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Als Ready Entry zur Bundeswehr. Geht das überhaupt?

 
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bleifrei1983
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Anmeldungsdatum: 27.08.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 11:00 am    Titel: Als Ready Entry zur Bundeswehr. Geht das überhaupt? Antworten mit Zitat

Hi,

wollte mal wissen, ob es überhaupt möglich ist nach einer zivilen abgeschlossenen Berufsausbildung ATPL zum Bund zu wechseln???? Umgekehrt ist das ja durchaus üblich. Vielleicht weiß ja auch jemand wann man sich bewerben sollte (ob noch gegen Mitte/Ende der Ausbildung oder erst wenn man alles in der Tasche hat) und wie da die Altersgrenzen liegen?

Danke & Gruss N.
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Steffi88
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 13
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 1:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

Also ich weiß nur das man wenn man eine Berufausbildung hat natürlich eingestellt werden kann und dann sogar direkt mit einem höheren Dienstgrad, sprich mehr Gehalt.Mit einer ATPL Ausbildung denke ich schon das es möglich wäre, aber du müsstest bestimmt nochmal den schein machen. ist zumindest bei allen Führerscheinen so. Die werden ja nicht vonner BW anerkannt. Da brauc man dann nen extra Bw Führerschein.
Die Altersgrenze liegt jedoch bei 25. Hab mal gehört das die manchmal Ausnahmen machen...
Genaueres kann ich dir leider nicht sagen.
Frag doch mal beim Wehrdienstberater in deiner Arbeitsagentur nach... die müssten das ja wissen...

Liebe Grüße

Steffi
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 2:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Altersgrenze für den fliegerischen Dienst liegt bei 25 Jahren. Ausnahmen werden nur bei besonderen laufbahnen gemacht, nämlich wenn jemand mit abgeschlossenem Hochschulstudium über den Quereinstieg Offizier wird. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Hab gerade einem Kameraden von mir die Frage gestellt. Antwort:

Die Bundeswehr bildet alle ihre Piloten zu 100% selber aus, deshalb bringt dir eine ATPL weder bei der Bewerbung Vorteile ("ich hab ja schon Flugerfahrung") noch in der darauf folgenden Ausbildung zeitliche Verkürzungen.

Du machst bei der Bundeswehr schließlich keine ATPL, sondern einen MFS. Dieser beinhaltet zwar Elemente der ATPL und kann nach weiterführender ziviler Ausbildung in eine Solche umgeschrieben werden, aber umgekehrt geht das nicht.
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 8:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Habe im Bekanntenkreis 2 Kameraden, die bereits zivil via ATPL geflogen sind und nach 09/11 entlassen wurden. Beide wollten danach als Direkteinsteiger Trapo zur BW, beide jünger als 25. Wurde damals von der Luftwaffe nicht angenommen und sie mussten sämtliche Testverfahren wie jedermann durchlaufen und bei 0 anfangen. Einer hats gepackt, der Andere ist während der Ausbildung rausgeflogen.

Das bedeutet allerdings nicht dass das heute noch genauso "bescheiden" aussieht, vorallem weil Trapo Flieger derzeit die meistgesuchten Piloten der BW sind.
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 10:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
vorallem weil Trapo Flieger derzeit die meistgesuchten Piloten der BW sind.


Wo hast du denn diese Information her, wenn ich fragen darf?

Und was heisst "bescheiden"? Es ist halt einfach so, dass die Bw ihren Fliegernachwuchs zu 100% selber ausbildet.

Der Nachwuchs der Luftwaffe (Fläche und Jet) ist meines Wissens nach sowieso ständig gedeckt. Wenn er es nicht wäre, würde man sich wohl früher oder später Gedanken darüber machen, inwiefern man einem Bewerber eine vorhandene ATPL positiv anrechnen könnte.

Bis dahin bleibt es aber dabei: Wer bei der Bw fliegen will, muss das volle Programm durchlaufen.

Gruß
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Speedbirdy
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Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 1797

BeitragVerfasst am: Do Aug 27, 2009 11:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat

--Tommy-- hat folgendes geschrieben:
Bis dahin bleibt es aber dabei: Wer bei der Bw fliegen will, muss das volle Programm durchlaufen.


Und das ist auch gut so!!!
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Scott_AT
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Fr Aug 28, 2009 2:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="--Tommy--"]
Zitat:


Wo hast du denn diese Information her, wenn ich fragen darf?



...Truppenalltag, Bericht des Wehrbeauftragten 2008, Sonderzulage von 600€ (eingeführt Ende 2008) zusätzlich zur Fliegerzulage für Trapo-Kommandanten (und zwar nur für diese), allgemeine Lageinfo FlgDnst-Bw, etc.....

Ich hasse den Spruch, aber..."es ist so".

Ich sprech hier nicht davon eine Ausbildung zu beschneiden. Wenn man beispielsweise ungediente Kameramänner als Hptm oder Anwälte als Major einstellen kann, dann kommt ein 24 jähriger Berufspilot als Flieger/OA schon ziemlich schlecht davon.
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Fr Aug 28, 2009 1:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt interessant. Vor ein paar Jahren hieß es noch, dass Trapo-Bewerber "leider Jets fliegen 'müssen', da der Bedarf für Trapo mehr als gedeckt sei". Aber so schnell ändern sich wohl die Zeiten.

Diese Neckermanngeschichte ist ja auch so eine Sache... Höhere Dienstgrade gibt es nur für solche Berufsprofile, die die Bundeswehr entwder garnicht oder nur unter sehr starkem Aufwand selber ausbilden kann. So kann der Jurist als Major eingestellt werden, aber der Elektroingenieur, der als Leutnant eingestellt wird (so erlebt), hat jetzt auch nicht gerade den Jackpot geknackt.
Na ja, ich stimme zu, dass dem Dienstherrn zumindest förmlich die Möglichkeit offenstehen sollte, Pilotenbedarf aus dem zivilen Sektor zu decken und den Interessenten vorteilhafte Bedingungen zu gewähren. Aber wie sagt man so schön? Wer nicht will, der hat schon.
Was Jahrzehntelang bei den Hubschrauberpiloten, die ja ständig nen hohen Bedarf haben, nicht geklappt hat, das klappt auch nicht auf absehbare Zeit bei den Trapo-Kameraden.

Das liegt vielleicht auch daran, dass der Offizierberuf formal als akademischer Beruf betrachtet wird. Nen höheren Dienstgrad kann also nur bekommen, wer ein Hochschulstudium absolviert hat. Wenn ich jetzt richtig informiert bin, wird die Ausbildung für Pilotenlizenzen rechtlich nicht mal als Berufsausbildung anerkannt. Und auch wenn sie als solche anerkannt WÄRE, würden davon nur Feldwebel durch höhere Dienstgrade profitieren. Denn Offiziere mit Berufsausbildung kriegen keinen höheren Dienstgrad. Die Feldwebel dürfen aber leider nicht fliegen und würden somit auch nicht von der ATPL profitieren.

Dürfte also nicht so leicht sein, in diesem Gewirr eine Sonderregelung einzuführen.
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Morphin
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Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 287

BeitragVerfasst am: Fr Aug 28, 2009 2:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von Morphin am Fr Aug 28, 2009 10:02 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Fr Aug 28, 2009 2:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt's Informationen darüber, welche Ausbildungsabschnitte beschleunigt wurden?
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Morphin
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Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 287

BeitragVerfasst am: Fr Aug 28, 2009 3:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

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