenn Du bei GWI anfängt, bekommst Du meines Wissen ne geringere Aufwandsentschädigung. So wie das bisher auch bei LH war, bei den durchgehenden TRs. |
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