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Bundeswehr oder LH?
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mySOUND
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 8:15 pm    Titel: Bundeswehr oder LH? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

ich hab da ein Problem, und zwar muss ich Ende Mai zur BU, die ich ja entweder bestehen kann oder auch nicht; logischerweise Wink
Jetzt kam gestern der Einberufungsbescheid der Bundeswehr, dass ich am 01.07 (so wie ich es bei der Musterung auch angegeben habe) in der Kaserne auflaufen soll. Da es auch natürlich nicht 100%ig ist, dass ich die BU und dann später auch noch die FQ schaffe, habe ich mir selbstverständlich auch noch Alternativen bereit gehalten.
Eine Alternative wäre daher das Studium. Da ich vorm Studium jedoch schonmal ein wenig Geld verdienen möchte, wollte ich mich für 2 Jahre bei der Bundeswehr verpflichten lassen, und danach anfangen zu studieren.

Jetzt zu meinem Problem:
Angenommen ich schaffe die BU nicht, dann könnte ich ja gleich ab dem 01.07 (wenn ich es verschieben will, dann auch ab dem 01.10) zur Bundeswehr gehen (2 Jahre). Angenommen aber ich schaffe die BU, was ich persönlich besser finden würde, müsste ich später auch zur FQ. Da aber die FQ nicht gleich einen Monat nach der BU ist, müsste ich sicher noch ein wenig warten, wobei ich mich dann darauf vorbereiten würde. Also wie lange muss man denn mindestens auf den FQ-Termin warten? - Ich habe hier im Forum so was von einem halben Jahr gehört; weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist...

Ich hoffe ihr versteht meine momentane Situation. Denn theoretisch könnte ich es ja auch so machen, dass ich bei der Bundeswehr frage, ob ich nächstes Jahr im Juli beginnen könnte, weil bis dahin wüsste ich sicher, ob ich die FQ + einschl. Medical bestanden habe. Auf der anderen Seite könnte ich auch bei der FQ rausfliegen. Dann müsste ich aber über ein halbes Jahr irgendwie über die Runden kommen; bis zum nächsten Termin bei der Bundeswehr.

PS: sorry für den langen Text, aber ich wollte euch meine Situation so gut es geht schildern, und bin für jede hilfe oder meinung sehr dankbar Smile
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Speedbirdy
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 8:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich an deiner Stelle würde ja erstmal zur BU gehen und bei der BW anfangen. Wenn es dir dann so gefällt, dass du noch zwei Jahre bleiben willst, kannst du das auch während der Dienstzeit klar machen.
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mySOUND
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 8:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Achso, aber ich dachte, dass wenn man sich verpflichten lassen will, dass man dann zB ins Zentrum für Nachwuchsgewinnung gehen, und dort Eignungstest bestehen muss.
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Speedbirdy
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 8:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du sagst, du machst Zeitsoldat bei deiner Einheit, dann kannst du das auch gleich dort direkt klären. Einen Test machst du ja bei der Musterung.
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mySOUND
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 9:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

und was ist, wenn ich die bu bestehe? dann kann ich mich ja nicht mehr verpflichten lassen, weil wenn ich dann auch noch die FQ bestehen würde müsste ich ja ein paar monate später mit der schule anfangen, aber dann wäre ich ja noch beim bund.
Mir ist da grade eine andere Idee gekommen. Was ist denn wenn ich mich ab dem 01.07 verpflichten lasse und dann nebenbei die FQ mache?? das müsste doch machbar sein, zumal man nach der Grundausbildung auch viel rumsitzt, hab ich mir sagen lassen.
Wenn ich dann aber einen Termin für den Beginn der Schulung bekommen würde, könnte ich den dann nicht verschieben?? das geht nicht oder?!
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Speedbirdy
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 9:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also erstmal sind die Wartezeiten bis man die Test der LH hinter sich hat im Moment eh relativ lang. Zweitens ist es natürlich kein Problem, es mit der LH so abzusprechen, dass man erst nach dem Bund hin geht.

Ich an deiner Stelle würde es so machen:

Geh zur BW, schau es dir an. Mach nebenbei die Test. Verpflichte dich wenn du magst für einen geeigneten Zeitraum. Müssen ja nicht zwei Jahre sein, du kannst auch monatsweise gestaffelt dabei bleiben, also z.B. auch 11 Moante oder 1,5 Jahre. Aber am besten schaust du es dir erstmal an, ob du auch wirklich dabei bleiben willst. Und je nachdem wie sich die Situation bei LH entwickelt, kannst du das dann absprechen und dich natürlich auch beim Fliegerischen Dienst der BW bewerben.
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mySOUND
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 9:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das hört sich jetzt vll ein wenig doof an, aber ich wollte mich natürlich bei der bundeswehr verpflichten lassen weil ich erstmal "schnuppern" will wie es dort ist, aber es geht mir auch um das geld, was ich mir entweder für das studium oder besser noch für die schule bei der lh aufsparen will, weil es ja bei der schulung der lh keine vergütung gibt.
Und ich weiß daher nicht, ob man diesen festgesetzten Wehrsolde, den die SaZ bekommen, auch bekommt, wenn man sich nur 1.5 Jahre oder so verpflichten lässt.
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Speedbirdy
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 9:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, ich versuch es jetzt nochmal. "Schnuppern" kannst du am besten in deiner Wehrdienstzeit. Musst du sowieso machen, kannst danach aber auch wieder weg ohne Verpflichtungen. Wenn du dich länger an die BW bindest als SaZ, bekommst du den Sold je nach Zugehörigkeit gezahlt. Also bekommst du im 11. Monat den Soldsatz für den 11. Monat. Solltest du dich für länger verpflichtet haben, bekommst du im 12. Monat den Soldsatz für den 12. Monat usw. Hat also nichts mit deiner Verpflichtungszeit insgesamt zu tun, sondern nur damit wie lange du schon dabei bist und welchen Dienstgrad du dann dementsprechend hast.

Wenn du jetzt also feststellst, dass du die BU geschafft hast und dir aber rechnerisch noch z.B. 12 Monate bis eventueller Lehrgangsstart fehlen, kannst du dich ja nochmal für 12 Monate extra verpflichten, wenn du das dann immernoch möchtest. Du kannst auch ins Ausland gehen, wenn du willst. Aber ICH würde an deiner Stelle erstmal den Grundwehrdienst anfangen und dann schauen wie es läuft, bevor du eine unnötige Entscheidung triffst, die du eventuell bereust.
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Auron
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 9:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

entschuldigt wenn ich eure "konversation" störe, aber ich muss speedbirdy recht geben: mach erstmal "W9", also grundwehrdienst. wenn dir das gefällt, kannst du diesen grundwehrdienst auf insgesamt 23 monate verlängern (9monate grundwehrdienst + 14 monate zusatz).
der vorteil ist dabei, dass du deiner alten tätigkeit nachgehst, dein gehalt ab dem 10. monat sprunghaft steigt (auch das ausscheidungsgeld) und du so deine zeit überbrücken kannst, da du ja sagen kannst: ich mache zuerst 15 monate, dann vielleicht doch 18 usw. ...
was ich allerdings nicht sagen kann, ob du während dieser zeit für auslandseinsätze eingesetzt werden darfst...
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Speedbirdy
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 10:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich mir auch nicht sicher, wie genau die Reglung ist. Prinzipiell geht es allerdings, nur muss man sich dann entsprechend lange Verpflichten.
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mySOUND
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 10:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

dann habt erstmal schönen dank für die antworten. Und ich denke auch nicht, dass es sehr sinnvoll ist, jemanden, der noch eher unerfahren ist, ins ausland zu schicken... Ich werde nochmal ne Nacht drüber schlafen und dann kann ich ja auch notfalls dort nochmal anrufen, wie das ist...
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Auron
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BeitragVerfasst am: Fr Apr 24, 2009 10:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

schau lieber mal im internet, denn wenn du beim Kreiswehrersatzamt anrufen solltest, bin ich mir nicht sicher was für infos die da so rausgeben, also ich denke mal nicht dass sie dir falsche infos geben, eher nur die "schönen&guten" infos. also, einfach mal im internet nach einer community schauen und dort mal fragen, wie es denn so ausschaut...
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