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nasenbaer Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 03.09.2008 Beiträge: 53 Wohnort: Braunschweig  |
Verfasst am: Do Okt 15, 2009 9:56 am Titel: 200 EURO; Zurückbekommen, an wen muss man sich wenden? |
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Hey Leute,
wollte nur mal schnell durchfragen, ob jemand schonmal die 200€ von SWISS wiederhaben wollte und ob man sich dort an eine bestimmte Stelle wenden sollte.
Habe jetzt in meinen Unterlagen geguckt und dort so etwas nicht gefunden. Hoffe mal ich habe nichts übersehen.
Also hilfreiche Posts nehme ich natürlich gerne an. Hinweise auf die Sufu auch. Allerdings habe ich die recht gründlich durchgeguckt...
lg nasenbaer _________________ BU: 19.-20.11.2008  |
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olson NFFler

Anmeldungsdatum: 16.07.2009 Beiträge: 28
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Verfasst am: Do Nov 05, 2009 10:54 am Titel: |
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du wirst es wahrscheinlich eh schon wissen... aber falls die Frage nochmal aufkommt, damit hier eine antwort steht.
man kann das geld zurückverlangen, wenn man aus welchen gründen auch immer, nicht am eignungstest teilgenommen hat. dafür gibt es ein rückerstattungsformular online (wo es auch die anderen bewerbungsunterlagen gibt). |
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