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Eintrag im Verkehrszentralregister - No Chance ??
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Do Aug 28, 2008 8:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Pit_Cock hat folgendes geschrieben:
Vom KBA hab ich auf meine Frage folgende Antwort bekommen:

Zitat:
[...] unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Eintragungen hinzukommen, erfolgt die
Löschung der Mitteilung aus dem Verkehrszentralregister (VZR) nach Ablauf der Tilgungsfrist,
zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr. Die Tilgungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit
beträgt 2 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Rechtskraft. Während der Überliegefrist erhält nur der
Betroffene selbst Auskunft über diese Eintragung. Auskunftsberechtigten Behörden wird mitgeteilt,
dass keine Eintragungen vorhanden sind.

Nach Ablauf der Überliegefrist wird die Eintragung endgültig gelöscht. Ein weiterer Vermerk oder ähnliches
wird nicht aufgenommen, so dass kein Hinweis mehr auf die Eintragung besteht. [...]


Hmm, das ist doch genau das, was ich meinte ...

Gruß, Marcus
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Pit_Cock
Captain
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 107
Wohnort: Bei LOWS

BeitragVerfasst am: Fr Aug 29, 2008 3:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du arbeitest aber nicht zufällig beim KBA? Razz Smile
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Aug 29, 2008 5:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was meint ihr, warum ich keine Punkte habe Twisted Evil

Gruß, Marcus
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daimler124
Captain
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Anmeldungsdatum: 22.07.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: Di Okt 14, 2008 2:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also, wie oben bereits gesagt wurde, liegt bei alkoholdelikten, die sich im straftatenbereich bewegen (alles über 1,1promille), also erfüllung der §§ 316, 315c StGB, die tilgungsfrist bei 10 jahren zzg. einer einjährigen überliegefrist.

nach ablauf der überliegefrist, vorausgesetzt, es sind keine neuen eintragungen verbucht worden (hier reicht schon ein einziger punkt), werden alle einträge im vzr gelöscht und sind nicht mehr vorhanden, sie wandern buchstäblich durch den papierschrädder und werden zu klo-papier in dänemark (gerüchten zu folge).

in abhängigkeit, ob du ein gerichtsverfahren hattest(wovon ich ausgehe) ist entscheidend, ob du nach jugend oder erwachsenen-strafrecht abgeurteilt wurdest. bei jugendstrafrecht erfolgt keine eintragung in das bundeszentral- sonder lediglich ins erziehungsregister, welches mit 25 gelöscht wird.

die tilgungsfrist beginnt jedoch erst bei neuerteilung der fahrerlaubnis und nicht schon bei eintreten der rechtskräftigkeit eines urteils!

wenn ich jetzt als bsp voraussetze, dass du in 2003 das delikt vollendet hast und am 01.01.2004 deine fahrerlaubnis wieder bekommen hast, dann ist deine eintragung im vzr am 01.01.2014 tilgungsreif und wird am 01.01.2015 aufgrund der überliegefrist endgültig gelöscht. wie gesagt, sofern zwischendurch keine neuen einträge hinzu gekommen sind (zB telefonieren am steuer = 1Pkt).

ist das der fall, wird die tilgung gehemmt, d.h., die endgültige tilgungsreife liegt erst vor, nachdem auch der zuletzt eingegangene eintrag im vzr tilgungsreif ist. das wären im bsp telefonieren am steuer zusätzlich 2 jahre.

würdest du also am 31.12.2013 beim telefonieren am steuer erwischt werden, würde sich in diesem fall die tilgungsreife entsprechend dem datum der bußgeldentscheidung zum 31.12.2015 und die löschung auf den 31.12.2016 verschieben.

welche delikte welche tilgungsfrist + einjährige überliegefrist mit sich ziehen, kannst du im internet nach-goggln. einfach § 29 StVG eingeben und du kriegst alle parameter.

ggf. würde es sich lohnen, einen anwalt zu konsultierne, ob evtl die möglichkeit einer verkürzung bestünde, aber darüber weiß ich persönlich im mom leider selber nix.

hab in einem anderen forum die frage gestellt, ob zB die luxair auch einen auszug aus dem vzr verlangt, aber leider noch keine antwort erhalten. vllt antwortet ja hier jmd darauf.

hoffe jedenfalls dir helfen zu können. aber so hart wie es is, in deiner situation, wenn keine vorzeitige tilgung in betracht kommt, musst du dich wohl mit folgenden gedanken abfinden/anfreunden:

atpl aus eigener tasche zahlen

vom atpl träumen

ich für meinen teil würde dann doch eher erstere variante in betracht ziehen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
_________________
warum ein leben lang träumen, wenn man träume leben kann?
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di Okt 14, 2008 3:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ATPL selbst bezahlen wird hier problematisch sein - die Regelung der Punkte ist schließlich keine Erfindung der LH sondern des LBA und gilt damit natürlich immer !

Gruß, Marcus
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SHAP
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Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Di Okt 14, 2008 9:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Frage: Ich habe mit einem Aufbaukurs 4 von 7 Pkt. abgebaut. Werden diese auch gelöscht? (bekomme ich also keine Probleme bei der Bewerbung?)
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daimler124
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Anmeldungsdatum: 22.07.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: Mi Okt 15, 2008 12:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

möchte jetzt keinem zu nahe treten, aber pkte hin oder her, wenn ich schreibe, dass alle einträge gelöscht werden, die im vzr enthalten sind, dann zählen die punkte selbstverständlich auch dazu!! das ergibt sich auch aus § 29 StVG.

bei einträgen mit bsp-weise alkohol oder drogen, deren tilgungsfrist 10 jahre beträgt, ist die tilgung der pkte an diese 10 jahre gekoppelt. wird der eintrag wegen alk oder drogen gelöscht, sind auch die pkte gelöscht; das persönliche register ist ohne(!!) einträge. pkte, die du bereits abgebaut hast, sind nichtmehr eingetragen und werden gelöscht. alle übrigen bei entsprechender tilgungsreife, also an dem tag, an dem die 10 jahre plus 1 jahr überliegefrist verstrichen sind.

wenn einträge hinsichtlich alkohol im vzr bestehen, würde ich jedem empfehlen, sich das geld für den abbau von punkten zu sparen, weil diese letztlich, wie o.g. , eh mit eintritt der tilgungsreife verschwinden. wenn 2 oder 4 pkte abgebaut werden, aber trotdzem noch ein eintrag zB wegen alkohol im vzr drinnen ist, bringen einem die abgebauten pkte wenig! dann das geld lieber in eine private atpl-ausbildung stecken, da ist es besser aufgehoben.

und bei der gelegenheit will ich noch eines loswerden und klarstellen:

leider muss ich hinsichtlich juristischer fragen immer wieder feststellen, dass hier im forum eine menge labertaschen rumlaufen, die vllt bzgl BU oder FQ ne menge an wissen zu bieten haben und gute kommentare liefern, juristische kommentare aber überwiegend schrottreife haben!!

ich habe, für meinen teil, einige semester jura an der uni trier hinter mir und weiß, wovon ich rede.

wenn jmd kommentare im sinne von: "da bleibt immer etwas hängen", oder "die kontrollieren das nach", "die finden raus, ob da mal (irgendwann) etwas in deiner akte gestanden hat" etc. verfasst, lasst euch davon nicht(!!!) in die irre leiten.

ABSOLUTER MÜLL, WEIL NICHT REALITÄTSENTSPRECHEND. SOLLTE DAS LBA SOWAS TROTZDEM TUN ZUDEM VERFASSUNGSWIDRIG UND DAMIT NICHT VERWERTBAR!!!

diese personen haben keine ahnung von der juristischen materie. wenn ein eintrag gelöscht ist, ist er gelöscht. er kann und darf nicht weiter verwendet werden, weil nichtmehr vorhanden!!

(löscht man ein feuer, ist es nichtmehr vorhanden, man kann sich nichtmehr daran verbrennen)

ich bin immer wieder schockiert, wieviele leute pilot werden wollen und scheinbar intelligente wesen sind, aber mit dem begriff "löschen" scheinbar nichts anfangen können und mit ihrer unwissenheit andere member im forum zusätzlich verunsichern anstatt ihnen zu helfen. dann lieber garnichts sagen!! damit wird eher geholfen!

ich mache daher hier das angebot, dass jeder, der bzgl dem lba fragen juristischer natur hat, er sich bei mir privat melden kann, ich helfe dann so gut es mein wissen zulässt.

tut mir leid, sollte ich jmd auf die füße getreten sein, aber dieser umstand über eine geballte ladung unwissenheit und vermutungen, die als fakten geäußert werden, nervt mich hier schon seit langem. dazu ist ein forum nicht gedacht.

hoffe, ich konnte zusammen mit einigen vorrednern, die die materie absolut auf den punkt getroffen haben, die fragen beantworten. für weitere fragen stehe ich gerne zur verfügung.
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Dönerzilla
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Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Mi Okt 15, 2008 8:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@daimler124
Ich habe mir jetzt aufgrund deiner Anschuldigungen, hier würden viele "Scheiße labern", diesen Thread von vorne bis hinten durchgelesen... und ich durfte überraschenderweise feststellen, dass eigentlich alle korrekte Angaben gemacht haben; in diesem Fall halt diese 10 Jahre genannt wurden - mehrfach, ohne Ausnahme. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum du deine Empörung ausgerechnet hier äußerst. Ich persönlich finde es immer ein bisschen doof, wenn z.B. behauptet wird, dass "allgemein alle in juristischen Fragen Mist erzählen", wenn man kein richtiges Beispiel zeigt. Diese Diskussion kann es jedenfalls nicht gewesen sein. Wink
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daimler124
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Anmeldungsdatum: 22.07.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: Mi Okt 15, 2008 11:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

das war ja auch nicht auf diesen threat bezogen, sondern auf andere. habe schon viele dieser fragen oder ähnlicher natur auf pilotenboard gelesen und fast überall wurde viel mist geschrieben. ich selbst hatte auch diese frage mal geäußert und erst, als ich mit meinem studium angefangen habe bzw dadurch einen einblick genommen habe, hab ich mal gemerkt, wie viel mist hier geschrieben steht. ich habe nie gesagt, dass alle juristisch orientierten äußerungen mist sind, aber unverhältnismäßig viele. wenn du ein bissjen ahnung von der materie hast, lies dich einfach mal durch alle foren, in denen solche oder ähnliche fragen aufgetaucht sind.

ich wette, du wirst mehr als einmal mit dem kopf schütteln.

die empörung bezieht sich, und das will ich deutlich machen, nicht auf diesen threat sonder allgemein
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fluffi
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Do Okt 16, 2008 2:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

Latin hat folgendes geschrieben:
Mit Alkoholdelikten dürftest du so gut wie keine Chance bei der LH haben. Das Problem ist meines Wissens auch das, dass die Punkte zwar abgebaut werden, aber dennoch ein Eintrag im Register zurück bleibt.

Mfg Latin


die überliegefrist beträgt ein jahr, und wird im registerauszug angezeit, die tilgung erfolgt danach... bin mit alkoholdingen nicht vertraut, aber normalerweise läufts so... also einfach mal abfragen, tilgungsdatum steht oben rechts, addiere ein jahr...



und merke: 0,0!
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bu: 29/30.05.08 Cool
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---ausgeträumt---
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29.09.12 skill test Cool
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daimler124
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Anmeldungsdatum: 22.07.2008
Beiträge: 74
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: Do Okt 16, 2008 11:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

das ist so nicht richtig. die tilgung erfolgt nach ablauf der frist von 10 jahren im bezug auf alkoholdelikte. ein jahr später erfolgt die löschung.

es wäre natürlich, und das weiß ich nicht, weil noch nicht beim lba nachgefragt, möglich, dass nach ablauf der tilgungsfrist trotzdem beworben werden kann, weil rein rechtlich, und ich betone, rein rechtlich (!!) die eintragungen, die getilgt sind, nichtmehr verwendet dürfen.

das problem sehe ich eben im hinweis auf die überliegefrist, nach der erst gelöscht wird.

aber wie gesagt, da müsste man das lba mal fragen, ob die das dann entsprechend der rechtlichen situation ignorieren (müssen) oder aber (entgegen der Verwaltungsrichtlinien) doch verwenden.
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Pit_Cock
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 107
Wohnort: Bei LOWS

BeitragVerfasst am: Do Okt 16, 2008 12:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Du meinst das LBA hat nach der Löschung nun doch noch Einblick auf vergangene Delikte?
Ich dachte gelöscht wäre gelöscht, wie du oben erwähnt hast? Oder missverstehe ich dich jetzt und du meinst dass vom LBA Delikte die gerade in der Überlagefrist sind zwar nicht mehr gewertet werden dürfen (rechtlich) evtl. aber doch noch gewertet werden (evtl.)?

Ansonsten möchte ich dir Recht geben (für alle Anderen), dass in div. Therads behauptet wurde, es würden trotz Löschung noch irgendwelche Enträge zurückbleiben. Das habe ich hier auch des öfteren schon gelesen und mich deswegen auch ans KBA gewandt um eine Auskunft einzuholen.

Was für den Laien evtl. missverständlich ist beim Lesen. Du erwähnst nur die 10 Jahres Frist von Alkohol Straftaten, nicht aber die kürzere von Ordnungswidrigkeiten (ich gaube die beträgt nur zwei oder drei Jahre), dann ist auch dort eine Eintragung gelöscht.

Bitte korrigieren falls ncht richtig beschrieben von mir Wink ...
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