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Große Akte in Flensburg,geht das beim LBA durch??HILFEEE
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 1:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Physiker hat folgendes geschrieben:
Hey Pilot1xx,

noch was zur Ergänzung: zum Beispiel die Lufthansa hat ziemlich sinnvolle Werte gefunden, die ein (Verkehrs)pilot erfüllen muß. Auf diese wird zum Beispiel in der Auswahlprüfung Wert gelegt. Nun, eine davon will ich dir nicht vorenthalten, denn sie lautet Regeltreue.

Unter allen Umständen ist es für die Sicherheit im Luftverkehr unerläßlich, daß man sich an die gegebenen Regeln halten kann. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, in welchem Flugzeug du sitzt und ob du die Regeln für sinnvoll hältst, wie zum Beispiel eine Tempo-70-Begrenzung auf schnurgerader Strecke. Vielleicht gibt es dafür bessere Ideen und Wege, aber zur Zeit ist der Auszug aus dem VZR nun mal einer der Belege dafür, wie regeltreu der jeweilige Bewerber ist. Offensichtlicherweise bist du es noch vor kurzer Zeit nicht gewesen.

Natürlich darf ich als Fluglehrer meine persönliche Meßlatte etwas höher legen, da ich auch Verantwortung für meine Schüler trage. Allerdings gilt dieses Argument genauso für Verkehrspiloten.

Übrigens ist es keineswegs so, daß "die Gesellschaft" oder wir hier im Forum nicht daran glauben, daß ein Mensch sich ändern kann. Nur bedarf es im Hinblick auf diese zentralen Persönlichkeitswerte doch etwas Zeit dafür.(und ich war genau wie die Anderen davon ausgegangen, daß dein Führerschein gerade eben erst wieder entzogen worden war) Praktischerweise korreliert das aber mit der Zeit, die die Punkte und Einträge im VZR benötigen, um zu verfallen.


Wenn du aktuell also keinerlei Einträge mehr im VZR besitzt sowie nicht straffällig bist, hast du wohl tatsächlich gute Chancen, deine ZÜP zu bekommen und deine Pilotenlaufbahn anzugehen. Auch für eine Bewerbung bei einer Linie sollte das keine Hürde sein.

Viele Grüße vom Physiker



Ok...

ersteinmal danke für die Menschliche und Humane Argumentationen von denen die es getan haben Laughing

Mittlerweile sieht es so aus dass Ich meine Akte in Flensburg beantragt habe und nun darauf warte..Wie lange das dann dauert ??No Plan...

Auf jeden fall merke Ich nun dass es tatsächlich sehr schwierig für mich wird in dieser Zeit in D meinen ATPL zu machen...

Die möglichkeit in USA das ganze zu machen hört sich auch gut an,jedoch kommt mir das ganze dann etwas spanisch vor, wenn Ich später das ganze hier in D wieder umschreiben müsste.Da ja dann wieder ein auszug vom VZR nötig wäre...

Vielleicht hat ja jemand hier erfahrungen mit dem FAA-PPL oder ATPL gemacht und kann es einwenig erzählen wie das dann so abläuft...(Man bedenke dass Ich ein Newbie bin in der Luftfahrt)...

Wie auch immer, Ich werde es aber trotzdem versuchen in D zu machen und meinen Antrag an das LBA und die ganzen sonstigen behörden weiterleiten,sobald meine Unterlagen da sind...

Werde euch dann über das ergbebnis mal informieren...Wann immer Ich dann auch das Ergebnis in der Hand habe.. Rolling Eyes
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Domte
Captain
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 2:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Pilot1xx hat folgendes geschrieben:
Der_Physiker hat folgendes geschrieben:
Hey Pilot1xx,

noch was zur Ergänzung: zum Beispiel die Lufthansa hat ziemlich sinnvolle Werte gefunden, die ein (Verkehrs)pilot erfüllen muß. Auf diese wird zum Beispiel in der Auswahlprüfung Wert gelegt. Nun, eine davon will ich dir nicht vorenthalten, denn sie lautet Regeltreue.

Unter allen Umständen ist es für die Sicherheit im Luftverkehr unerläßlich, daß man sich an die gegebenen Regeln halten kann. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, in welchem Flugzeug du sitzt und ob du die Regeln für sinnvoll hältst, wie zum Beispiel eine Tempo-70-Begrenzung auf schnurgerader Strecke. Vielleicht gibt es dafür bessere Ideen und Wege, aber zur Zeit ist der Auszug aus dem VZR nun mal einer der Belege dafür, wie regeltreu der jeweilige Bewerber ist. Offensichtlicherweise bist du es noch vor kurzer Zeit nicht gewesen.

Natürlich darf ich als Fluglehrer meine persönliche Meßlatte etwas höher legen, da ich auch Verantwortung für meine Schüler trage. Allerdings gilt dieses Argument genauso für Verkehrspiloten.

Übrigens ist es keineswegs so, daß "die Gesellschaft" oder wir hier im Forum nicht daran glauben, daß ein Mensch sich ändern kann. Nur bedarf es im Hinblick auf diese zentralen Persönlichkeitswerte doch etwas Zeit dafür.(und ich war genau wie die Anderen davon ausgegangen, daß dein Führerschein gerade eben erst wieder entzogen worden war) Praktischerweise korreliert das aber mit der Zeit, die die Punkte und Einträge im VZR benötigen, um zu verfallen.


Wenn du aktuell also keinerlei Einträge mehr im VZR besitzt sowie nicht straffällig bist, hast du wohl tatsächlich gute Chancen, deine ZÜP zu bekommen und deine Pilotenlaufbahn anzugehen. Auch für eine Bewerbung bei einer Linie sollte das keine Hürde sein.

Viele Grüße vom Physiker



Ok...

ersteinmal danke für die Menschliche und Humane Argumentationen von denen die es getan haben Laughing

Mittlerweile sieht es so aus dass Ich meine Akte in Flensburg beantragt habe und nun darauf warte..Wie lange das dann dauert ??No Plan...

Auf jeden fall merke Ich nun dass es tatsächlich sehr schwierig für mich wird in dieser Zeit in D meinen ATPL zu machen...

Die möglichkeit in USA das ganze zu machen hört sich auch gut an,jedoch kommt mir das ganze dann etwas spanisch vor, wenn Ich später das ganze hier in D wieder umschreiben müsste.Da ja dann wieder ein auszug vom VZR nötig wäre...

Vielleicht hat ja jemand hier erfahrungen mit dem FAA-PPL oder ATPL gemacht und kann es einwenig erzählen wie das dann so abläuft...(Man bedenke dass Ich ein Newbie bin in der Luftfahrt)...

Wie auch immer, Ich werde es aber trotzdem versuchen in D zu machen und meinen Antrag an das LBA und die ganzen sonstigen behörden weiterleiten,sobald meine Unterlagen da sind...

Werde euch dann über das ergbebnis mal informieren...Wann immer Ich dann auch das Ergebnis in der Hand habe.. Rolling Eyes


Moin,
mit Ausland hab ich jetzt nicht zwangsläufig die USA gemeint sondern vielleicht das Eu Ausland um die ATPL Theorie und Praxis zu machen, denn auch die haben keinen Einblick in deine Akte in Flensburg ...
Einen FAA ATP in einen JAA ATPL umzuschreiben ist ein relativ schwieriges Unterfangen und eigentlich nicht mehr praktikabel.
Einfacher ist es einen FAA PPL zu machen mit dem sich dann für eine JAA ATPL Theorie einzuschreiben und dann IFR/ME entweder in den Staaten zu machen und dann eine `Conversion´ in UK/ Griechenland ... aber nicht Deutschland zu machen oder gleich nach JAA Sylabus weiter zu verfahren.

Mit der Beantragung des ZÜP wäre ich vorsichtig, denn wenn dir einmal ein JAA ATPL Zulassung versagt wurde, wird es in einer zentralen Datenbank vermerkt und du bist auch im JAA Ausland auf der Blacklist (so sind zu mindest meine Informationen - aber am besten mal im LBA nachfragen).

Gruß
Dom
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shx
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 2:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Früher oder später muss man sowieso eine ZÜP beantragen, wenn man vorhat, irgendwann mal wieder in D zu arbeiten..

Tatsächlich wäre es n Gedanke, abzuwarten, bis VZR Auszug, Medical und ZÜP positiv beschieden sind, bevor man viele tausend Euro in eine Ausbildung investiert. Oder man muss sich eben überlegen, wie sehr man an seinem Heimatland hängt..
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... fertsch. Wink
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 3:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

shx hat folgendes geschrieben:
Früher oder später muss man sowieso eine ZÜP beantragen, wenn man vorhat, irgendwann mal wieder in D zu arbeiten..


Wozu gibt es denn dann die JAA Lizenzen? Natürlich kann man mit einer UK JAA Lizenz bei einem deutschen Arbeitgeber fliegen ... vorallem weil sich das LBA ja ziert andere JAA Lizenzen ohne weiteres anzuerkennen.
Ist eben nur immer wieder ein größerer Aufwand um das Medical zu machen, aber sonstb sollte dies kein Problem darstellen.

Aber natürlich sollte man sich vorher rechtlich/medizinisch absichern bevor man soviel Geld investiert.

Gruß
Dom
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 4:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, die JAA Lizenzen sind in anderen Ländern gültig. Das Medical ist auch kein Thema - nur das Erstmedical muß im Lizenzstaat gemacht werden - danach ist es egal.

Allerdings führt nicht jedes JAA Land auf Dauer Lizenzen von Leuten, die nicht ihren Hauptwohnsitz da haben.

Gruß, Marcus
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 4:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Klar, die JAA Lizenzen sind in anderen Ländern gültig. Das Medical ist auch kein Thema - nur das Erstmedical muß im Lizenzstaat gemacht werden - danach ist es egal.

Allerdings führt nicht jedes JAA Land auf Dauer Lizenzen von Leuten, die nicht ihren Hauptwohnsitz da haben.

Gruß, Marcus

Ich kann mein `LBA´ JAA Medical I ohneProbleme in ein `CAA´ JAA Medical I umwandeln lassen. Die Engländer haben damit kein Problem, kostet mich gerade mal 20 Pfund, aber es kann schon möglich sein, dass das LBA sich in dieser Beziehung mal wieder quer stellt.
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 5:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig - das LBA besteht auf einem Erstmedical aus Deutschland (weiß ich aus eigener Erfahrung). Für Folgeuntersuchungen sollte es aber egal sein woher das Medical ist.

Gruß, Marcus
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Joblin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 5:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem wird aber sein, dass man dann trotzdem bei kaum einer deutschen Airline arbeiten kann, denn die meisten (weiss nicht ob es alle sind, aber es sind viele) verlangen eine ZÜP.

Ich habe keine deutsche JAA Lizenz, musste aber trotzdem bei der Bewerbung bei deutschen Airlines eine ZÜP vorlegen (spätestens bei Arbeitsantritt).

Von daher würde ich es definitiv auch erst abklären bevor ich viel Geld in eine Ausbildung stecke.

Ach noch was, ich arbeite im Moment bei einer ausländischen Airline und wir haben aber auch sehr viele deutsche Piloten und die mussten auch ein deutsches Führungszeugnis beim einstellen abgeben. Allerdings bekommt man soweit ich weiss nur einen Eintrag ins führungszeugnis wenn es um Alkohol/Drogendelikte beim Autofahren geht, nicht aber um Geschwindikeitsverstoss.
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Der_Physiker
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 474

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 5:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Joblin das eine ist das polizeiliche Führungszeugnis, das Andere ist der Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt.

Zweiteres dauert zirka eine Woche bis 10 Tage, bis der Bescheid kommt.

@Pilot1xx Dort stehen ja dann deine Punkte drin sowie das Ablaufdatum. Du könntest, wenn du jetzt schon mit der Ausbildung anfangen willst, also "im Ausland" deine Ausbildung machen und dann, wenn die Punkte in der Zwischenzeit verfallen sind, die Umschreiberei in die in Deutschland gültige Lizenz machen. Das ist ja nur vor dem Hintergrund uninteressant, wenn jemand die Möglichkeit hat, sie auch hier zu machen. Finanziell wird es wohl etwa genauso teuer werden, daher ist es einfach nur Mehraufwand. Da dir diese Möglichkeit evtl. verwehrt wird, ist es für dich aber eine sehr praktikable Lösung.

Grüße vom Physiker
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Joblin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 5:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Physiker hat folgendes geschrieben:
@Joblin das eine ist das polizeiliche Führungszeugnis, das Andere ist der Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt.

Zweiteres dauert zirka eine Woche bis 10 Tage, bis der Bescheid kommt.


Und beides muss man seinem deutschen Arbeitgeber vorlegen, wenn man sich dort bewirbt. Bzw bei LH und Condor war es erstmal nur der Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Letzteres kommt später.

Und eine ZÜP braucht man in Deutschland überall, wo man einen Flughafenausweis benötigt (in z.B. Köln benötigt man einen Flughafenausweis um eine Parkkarte auf dem Angstelltenparkplatz zu bekommen).
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Mai 22, 2009 6:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Völlig richtig - die ZüP ist überall nötig um einen Flugplatzausweis zu bekommen. An seiner Homebase sollte man den auch haben sonst wird alles sehr umständlich.

Gruß, Marcus
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Pilot1xx
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Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Sa Mai 23, 2009 12:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Domte hat folgendes geschrieben:
Pilot1xx hat folgendes geschrieben:
Der_Physiker hat folgendes geschrieben:
Hey Pilot1xx,

noch was zur Ergänzung: zum Beispiel die Lufthansa hat ziemlich sinnvolle Werte gefunden, die ein (Verkehrs)pilot erfüllen muß. Auf diese wird zum Beispiel in der Auswahlprüfung Wert gelegt. Nun, eine davon will ich dir nicht vorenthalten, denn sie lautet Regeltreue.

Unter allen Umständen ist es für die Sicherheit im Luftverkehr unerläßlich, daß man sich an die gegebenen Regeln halten kann. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, in welchem Flugzeug du sitzt und ob du die Regeln für sinnvoll hältst, wie zum Beispiel eine Tempo-70-Begrenzung auf schnurgerader Strecke. Vielleicht gibt es dafür bessere Ideen und Wege, aber zur Zeit ist der Auszug aus dem VZR nun mal einer der Belege dafür, wie regeltreu der jeweilige Bewerber ist. Offensichtlicherweise bist du es noch vor kurzer Zeit nicht gewesen.

Natürlich darf ich als Fluglehrer meine persönliche Meßlatte etwas höher legen, da ich auch Verantwortung für meine Schüler trage. Allerdings gilt dieses Argument genauso für Verkehrspiloten.

Übrigens ist es keineswegs so, daß "die Gesellschaft" oder wir hier im Forum nicht daran glauben, daß ein Mensch sich ändern kann. Nur bedarf es im Hinblick auf diese zentralen Persönlichkeitswerte doch etwas Zeit dafür.(und ich war genau wie die Anderen davon ausgegangen, daß dein Führerschein gerade eben erst wieder entzogen worden war) Praktischerweise korreliert das aber mit der Zeit, die die Punkte und Einträge im VZR benötigen, um zu verfallen.


Wenn du aktuell also keinerlei Einträge mehr im VZR besitzt sowie nicht straffällig bist, hast du wohl tatsächlich gute Chancen, deine ZÜP zu bekommen und deine Pilotenlaufbahn anzugehen. Auch für eine Bewerbung bei einer Linie sollte das keine Hürde sein.

Viele Grüße vom Physiker



Ok...

ersteinmal danke für die Menschliche und Humane Argumentationen von denen die es getan haben Laughing

Mittlerweile sieht es so aus dass Ich meine Akte in Flensburg beantragt habe und nun darauf warte..Wie lange das dann dauert ??No Plan...

Auf jeden fall merke Ich nun dass es tatsächlich sehr schwierig für mich wird in dieser Zeit in D meinen ATPL zu machen...

Die möglichkeit in USA das ganze zu machen hört sich auch gut an,jedoch kommt mir das ganze dann etwas spanisch vor, wenn Ich später das ganze hier in D wieder umschreiben müsste.Da ja dann wieder ein auszug vom VZR nötig wäre...

Vielleicht hat ja jemand hier erfahrungen mit dem FAA-PPL oder ATPL gemacht und kann es einwenig erzählen wie das dann so abläuft...(Man bedenke dass Ich ein Newbie bin in der Luftfahrt)...

Wie auch immer, Ich werde es aber trotzdem versuchen in D zu machen und meinen Antrag an das LBA und die ganzen sonstigen behörden weiterleiten,sobald meine Unterlagen da sind...

Werde euch dann über das ergbebnis mal informieren...Wann immer Ich dann auch das Ergebnis in der Hand habe.. Rolling Eyes


Moin,
mit Ausland hab ich jetzt nicht zwangsläufig die USA gemeint sondern vielleicht das Eu Ausland um die ATPL Theorie und Praxis zu machen, denn auch die haben keinen Einblick in deine Akte in Flensburg ...
Einen FAA ATP in einen JAA ATPL umzuschreiben ist ein relativ schwieriges Unterfangen und eigentlich nicht mehr praktikabel.
Einfacher ist es einen FAA PPL zu machen mit dem sich dann für eine JAA ATPL Theorie einzuschreiben und dann IFR/ME entweder in den Staaten zu machen und dann eine `Conversion´ in UK/ Griechenland ... aber nicht Deutschland zu machen oder gleich nach JAA Sylabus weiter zu verfahren.

Mit der Beantragung des ZÜP wäre ich vorsichtig, denn wenn dir einmal ein JAA ATPL Zulassung versagt wurde, wird es in einer zentralen Datenbank vermerkt und du bist auch im JAA Ausland auf der Blacklist (so sind zu mindest meine Informationen - aber am besten mal im LBA nachfragen).

Gruß
Dom



Echt???Naja Ich habe mich soeben im Netz etwas erkundigt und herausgefunden dass die ganze sache mit England sich verdammt gut anhört..
Abgesehen davonbenötige Ich ja dort keinen einzigen auszug von irgendwo,wenn Ich es recht verstanden habe Shocked
Surprised Surprised Surprised Twisted Evil Twisted Evil

Nur habe Ich das mit der Blacklist nicht so ganz verstanden,weil wie ja oben schon erwwähnt möchten die ja garkeine führungszeugnisse etc haben???!!!
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