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Alkoholkontrolle aus dem Jahr 2006
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unikat
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 4:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Grenze liegt sogar bei 3 Punkten. Aber ich habe keine 9 Punkte sondern NULL PUNKTE... die Eintragungen liegen in der Überliegefrist welches aber laut Gesetz nicht bewertet werden darf von den Behörden.

Eine große hilfe seid ihr hier leider nicht... irgendwie habt ihr mein Problem nicht verstanden.

ICH HABE NULL PUNKTE! Es geh nur um die Überliegefrist...

Trotzdem Danke
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jajung
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 4:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaub das problem ist schon verstanden worden, nur dass dir dieses publikum nicht weiter helfen kann. bis jetzt hat sich keiner gemeldet der eine ähnliche situation erlebt hat, oder der bei der lba arbeitet... also ist der beste weg für dich mal dort anzurufen. kannst es ja auch zuerst einmal anonym probieren...
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unikat
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 4:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ok... das habe ich jetzt auch gemacht da ich einen kenne der bei der LBA arbeitet.

Aber allein aus dem Menschenverstand heraus dürfte es keine Probleme geben da es, wie schon gesagt getilgt ist und keine Punkte existieren. Nur in der Fliegerei wird alles ziemlich heftig umstritten und in der Vergangenheit gab es dieses Problem mit der Ordnungswidrigkeit.

Danke vorerst.
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 4:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben das Problem schon verstanden - nur die blöden Behörden nicht.

Fakt ist, daß z.B. die ZüP alle zur Verfügung stehenden Quellen zur Prüfung der Zuverlässigkeit nutzen kann. Ob das richtig ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Fakt ist auch, daß das LBA grundsätzlich keinen Flensburg Auszug beantragt sondern der Bewerber selbst diesen bringen muß. Vielleicht macht das LBA das sogar extra, um ein paar Informationen mehr zu bekommen. Das LBA bekommt auch eine spezielle Version des polizeilichen Führungszeugnisses.

Fakt ist weiterhin, daß das LBA sehr strenge Regeln bzgl. Trunkenheit im Verkehr hat.

Außerdem steht im Gesetzt nirgends, daß Behörden die Informationen über Punkte in der Überliegefrist nicht NUTZEN dürfen - es steht nur da, daß sie bei Anfragen der Behörden nicht übermittelt werden. Wenn Du hingegen einen entsprechenden Auszug an das LBA schickst lesen sie das natürlich. Das ist auch der Trick bei der ZüP - dadurch, daß Du sie selbst beantragst verzichtest Du auf viele Rechte.

Wie auch immer - mehr wird Dir hier niemand sagen können.

Du hast halt 2 Möglichkeiten:

1) Du gibst Deiner Flugschule den aktuellen Flensburg Auszug und die schickt Ihn an das LBA. Falls es dann Probleme gibt, werden die sich sicherlich melden.

2) Du wartest ab, bis der Zettel aus Flensburg leer ist.

Unabhängig davon würde ich schonmal eine ZüP beantragen - nur um sicher zu gehen, daß da es da keine Überraschungen gibt und Du Geld aus dem Fenster wirfst.

Gruß, Marcus
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unikat
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 5:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die ZüP hab ich schon längst beantragt und es besteht aus dieser Sicht keinerlei bedenken.

Ich warte jetzt ab was mein Vertrauteransprechpartner bei der LBA dazu schreibt. Und das die LBA keine Anfragen bzgl Verkehrsregister macht stimmt so auch nicht. Aber wie du gesagt hast, die wollen halt sehen ob man aktuelle Strafen hat oder Ordnungswidrigkeiten. Daher muss man auch erst 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung dieses Sachen beantragen und nicht vorher. Und da ich seit über 2 Jahren keinen einzigen Punkt dazubekommen habe sind diese auf Null.

Bei mir steht schon alles, bin angemeldet, Kredit steht, Termin steht... etc. Für mich wäre es mehr als ein Alptraum wenn wegen einer Sache die schon getilgt ist ich alles vergessen kann.

Confused
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Vnav Pth
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Do März 05, 2009 5:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, das vieldiskutierte Thema ZÜP interessiert mich auch. Habe vor knapp zwei Jahren eine Alkohol Ordnungswidrigkeit begangen. Mir ist schon klar, dass es saudumm von mir war und mein Traum wohl zurecht - zumindest für die nächste Zeit - geplatzt ist. Was mir auffällt sind die recht unterschiedlichen Behauptungen zu ZÜP. Die einen schreiben so als ob die ZÜP nahezu alles aufdeckt, egal wie lang her. In einem anderen Thread hat jemand geschrieben dass vor einigen Jahren "abgelaufene" Punkte um es mal so auszudrücken wirklich weg sind und auch das LBA und ZÜP da nichts finden da es verfassungswidrig wäre usw.

Bist du sicher dass es bei dir mit der ZÜP klappt oder hast du sie sogar schon bestanden weil du da recht optimistisch klingst:..
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Simulator
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Fr März 06, 2009 1:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Fakt ist:

Falls die irgendwie rausbekommen das du mit alkohol am steuer erwischt wurdest kannst du zu 95% davon ausgehen das es das für dich in der fliegerei war...
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agathidium
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Fr März 06, 2009 8:37 am    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt muss ich auch mal meine 2 Cents dazu geben.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es keine Rolle spielt, wann Du mit Alkohol erwischt wurdest, vielmehr wird zählen (falls man es irgendwann rausbekommt), dass du erwischt worden bist. kann mir grad schlecht vorstellen, dass diese sache schon nach 2 jahren aus der kba akte verschwindet?! mal rein spekulativ...steht da nicht auch was im führungszeugnis?
Also die ZÜP hat bei mir an der flugschule einer nicht erhalten, weil er punkte hat. ja ich weiß du hast 0, aber ich glaube ein Alkoholvergehen ist höher einzustufen, als zu schnelles Fahren.

Mal angenommen, du ziehst die ausbildung durch und in 4 jahren kommt da was ans licht....da könnte man dir die zuverlässigkeit ganz schnell wieder entziehen. lies dazu mal die rechtsbehelfsbelehrung auf der ZÜP. da steht was in der art von "jederzeit bei berechtigten zweifeln"

trotzdem viel erfolg. mein rat: mit offenen karten spielen.
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Vnav Pth
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Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 84

BeitragVerfasst am: Fr März 06, 2009 12:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja in gewisserweiße ist es mir schon klar, das die Chancen schlecht stehen. Was mich nur wundert ist wie der Threadersteller mit dem Optimismus an die ZÜP rangeht und alles für die Ausbildung bereitsteht (kredit usw.) Es war ja auch Alkohol im Spiel...unter anderem

Hoffe dass ist jetzt keine allzu blöde Frage aber rein in der Theorie: was ist eigentlich wenn man quasi innerhalb der EU auswandert und außerhalb von D lebt und die Ausbildung macht? Das Problem ist ja soweit ich das verstanden habe nicht der "öffentliche" Auszug aus Flensburg für Bewerbungen usw. sondern die Züp welche scheinbar auch nach Ablauf der Sache noch davon mitbekommt.

Versteht mich nicht falsch, wenns gar nicht möglich dann seh ich das auch ein. Für die Dummheit geschieht es mir eigentlich schon recht. Dazu kommt noch dass ich die "rosarote Brille" bzgl. der heutigen Fliegerei schon längst abgelegt hab. Bin mittlerweile soweit dass ich damit leben könnte normaler Fußgänger zu sein (und mit gutem Studium und ohne horrende Summen für Type Ratings, Lizenzen und und und....doch ein paar Vorteile zu haben)

Na ja aber die Sache mit dem Ausland interessiert mich trotzdem..

Wink
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agathidium
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Fr März 06, 2009 4:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

nunja, wie das mit dem ausland ist, weiß ich nicht.
analog zur validation der JAR Lizenz fürs fliegen in den usa (da kommt man mehr oder weniger auf dich zu...wo kommen sie her?..nicht aus den united states?..aja...dann könnte ihre lizenz gefälscht sein...vor einreise bitte formular xy ausfüllen...wir halten rücksprache mit den deutschen behörden..etc)
...ich vermute stark dass man bei der ausbildung außerhalb von D (man wäre ja dann nicht staatsbürger des ausbildungslandes) noch stärker unter die lupe genommen wird. rein hypothetisch....just my 2$
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DiePurina
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.11.2007
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Fr März 13, 2009 1:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

-weg-

Zuletzt bearbeitet von DiePurina am Fr Apr 09, 2010 2:53 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Charlie November
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: Mo Apr 06, 2009 10:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

solang es sich "lediglich" um eine ordnungswidrigkeit handelt, auch alkoholbedingt, wird diese nach zwei jahren + einem jahr überliegefrist gelöscht!
das ist dieses jahr zwar geändert worden,wonach auch diese vergehen erst nach fünf jahren gelöscht werden,jedoch unterliegt dies nicht der rückwirkung.
also: is vor 2.5 jahren passiert ----> in einem halben jahr is alles futsch und zwar überall und für keine behörde, oder sonstwen nachprüfbar.

gruß
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"Ein Flugzeug zu erfinden, ist nichts.
Es zu bauen, ein Anfang.
Fliegen, das ist alles."
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