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Alkoholkontrolle aus dem Jahr 2006
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unikat
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 11:39 am    Titel: Alkoholkontrolle aus dem Jahr 2006 Antworten mit Zitat

Hallo,

ich fange bald mit meiner ATPL Ausbildung an und habe letztens beim Verkehrsamt einen Auszug aus dem Verkehrsregister angefordert.

Ich hatte über die Jahre 9 Punkte angesammelt, welche aber jetzt wieder auf Null sind da ich seit über 2Jahren ohne eine Ordnungswidrigkeit fahre.

Und seit geraumer Zeit gibt es eine "Überliegefrist" welches 1 Jahr andauert und wo alle Ordnungswidrigkeiten aufeglistet werden, trotz der 0 Punkte.

Diese Selbstauskunft erhält man aber nur wenn man selbst eine anfordert, aber wenn die LBA diese anforden würde, erhalten die nur den Bescheid das ich 0 Punkte habe. Aber die Flugschule bekommt diese Selbstauskunft.

Jetzt hab ich die Befürchtung dass ich durch eine Ordnungswidrigkeit welches ich im August 2006 begangen habe, ausgeschieden werde aus dem Kurs. Undzwar hatte ich bei einer Atemkontrolle statt der vorgegbenen Grenze von 0,25mg/l einen Wert von 0,32mg/l und wurde daraufhin mit 4 Punkten, Bußgeld und Fahrverbot bestraft. Das liegt schon 2,5 Jahre zurück..
Was würdet ihr dazu sagen? Besteht da ein Grund zur Sorge?
Laut KBA nicht, aber ihr wisst ja wie streng es in der Fliegerei ist.

Übrigens: Und bitte erspart euch Kommentare wie "Ja wer schon mit Alkohol am Steuer erwischt wurde kann keine Verantwortung tragen und sollte es sein lassen.... etc" !!! Ich möchte qualifizierte Antworten hören. DANKE!
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Simulator
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 11:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach könnte es schwer werden... lieber vorher abklären bevor du das Geld verpulverst.... und am Ende wegen der ZÜP oder sonstwas keine Chance hast. Ruf mal beim LBA an und frag nach...
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FabiFly83
Navigator
Navigator


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 12:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Im Nachhinein ist so etwas bestimmt eher schwierig zu klären bzw. zu erklären.

Daher schliesse ich mich der Meinung an, dass du die Sache auf jeden Fall vorher abklären solltest.

Dann warst du in jedem Fall ehrlich, zeigst eine gewisse Art von Verantwortungsbewusstsein und dass es dir wichtig ist den Beruf des Piloten auszuüben.

Das ist nur meine Meinung und daher natürlich keine Garantie für einen guten Ausgang.

Also viel Erfolg jedenfalls, wie auch immer du für dich entscheidest.
_________________
BU 15./16.10. : negativ
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 12:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Punkte wegen Alkoholvergehen (Ordnungswiedrigkeit) werden erst nach 5 Jahren gelöscht - bei Straftaten (ab 1,3 Promille) erst nach 10 Jahren.

Eine Zulassung zur Ausbildung durch das LBA wird da wohl nichts werden.

Außerdem gibt es bei der Flensburger Auskunft keine unterschiedlichen Arten - Du mußt sie beantragen und (über die Flugschule) dem LBA geben.

Nur beim Führungszeugnis gibt es unterschiedliche Auskünfte.


Gruß, Marcus
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unikat
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 1:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

obwohl es schon über 2jahre her ist und ich keine punkte habe könnte es eine gefährdung geben? laut KBA bekommt die LBA aber keinen Auszug sonder nur den Bescheid das ich NULL Punkte habe. Weil das KBA gibt die Selbstauskunft nur der Privatperson. Das wäre mehr als FATAL wenn man mich wegen einer Ordnungswidrigkeit welches über 2 Jahre zurück liegt aus dem Kurs rausnimmt... ich habe seitdem keinen einzigen Punkt mehr und fahre auf 0 Punkten wieder. hmmm Rolling Eyes
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 1:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das LBA fragt nicht selbst an - Du mußt Ihnen die Selbstauskunft schicken.

Bist Du sicher, daß Du 0 Punkte hast oder hast Du Dir das nur selber ausgerechnet ? Nach allen Quellen, die ich kenne gilt die 2 Jahres Regel NICHT für Alkohol Ordnungwidrigkeiten:

http://www.straffrei-mobil.de/index.php/punktesystem/abbau/143-die-tilgung-von-punkte-in-flensburg-ist-ein-geduldsspiel

Gruß, Marcus
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unikat
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 2:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDML hat folgendes geschrieben:
Das LBA fragt nicht selbst an - Du mußt Ihnen die Selbstauskunft schicken.

Bist Du sicher, daß Du 0 Punkte hast oder hast Du Dir das nur selber ausgerechnet ? Nach allen Quellen, die ich kenne gilt die 2 Jahres Regel NICHT für Alkohol Ordnungwidrigkeiten:

http://www.straffrei-mobil.de/index.php/punktesystem/abbau/143-die-tilgung-von-punkte-in-flensburg-ist-ein-geduldsspiel

Gruß, Marcus


Hi Marcus,

ja ich habe 0 Punkte, nur diese Überliegefrist von einem Jahr besteht halt noch, bzw jetzt nur noch 6 Monate. Aber ich habe 0 Punkte da ich den Auszug vorliegen habe... und wenn die LBA Auskunft darüber holen will, dann bekommen die nur den Bescheid das ich 0 Punkte habe. Und da ich eine Ordnungswidrigkeit habe und keine Straftat, vergehen auch die Punkte, egal ob wegen Alkohol oder zu schnell etc. Aber meine befürchtung ist halt, dass ich deswegen vielleicht probleme bekommen könnte, weil eingetragene Punkte hab ich nicht mehr und dieser Vorfall ist schon weit über 2 Jahre her, dass war Sommer 2006 und statt 0,25mg/l (was die grenze ist) hatte ich 0,32mg/l.

Hier der Link von der KBA wo es genau steht:
http://www.kba.de/cln_007/nn_124594/DE/Punktsystem/Haltbarkeit/haltbarkeit__node.html?__nnn=true

Ich möchte einfach nur wissen ob die LBA auch die verstrichenen Punkte in betracht zieht, obwohl ich JETZT keine Punkte mehr habe aber durch die Überliegefrist diese Ordnungswidrigkeit aufgelistet wird.
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unikat
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 2:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem steht in dem Auszug "Tilgungsdatum 18.08. 2008" und somit ist es getilgt aber wird halt noch aufgelistet...
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 3:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung wie das genau läuft. Das Problem ist, daß es keinen genauen Gesetzestext gibt in dem steht, was man sich erlauben darf. Das LBA macht sich ein Bild und entscheidet danach ob es den Bewerber für geeignet hält.

Ich weiß nur, daß bei Alkohol generell keine Toleranz besteht. Ein Bekannter über 3 Ecken hat mehr als 2 Jahre gebraucht um seinen PPL nach 0,6 Promille wiederzubekommen. Für gewerbliche Lizenzen sind die Regeln generell noch strenger.

Hast Du schonmal eine ZüP beantragt ? Da kommen angeblich noch ganz andere Sachen raus, da die noch mehr Quellen anzapfen. - Das Problem hier: Keiner weiß wie das funktioniert ...

Gruß, Marcus
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 3:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nein aber es gibt ein Gesetztestext welches besagt das diese Überliegefrist nur dazu dient um Auskunft über die Ordnungswidrikeiten zu geben, diese aber nicht mehr bewertet werden dürfen. Wenn das LBA von mir einen Verkehrsregisterauzug beantragt bekommen die eine Auskunft wo steht das ich NULL PUNKTE habe. aber da die Flugschule diese von mir Privat möchte, hab ich jetzt diese befürchtungen das die Flugschule stress macht !!!!!!!!!! ich würd für die Prüfungen der LBA einfach sagen das sie das selbst beantragen sollen. Weil dann hätte ich keine bedenken...

Hier nochmals ein Auszug aus dem STVG §29; §30

http://www.fahrschule24.net/stvg/29.htm

http://www.fahrschule24.net/stvg/30.htm

ich fange doch jetzt erst mit meine ATPL an. Die Geschichte liegt weit über 2 Jahre... seitdem hab ich keinen Punkt.
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unikat
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 4:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Und hier steht nochmal das Behörden die es beantragen die Überliegefristen nicht aufgelistet bekommen.

http://www.kba.de/cln_007/nn_124730/DE/Punktsystem/Ueberliegefrist/ueberliegefrist__node.html?__nnn=true
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di März 03, 2009 4:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist aber ein anderes: Das LBA beantragt selbst keinen Flensburg Auszug - den hast Du zu bringen. Auch die Flugschule will den Auszug lediglich für das LBA haben. Ich will nicht ausschließen, daß sie das tun um auch Sachen mit laufender Überliegefrist zu sehen ...

Die Unterlagen werden außerdem vom LBA nicht zur Prüfung sondern schon zur Anmeldung und Zulassung zur Ausbildung gefordert. Später zur Ausstellung der Lizenz wollen sie das dann nochmal sehen.

Evtl. ist es sicherer zu warten, bis nichts mehr auf dem Zettel steht. Allerdings müßtest Du dann auch mit dem Beginn der Ausbildung so lange warten.

Auch eine Summe von 9 Punkten ist nicht ohne - gemeinhin liegt die Obergrenze bei 5.

Gruß, Marcus
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