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Alkoholkontrolle aus dem Jahr 2006
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Vnav Pth
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 12:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

Charlie November hat folgendes geschrieben:
solang es sich "lediglich" um eine ordnungswidrigkeit handelt, auch alkoholbedingt, wird diese nach zwei jahren + einem jahr überliegefrist gelöscht!
das ist dieses jahr zwar geändert worden,wonach auch diese vergehen erst nach fünf jahren gelöscht werden,jedoch unterliegt dies nicht der rückwirkung.
also: is vor 2.5 jahren passiert ----> in einem halben jahr is alles futsch und zwar überall und für keine behörde, oder sonstwen nachprüfbar.

gruß


Sicher??? Rolling Eyes
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Charlie November
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 2:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Vnav Pth hat folgendes geschrieben:
Sicher??? Rolling Eyes


Ja.

was dieses jahr geändert worden ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht genau,hab das nur am rande mitbekommen,aber das ist ja auch nicht relevant.
hier ist nochmal ein link vom kba, wo ganz klar steht, dass ordnungswidrigkeiten nach zwei jahren gelöscht werden:

http://www.kba.de/cln_005/nn_124728/DE/Punktsystem/Haltbarkeit/haltbarkeit__node.html?__nnn=true

fünf, oder zehn jahre gibts nur bei straftaten.
des weiteren werden ordnungswidrigkeiten in keinem führungszeugnis, oder ähnlichem gespeichert.
die registrierung dieses vorfalls beschränkt sich auf den eintrag im vzr und der wird, wie gesagt, nach zwei jahren zzgl. einem jahr überliegefrist engültig und unwiederbringlich gelöscht.

gruß
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"Ein Flugzeug zu erfinden, ist nichts.
Es zu bauen, ein Anfang.
Fliegen, das ist alles."
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Vnav Pth
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 10:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du dich auch mit der ZÜP befasst?

Gruß Vnav
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Charlie November
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 2:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn bei der züp das problem sein?

wie gesagt, es existiert lediglich ein eintrag beim vzr und dieser wird nach insgesamt drei jahren komplett gelöscht.

man muss sich halt klar machen, dass es sich unter 1.1 promille (ohne ausfallerscheinungen, bzw. unfall oder ähnlichem) "nur" um eine ordnungswidrigkeit handelt und owis tauchen in keinem führungszeugnis auf und werden auch nirgendwo gespeichert. ansonsten würden ja auch in jedem führungszeugnis, das du beantragst, z.b. jede owi wegen falschparken oder so aufgelistet sein...
einträge im bzr gibt es, soweit ich mich jetzt recht erinnere, sogar erst bei verurteilung ab 90 tagessätzen, aber darauf will ich mich jetzt nicht festnageln lassen.

gruß
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Vnav Pth
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 5:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du recht hast wärs ja echt super! Dann wirds doch noch was mitm PPL!

Hast du auch eine Owi wenn ich fragen darf, weil du dich da so auskennst? Wink
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Pit_Cock
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 107
Wohnort: Bei LOWS

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 8:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich red' nicht lang um den heißen Brei herum.
Ich durfte auch mal 4 Wochen zu Fuß gehen. Fehler, geb ich zu.
Die Eintragungen wurden wie Charlie November schon sagte, nach 2 Jahren zuzüglich einem Jahr Frist, gelöscht. Ich habe hier sowohl einen VZR Auszug, als auch ein Führungszeugnis von mir liegen, beides enthält absolut keine Eintragungen, nicht andeutungsweise. Komplett leer. Nichts. Wenn ichs scannen könnte, würd ichs von mir aus auch hier veröffentlichen.

"Die ZÜP" greift ja auch nur auf die verschiedenen Register in Deutschland zu. Wenn aus dem VZR also eine Eintragung gelöscht wurde, kann auch die so genannte ZÜP nichts herausfinden, da diese ja keine eigene Datenbank führt.
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Simulator
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 8:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, dem muss ich widersprechen.

Habe auch nirgends eine Eintragung und bekam wegen einer Sache aus der Vergangenheit (Körperverletzung < bei der ich zwar dabei war aber eben nichts gemacht habe und nachdem ich die Aussage bei der Polizei gemacht habe das Verfahren gegen mich eingestllt wurde) Probleme mit meiner ZÜP. Meine zuverlässigkeit wurde bezweifelt und ich musste mich dazu äußern.

Also, sei dir mal nciht so sicher das die nix rausfinden. Ich war unschuldig und bekam Probleme. Es hat sich bei mir zum Glück alles geregelt, aber die finden mehr über dich raus als du denkst.

Und im BZR seht eben auch mehr drinnen als nur im Führungszeugnis oder VZR.
Soweit ich weiß haben sie auch zugriff auf die Polizeicomputer... und da wird auch drinnen stehen was du getan hast...

MFG
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Charlie November
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 11:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ simulator

dabei ging es aber darum, dass in einer strafsache gegen dich ermittelt wurde, das ist etwas anderes... wir reden hier über ordnungswidrigkeiten.

gruß
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Zuletzt bearbeitet von Charlie November am Mi Apr 08, 2009 11:36 am, insgesamt einmal bearbeitet
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Vnav Pth
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 11:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Oh mann, diese ZÜP Sache macht mich echt noch verrückt!!! Confused

Schon klar hätte man mal nur den Mist nicht gemacht...
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Charlie November
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Di Apr 07, 2009 11:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ vnav

hab dir ne pm geschrieben
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Simulator
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Mi Apr 08, 2009 12:09 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist nur wieso eine Behörde von einer Sache Wind bekommt bei der ich unschuldig war und nicht über Alkohol im Straßenverkehr herausbekommen sollte....

Ich wünsche viel Glück...
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