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GodIsMyCopilot NFFler
Anmeldungsdatum: 03.02.2003 Beiträge: 29 Wohnort: Brüggen, NRW |
Verfasst am: So Nov 16, 2003 12:18 pm Titel: |
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Also so lange der Flieger am Boden steht und die Türen offen sind ist verliert auch kein Pilot seine Lizenz wenn er mal jemanden ins FlightDeck lässt - das Flugzeug wird nämlich erst zu einem in Betrieb befindlichen Luftfahrzeug wenn die Türen zu Zwecke des Abrollens geschlossen werden. |
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AgentH18 Captain
Anmeldungsdatum: 14.04.2003 Beiträge: 269 Wohnort: 49,08022°Nord ; 9,97188°Ost |
Verfasst am: Mo Nov 17, 2003 5:44 pm Titel: |
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genau GodIsMyCopilot,
aus dem grund durfte ich nämlich auch in flightdeck....sonst hätten die mich sicherlich nicht reingelassen....ist ja kein cpt so leichtsinnig und gefährdet dadurch seinen lizensverlust..... _________________ There's no better way to fly.....
Lufthansa |
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Romeo.Mike Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 4355
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Verfasst am: Mo Nov 17, 2003 7:56 pm Titel: |
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So schnell verliert kein Pilot seine Lizens. Es ist Firmensache ob der Pilot andere Personen mit ins Cockpit lassen darf oder nicht. Hier habe ich mal den Text der Vereinigung Cockpit kopiert:
Zitat: | Erfolg beim Cockpitzutritt
Bemühungen der VC erfolgreich:
Seitens BMVBW wurde uns eine Ergänzung des § 16 c der 5.DVO LuftBO angekündigt, verbunden mit der Überzeugung, "dass damit dem Anliegen der Piloten, die sich an das BMVBW und das BMI gewandt haben, in geeigneter Weise Rechnung getragen wird...":
"(4) Unbeschadet der Absätze (1) bis (3) des § 16 c der 5.DVO LuftBO gelten in jedem Fall die Rechte und Pflichten
des Luftfahrzeugführers nach § 29 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes und § 3 der Luftverkehrs-Ordnung unverändert."
Vergleichen Sie dazu bitte auch die detaillierten Ausführungen des BMVBW vom 30.10. und 12.11.2003:
Einzelheiten werden durch die Flugbetriebe geregelt.
Zur Information
LuftVG § 29 (3)
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Flugs oder bei Start und Landung die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord zu treffen. Alle an Bord befindlichen Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Der Gebrauch von Schusswaffen ist Polizeivollzugsbeamten, insbesondere Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach § 4a des Bundesgrenzschutzgesetzes, vorbehalten.
LuftVO § 3
Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers
(1) Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs, bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen.
(2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie die in Ausübung der Luftaufsicht zur Durchführung des Flugs ergangenen Verfügungen eingehalten werden. |
Also, wenn der Kapitän kein Problem damit hat, und die Firma auch nicht, kann man wieder ins Cockpit und wir haben wieder einen neuen Paragraphen in Gestzesbüchern der nichts aussagt. |
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tester Captain
Anmeldungsdatum: 20.08.2003 Beiträge: 191
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Verfasst am: Mo Nov 17, 2003 10:21 pm Titel: |
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Zitat: | Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs, bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen |
.........damit wirds aber für den cpt eher noch heikler!! denn jetzt ist er allein der arsch wenn was passiert!!
also ich fände es cool wenn mich mal leute im cockpit besuchen könnten! allerdings bin ich mir dann auch bewusst was das für mich bedeuten kann, und dann werd ich mir das ganze nochmal überlegen.............. |
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Romeo.Mike Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 4355
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Verfasst am: Mo Nov 17, 2003 11:11 pm Titel: |
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Das war bis jetzt nicht anders. Wenn du es ins Cockpit geschafft hast bekommst du immer eine Einweisung was du im Fall eines Falles machen musst. Dies liegt faran dass der Kapitän die Verantwortung trägt, aber auch in diesem Fall schnell aus dem Cockpit raus muss um das Flugzeug zu sichern.
Wirklich geändert hat sich nur dass jetzt die Firmen dieses genau in den sogenanten company rules festlegen müssen. |
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jelice NFFler
Anmeldungsdatum: 09.11.2003 Beiträge: 20
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Verfasst am: So Nov 23, 2003 12:35 am Titel: |
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sorry ;)
Zuletzt bearbeitet von jelice am Di Nov 25, 2003 8:35 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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GodIsMyCopilot NFFler
Anmeldungsdatum: 03.02.2003 Beiträge: 29 Wohnort: Brüggen, NRW |
Verfasst am: Mo Nov 24, 2003 9:11 pm Titel: |
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@jelice: *no comment* |
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jelice NFFler
Anmeldungsdatum: 09.11.2003 Beiträge: 20
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Verfasst am: Di Nov 25, 2003 8:35 pm Titel: |
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sorry, hab ich was falsches gesagt?
Ist doch nicht super geheimes, dass die Cockpittueren zu sein muessen, und das mittlerweile KEINER mehr rein darf.
Sehe ich das Falsch?
Dann bitte ich viel mals um verzeihung :)
Gruss |
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GodIsMyCopilot NFFler
Anmeldungsdatum: 03.02.2003 Beiträge: 29 Wohnort: Brüggen, NRW |
Verfasst am: Di Nov 25, 2003 10:14 pm Titel: |
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Neenee... das no comment bezog sich nicht auf dich sondern auf die Sache die du angesprochen hast.... mir fällt nur zu diesem blinden Aktionismus auf dem solche neuen Vorschriften beruhen einfach kein passendes Schimpfwort ein - daher *no comment* |
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Romeo.Mike Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 4355
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Verfasst am: Mi Nov 26, 2003 12:20 am Titel: |
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Ich denke mal fast jeder hier denkt auch so wie du GodIsMyCopilot.
Momentan muss ich sogar sagen dass ich ein absoluter Air France Fan bin, da ich bei denen noch immer mit im Cockpit mitfliegen darf, das war früher noch anders... (ich meine damit Lufthansa).
Aber wieder zum Thema genau, ich habe hier mal wieder einen Auszug aus dem Pilots.de Forum:
Zitat: | Also, Leute, um mal wieder zum Thema zurück zu kommen:
Von einem "Erfolg" der VC kann man leider nicht sprechen, denn der ganz entscheidende Satz steht in der Luft-VO §3 Absatz 2:
" Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers :
(2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie die in Ausübung der Luftaufsicht zur Durchführung des Flugs ergangenen Verfügungen eingehalten werden."
Das besagt nichts anderes, als dass alle bisher erlassenen Verfügungen - inclusive der des Cockpitverbots - eingehalten werden müssen!
Die Entscheidungsfreiheit des Kommandanten beschränkt sich leider nur auf den nicht durch andere Gesetze oder Verordnungen bereits im Vorfeld schon regulierten Bereich!
Das bedeutet, wenn der Gesetzgeber ausdrücklich dieses schwachsinnige Cockpitverbot erläßt, dann darfst Du als Kommandant nur noch eine "Auswahl" innerhalb des vom Gesetz her als "berechtigtem Personenkreis" deklarierten Leute tätigen, Du darfst Dich aber keineswegs über das Verbot an sich hinwegsetzen!
Dies ist leider - auch nach Rücksprache mit unserem Flugbetrieb - die aktuelle Rechtsauslegung der Behörden.
Insofern ist alles nur "Gesetzeskosmetik" ohne Effekt für die Praxis. Leider!! |
Es kann sich ja jetzt jeder seinen eigenen Teil denken... |
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jelice NFFler
Anmeldungsdatum: 09.11.2003 Beiträge: 20
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Verfasst am: Sa Nov 29, 2003 9:09 pm Titel: |
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@GodIsMyCopilot
Hi bin wieder da. Dann bin ich ja beruhigt, wenn dem so ist. War mir plätzlich nicht sicher, ob ich da nicht was abgelassen hab, was hier nicht hingehört....
Dann ist ja alles ok.
Lieben Gruß
Jelice |
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