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Wehrdienst Zurückstellung

 
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Honik
Captain
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Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 96
Wohnort: bei MUC

BeitragVerfasst am: Di Okt 21, 2008 10:54 am    Titel: Wehrdienst Zurückstellung Antworten mit Zitat

Ich bin in der folgenden Situation:

Kurz nach meiner BU wurde ich T2 gemustert und sollte zum 1.7. eingezogen werden. Habe dann das Kreiswehrersatzamt angerufen/geschrieben und mich bis zu meiner FQ zurückstellen lassen. Jetzt will mich die BW zum 01.01.09 einziehen. Ich hab bereits meine FQ+ Med + 377. NFF. Die nette Frau C. hat mir nun eine Bescheinigung ausgestellt in der Ausbildungsdauer, Startdatum usw. drin steht. Die BW hat mir aber zuvor geschrieben dass die eine Kopie meines Ausbildungsvertrags wollen. Ich habe aber das Problem dass ich den erst 3 Monate vor Ausbildungsbeginn von der LH bekomme!

Zitat:
In § 12 Wehrpflichtgesetz heißt es: "Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn (...) eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde."


Damit reicht doch die "rechtsverbindliche Zusage"?!

Mich würde es interessieren mit welchem Grund einige von euch zurückgestellt wurden/werden?! Wenn ich hier (hab auch diesbezüglich die Sufu benutzt) zwischen den Zeilen lese dann wurden ja einige zurückgestellt. Es ist also möglich!

Wär super wenn ihr mir da etwas Licht in die Lotterie der verschieden Ämter bringen könnt. Rolling Eyes

Greetz
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NFF'ler
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Dima
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 355

BeitragVerfasst am: Di Okt 21, 2008 3:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

Ich wurde auch von Bund zurückgestellt, und habe erst vor kurzem einen Antrag auf Zurückstellung gestellt. In diesem erklärte Ich, dass ich eine Ausbildung machen werde, und von wann bis wann.
Habe dann einach meinen Ausbidungsvertrag zugefügt. (Bei dir dann die Bescheinigung)
Danach musste ich noch einen Beweis nachsenden, dass ich mich vor dem Datum beworben habe, wo stand wann ich genau eingezogen werde.
Gesagt - getan - zurückgestellt.

Meine Ausbildung fängt ja auch erst nächsten Monat an, somit sollte es hoffentlich für dich kein Problem geben.
Eventuell ist das Problem, dass die Ausbildung sehr spät startet ... (also bei dir).

Liebe Grüße,
Dima Wink
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