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tankman Captain

Anmeldungsdatum: 06.08.2007 Beiträge: 1386 Wohnort: around the world  |
Verfasst am: Do März 26, 2009 6:48 pm Titel: |
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also ich muss mal widersprechen, dass es in österreich nichts ähnliches gibt. zu jedem pilotenscheinantag ist ein polizeiliches führungszeugnis vorzulegen, im zweifelsfall wird man auch keinen schein ausgestellt bekommen. genauso ist es im fall des führerscheinverlusts - der prinzipiell der behörde gemeldet werden muss - danach ist der pilotenschein für gleiche zeit eingezogen.
wie weit hier in deutschland im privatleben geforscht wird weiß ich nicht. nur andeutungsweise, dass man als potenzieller terrorist gehandhabt wird, wenn man eine prüfungsgebühr nicht zeitgerecht einzahlt - da man finanziell von gruppierungen leicht abhängig werden könnte.
das ist natürlich eine sauerei, deutschlandspezifisch - aber wenn alle mitmachen wird man wohl nichts ändern können.
ich empfinde es auf jeden fall übertrieben, verfassungsrechtlich sicher bedenklich. aber diese wird in gewissen bereichen seit terroranschlägen, die jahre her sind sowieso mit füßen getreten. _________________ die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an |
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flapfail Goldmember

Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6919 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb  |
Verfasst am: Do März 26, 2009 7:03 pm Titel: |
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| tankman hat folgendes geschrieben: | | also ich muss mal widersprechen, dass es in österreich nichts ähnliches gibt. zu jedem pilotenscheinantag ist ein polizeiliches führungszeugnis vorzulegen. |
Dafür gibts aber in Ö keine ZÜP, oder? |
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tankman Captain

Anmeldungsdatum: 06.08.2007 Beiträge: 1386 Wohnort: around the world  |
Verfasst am: Do März 26, 2009 7:25 pm Titel: |
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das hab ich auch nicht gesagt. die zuverlässigkeit ist aber genauso kritierium für die ausstellung eines scheins - diese wird aber prinzipiell mittels führungszeugnis und schwebenden verfahren in verkehrsdelitken ermittelt. sprich sowohl strafrechtliche tatbestände bzw auch verordnungswidrigkeiten. _________________ die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an |
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Vnav Pth Captain

Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Do März 26, 2009 7:53 pm Titel: |
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| Ja aber genau das ist doch der Unterschied: Führungszeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister sind doch auch hier in D kein Problem wenn nach ein Paar Jahren keine Punkte mehr da sind und man sich sonst nicht zu Schulden kommen lassen hat. Die Frage ist doch ob die Behörden dort im Ausland damit zufrieden sind oder sich - woher auch immer - doch noch zugang zu alten Akten über einen verschaffen... |
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CFI Captain

Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 72
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Verfasst am: Do März 26, 2009 8:09 pm Titel: |
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Natürlich hat Lufthansa keine Spione.....ich sage ja auch nur was mir auf einem Vorbereitungseminar von TP dazu gesagt wurde. Die meinten, dass LH soetwas herausfinden kann auch wenn es nicht mehr in den Akten steht. Wieweit das zutrifft weiss ich nicht und ist mir ehrlich gesagt auch egal.
Persönlich kann ich nur Fälle aus den USA zitieren....dort gibt es zwar keine extra ZÜP wie hier bei uns, aber bei jedem Medical Antrag wird in der Polizeilichen Akte nachgeforscht und es wird überprüft nach Trunkenkeitsdelikten im Strassenverkehr. Sollte man auffällig geworden sein gibts einfach kein neues Medical für ein paar Jahre. Damit ist der Airline job dann auch futsch. |
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tankman Captain

Anmeldungsdatum: 06.08.2007 Beiträge: 1386 Wohnort: around the world  |
Verfasst am: Do März 26, 2009 8:32 pm Titel: |
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| Vnav Pth hat folgendes geschrieben: | | Ja aber genau das ist doch der Unterschied: Führungszeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister sind doch auch hier in D kein Problem wenn nach ein Paar Jahren keine Punkte mehr da sind und man sich sonst nicht zu Schulden kommen lassen hat. Die Frage ist doch ob die Behörden dort im Ausland damit zufrieden sind oder sich - woher auch immer - doch noch zugang zu alten Akten über einen verschaffen... |
stimmt schon dass es nicht ganz vergleichbar ist. allerdings würde ich nicht mit diskriminierung argumentieren, als ob es in anderen ländern soviel anders wäre.
dass das LBA oder wer auch immer mehr informationen bekommt, als ihm verfassungsrechtlich zustehen ist für mich nämlich ein anderes thema, das man kritisieren muss.
nur auf der anderen seite muss man sagen, dass auffällig gewordene auch in anderen ländern längere verjährungsfristen haben.
und ich glaube nicht das man beim ZÜP viel anderes zur hand nehmen wird. und für härtefälle gibts in jedem land geheimdienste  _________________ die letzten worte eines kapitäns: junge, ich zeig dir was.. die des co's: das schau ich mir an |
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Der_Physiker Captain

Anmeldungsdatum: 21.08.2008 Beiträge: 474
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Verfasst am: Fr März 27, 2009 2:38 pm Titel: |
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Um mal zum Thema zurückzukommen: da du nicht vorbestraft im Sinne der deutschen Rechtslage bist (erst wenn du 90 Tagessätze zu bezahlen hattest) und da deine Punkte abgebaut sind wirst du kein Problem bei der LH haben. Auch die Orakelei bzgl. der ZÜP finde ich übertrieben. Kann mir nicht vorstellen, daß du diese nicht ausgestellt bekommst. Es ist immerhin der Grundsatz unseres Rechtsstaates, daß man eine auferlegte Strafe verbüßen und danach wieder gleichberechtigt in der Gesellschaft stehen kann. Also mach dir keinen Kopp, bewirb dich und gut ist. Wenn du dich jetzt beim BND oder MAD bewerben wolltest, könnte die Sache kritischer sein. Aber die LH ist verd* nochmal eine Firma wie (fast) jede Andere auch. Zumindest rechtlich gesehen
Das wird hier echt manchmal ganz schön hochgekocht, fast als ob man dort einen eigenen Geheimdienst hätte oder so. Die ZÜP braucht im Moment halt jeder, der eine deutsche Pilotenlizenz erwerben will.
Grüße, Udo
PS: Und um hier mal konkret zu werden, das hier steht im Antrag für die ZÜP drin. Du unterschreibst, daß dort nachgefragt werden darf, und bezahlst dafür knapp 50 Euro:
Im Rahmen
der Zuverlässigkeitsüberprüfung dürfen durch die Luftsicherheitsbehörde Daten bei folgenden
anderen Behörden abgefragt (§ 7 Abs. 3 LuftSiG) werden:
1. Polizeivollzugsbehörden
2. Staatsanwaltschaften und Gerichte (bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit)
3. Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
4. das Bundeszentralregister (unbeschränkte Auskunft)
5. Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister (bei Ausländern)
6. zuständige Ausländerbehörde (soweit erforderlich)
7. Bundeskriminalamt (soweit im Einzelfall erforderlich)
8. Zollkriminalamt (soweit im Einzelfall erforderlich)
9. Bundesamt für Verfassungsschutz (soweit im Einzelfall erforderlich)
10. Bundesnachrichtendienst (soweit im Einzelfall erforderlich)
11. Militärischer Abschirmdienst (soweit im Einzelfall erforderlich)
12. Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik (soweit im Einzelfall erforderlich)
Weiterhin können – soweit erforderlich - über die antragstellende Person für die Beurteilung der
Zuverlässigkeit bedeutsame Informationen bei dem Flugplatzbetreiber, dem Luftfahrtunternehmen und
dem Arbeitgeber eingeholt werden.
Quelle: mein eigener ZÜP-Antrag  |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Fr März 27, 2009 3:18 pm Titel: |
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Natürlich ist die LH nicht der Mossad oder die NSA, hatte ich oben auch schon geschrieben.
Die ZüP ist allerdings nicht ganz ohne - wenn Du Deine eigene Liste durchliest siehst Du auch schon die Probleme:
- Polizeivollzugsbehörden: Zum Teil haben die Länderbehörden eigene Datenbanken mit Verurteilungen und Verkehrsverstößen. Dadurch, daß Du die ZüP selbst beantragst erlaubst Du die Verwendung dieser Daten.
- Gerichte: Hier gilt gleiches - auch Verurteilungen zu weniger als 90 Tagessätzen sind bei den Gerichten aktenkundig.
- Die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR kann Dinge beinhalten, die nicht im Führunszeugnis stehen.
Das Problem ist, daß durch die eigene Beantragung viele Bedingungen des Datenschutzes ausgehebelt werden.
Gruß, Marcus |
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Fieser Fettsack Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 25.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Sa März 28, 2009 3:57 am Titel: |
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Danke für die Antworten!!!
Bei der Bewerbung muss man doch einen Vordruck ausfüllen, wo alle bisherigen Vergehen, die gerichtlich verurteilt wurden, anzugeben sind. Muss ich die 2 Sachen spätestens da drin unbedingt erwähnen, und geht dieses Formular auch an die Luftsicherheitsbehörden? Oder ist das nur für die LH?
Erfährt die Lufthansa die Gründe für das Ergebnis der ZÜP?
Würde natürlich zögern, das bei der Bewerbung zu erwähnen, aber viele meinen ja, man muss und die LH findet es eh auf welchen Wegen auch immer heraus...Weiß jemand genauer wie man mit diesem blöden Straferklärungsformular umgehen muss? will natürlich nicht lügen...
@EDML: meinst du, dass bei den Polizeibullen Daten über Verkehrsverstöße aufbewahrt werden, wenn sie aus dem VZR schon lang raus sind? Gibts da Stellen wo man sich über zusätzliche Akten bei denen erkundigen kann?
Danke
Der Fettsack |
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Vnav Pth Captain

Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Sa März 28, 2009 1:02 pm Titel: |
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Na ja die Ordnungswidrigkeit wurde ja schon mal nicht gerichtlich durchgeführt oder? Aber was ist mit dem Diebstahl, musstest du da vors Gericht?
Wie auch immer, an den Diskussionen kannst du schon sehen dass keiner wirklich eine eindeutige Aussage machen kann. Wenn du mich fragst siehts bei der LH und vielleicht generell in Deutschland schlecht für dich aus mit ATPl... |
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Martin1011 Senior First Officer

Anmeldungsdatum: 08.11.2007 Beiträge: 54
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Verfasst am: Di März 31, 2009 5:10 pm Titel: |
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| Fieser Fettsack, wenn ich du wäre, dann würde ich zu deiner örtlichen Polizeiinspektion oder Polizeibezirksdienst gehen und mich beim Luftfahrtbundesamt erkundigen. Schildere beiden Behörden deine Situation, Fragen sowie Bedenken genau und klar! |
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Vnav Pth Captain

Anmeldungsdatum: 05.03.2009 Beiträge: 84
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Verfasst am: Di März 31, 2009 7:07 pm Titel: |
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Lba wäre vielleicht sinnvoll, aber wenn er 2007 noch den Diebstahl hat braucht er jetzt noch lange nicht daran denken irgendwas in Richtung Pilot zu machen
Bei irgendwelchen lokalen Polizeiinspektionen zu fragen halte ich für sinnlos, die kennen sich doch nie und nimmer mit Details der ZÜP für Personen in der Luftfahrt aus! |
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