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robindebour Captain
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 173 Wohnort: Bamberg |
Verfasst am: Mo Jan 05, 2009 6:00 pm Titel: |
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sehe ich es also richtig, dass meine Dienststelle auch reinschreiben könnte, dass sie mich braucht, und dann wird das nix mit swiss? weil ich hab leider keinen Urlaub mehr... den brauch ich fürs seminar für die fq... glaub die brauchen mich nämlich... man kann also seinen Sonerurlaub nicht erzwingen nach dem Leitfaden? _________________ BU: 11/12.November
FQ: 27/28.April --
Swiss Stufe 1: -
Swiss Stufe 2: -
Swiss Stufe 3: -
Swiss Medical: -
Swiss Stufe 4: - checked
Board : - 26.05.09 - Positive !
----> Pk 4/09 !!! |
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david20 Captain
Anmeldungsdatum: 05.08.2008 Beiträge: 145
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Verfasst am: Mo Jan 05, 2009 7:12 pm Titel: |
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robindebour hat folgendes geschrieben: | [...]weil ich hab leider keinen Urlaub mehr... den brauch ich fürs seminar für die fq]...] |
das FQ Seminar mach ich auch mit Sonderurlaub. Wird hüchstwahrscheinlich hinhauen. Ihr müsst einfach mal fragen... _________________ Lufthansa:
BU :
FQ : interview failed.... |
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Cpt.Barney_Gumble Navigator
Anmeldungsdatum: 11.10.2008 Beiträge: 37
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Verfasst am: Mo Jan 05, 2009 10:09 pm Titel: |
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hab den thread nur überflogen. falls es irgendwo schon steht, ...sorry!
man kann bei jeder beruffördernden maßnahme 5sonderurlaubstage bekommen! und das ist stückmäßig soweit mir bekannt ist nicht beschränkt! mit dem gehalt bin ich mir nicht sicher aber ich meine mich zu erinnern das man jedes mal anspruch auf sachbezüge hat.
dein chef hat damit nur entfernt zu tun! entscheidend ist das bei sonderurlaub von mehr als 2 tagen die entscheidung beim bundesamt für zivildienst liegt. wenn die das genehmigen muss dein chef unterschreiben das keine dienstlichen belange dem entgegenstehen!
--> sollte er nicht unterschreiben wollen und deiner meinung nach das nicht wirklich rechtfertigen kann, dann hilft in solchen fällen auch gerne der für dich zuständige regionalberater weiter... die haben letzten endes einen maßiven einfluss auf die einzelnen dienststellen.
...auf jedenfall hat JEDE berufsfördernde maßnahme, ob im einzelnen ein seminar oder jeweils eine stufe bei der swiss, den generellen zuspruch für JEWEILS 5 Sonderurlaubstage vom gesetzgeber vorgesehen --> erforderlich ist allerdings natürlich der nachweis der veranstaltung (müsst ihr von der swiss gegenzeichnen lassen) um den urlaub dann letzten endes angerechnet zu bekommen!
ich habe auch schon von fällen gehört wo der chef den urlaub bewilligt hat wenn man die zeit dann hintendran gehängt hat nach der zivizeit - DAS IST NICHT ZULÄSSIG ergo. REGIONALBERATER!
steht für euer recht ein, die zukunft ist wichtiger als der zivildienst... die meisten dienststellen verstehen das aber auch!!!
edit: bevor ichs vergesse, dass jedem von euch berufsfördernde mittel von max 665€ zustehen wisst ihr hoffentlich?! habe mein seminar für hansens damit gemacht! müsst ihr auch einfach beantragen... lässt sich auch splitten. der betrag ist aber nur einmalig zur verfügung, aber das versteht sich wohl von selbst denke ich |
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Homer J. Captain
Anmeldungsdatum: 02.01.2008 Beiträge: 581
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Verfasst am: Di Jan 13, 2009 2:26 pm Titel: |
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Wie schaut das beim Zivi mit den Infotagen aus? Sollte kein Problem sein oder?
Durch die langen Wartezeiten wenn man sich auf die Warteliste setzt weiß man ja nicht wann man einen Termin für den Infotag bekommt. Und wenn man den Infotag mehrmals absagen muss kommt das ja wohl nicht gerade gut an. |
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robindebour Captain
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 173 Wohnort: Bamberg |
Verfasst am: Mo Jan 26, 2009 7:51 pm Titel: |
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So ich habe jetzt noch mal im Leitfaden nachgeschaut, Bewerbungsgespräche und Sonderurlaub für Berufsfördernde maßnahmen fallen unter die "Kann" bestimmungen, es liegt also im Ermessen der Dienststelle da bleibt für das Seminar erstmal nur hoffen... _________________ BU: 11/12.November
FQ: 27/28.April --
Swiss Stufe 1: -
Swiss Stufe 2: -
Swiss Stufe 3: -
Swiss Medical: -
Swiss Stufe 4: - checked
Board : - 26.05.09 - Positive !
----> Pk 4/09 !!! |
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Smileking Captain
Anmeldungsdatum: 27.09.2007 Beiträge: 66
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Verfasst am: Mo Jan 26, 2009 9:15 pm Titel: |
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robindebour hat folgendes geschrieben: | So ich habe jetzt noch mal im Leitfaden nachgeschaut, Bewerbungsgespräche und Sonderurlaub für Berufsfördernde maßnahmen fallen unter die "Kann" bestimmungen, es liegt also im Ermessen der Dienststelle da bleibt für das Seminar erstmal nur hoffen... |
Das ist nicht richtig!
Deine Dienststelle MUSS dir für Vorstellungsgespräche auf Antrag Sonderurlaub gewähren.
Sollte sich deine Dienststelle weigern, dann wende dich an deinen Regionalberater... _________________
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