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tobster91 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 02.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do Okt 02, 2008 5:54 pm Titel: Ein Auge macht Probleme?! |
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Hallo alle zusammen:)
Ich habe schon seit langer Zeit den Wunsch bei der LH eine Ausbildung zum Pilot zu machen. Wie der Titel des Topics schon sagt, spielt bei mir ein Problem mit den Augen eine Rolle. Ich bin kurzsichtig und habe dazu noch eine Hornhautverkrümmung. Einzeln übersteigen die Werte die Grenzen der LH nicht (-3 bei Kurzsichtigkeit, -2 bei Astigmatismus).
Habe hier mal gestöbert und erfahren, dass die Werte addiert werden müssen.
Nun, meine Werte sind:
R: Sphär. -1,5 / Cyl. -1
L: Sphär. -2,25 / Cyl. -1
So würde für R -2,5, also noch unter der -3er Grenze, aber für L -3,25 rauskommen.
Mein Augenarzt sagte mir heute, dass es verschiedene Schreibweisen für so etwas gibt. Eben die genannte Art bei der ich über der LH Grenze liegen würde und eine andere, die nebenbei auch auf meiner Kontaktlinsenpackung steht, die -2,5 für L und -2,00 für R ergeben würde.
Welche ist für die LH relevant?
Ich habe die SuFu benutzt doch keinen passenden Artikel gefunden der ein solches Problem beschreibt.
Hat jemand hier schonmal Erfahrungen mit einer solchen Situation gemacht?
Man kann das hier zwar nicht 100%ig sagen, aber würden die Ärzte beim Medical evtl. ein Auge zudrücken (im wahrsten Sinne des Wortes...)?
Ich wende mich an euch, da ich mich nicht auf eine Ausbildungsmöglichkeit fixieren will, die ich möglicherweise garnicht wahrnehmen kann.
Gruß |
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closed Gast
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Verfasst am: Do Okt 02, 2008 6:15 pm Titel: Re: Ein Auge macht Probleme?! |
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| tobster91 hat folgendes geschrieben: |
Welche ist für die LH relevant?
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Die Werte, die du beim Augentest beim MED ablieferst Diese Werte sind ausschlaggebend.
Bewirb dich und wenn du die gleichen Werte beim MED ablieferst und mit dem einen Auge drüber bist uns sie dich deshalb so nicht durchlassen wollen, beantrage eine Sondergenehmigung. Dein Wert ist nur minimal drüber und wenn du in den anderen Bereichen gut abschneidest, sollte das auch klappen vllt. mit der Sondergenehmigung. Wird schon gut gehen, mehr kannst du denke ich nicht machen.
| Zitat: |
Ich wende mich an euch, da ich mich nicht auf eine Ausbildungsmöglichkeit fixieren will, die ich möglicherweise garnicht wahrnehmen kann. |
Also die Ausbildungsmöglichkeit als Solche wirst du auf jeden Fall wahrnehmen können, solange du die Tests bestehst. Denn die Werte +/- 3 Dioptrien gelten größtenteils nur bei Air Berlin und Lufthansa. Bei TUIfly oder Swiss zum Beispiel gelten die JAR Werte +5/-6 Dioptrien und da liegst du ja noch vollkommen im Grünen
Gruß enjoi
Zuletzt bearbeitet von closed am Do Okt 02, 2008 6:30 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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tobster91 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 02.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do Okt 02, 2008 6:25 pm Titel: |
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Alles klar, danke für die schnelle Antwort.
"Sondergenehmigung" klingt jetzt so hart, habe ich dadurch (angenommen ich schaffe die Tests;) ) irgenedwelche Einschränkungen? Soll ja auch etwas länger dauern so etwas zu bekommen ? aber besser als garnicht Und vielleicht gleicht Lufthansa ihre Grenzwerte ja den der anderen Unternehmen an, ich mache mein Abi ja eh erst 2010
Gruß |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Do Okt 02, 2008 6:44 pm Titel: |
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Es gibt bei der LH keine "Sondergenehmigung". So eine SG gab es früher mal für leichte Überschreitungen der JAR Grenzen in bestimmten Bereichen. Nach der JAR Reform vor gut einem Jahr ist das aber nicht mehr nötig - bei den entsprechenden Werten kann jetzt jedes AMC über die Tauglichkeit entscheiden.
Manchmal drückt die LH bei kleinen Überschreitungen ein Auge zu (gesetzlich ist eh kein Problem). Es gibt aber keine verbindlichen Aussagen dazu.
Nach der JAR Leseart hast Du auf jeden Fall -2,5 und -3,25 Dioptrien.
Gruß, Marcus |
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matruex Captain

Anmeldungsdatum: 07.06.2007 Beiträge: 474 Wohnort: Bremen  |
Verfasst am: Do Okt 02, 2008 6:48 pm Titel: |
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| EDML hat folgendes geschrieben: | | Manchmal drückt die LH bei kleinen Überschreitungen ein Auge zu (gesetzlich ist eh kein Problem). |
Hehe, das trifft es voll auf den Punkt! xD
Bewirb dich einfach und versuche die BU und FQ zu meistern. Danach kann man weiterschaun  _________________ A320 |
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MiG Captain

Anmeldungsdatum: 10.09.2007 Beiträge: 85 Wohnort: Berlin  |
Verfasst am: Do Okt 02, 2008 7:00 pm Titel: Re: Ein Auge macht Probleme?! |
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| enjoi hat folgendes geschrieben: |
Bei TUIfly oder Swiss zum Beispiel gelten die JAR Werte +5/-6 Dioptrien und da liegst du ja noch vollkommen im Grünen
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eine info die ich schon überall vergebens gesucht habe - ich danke  _________________ Früher war der Adler der König der Lüfte - heute ist es der Mensch. Es gelingt ihm als einzigem Lebewesen während des Fluges eine warme Mahlzeit einzunehmen.
- Loriot |
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closed Gast
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Verfasst am: Do Okt 02, 2008 7:46 pm Titel: |
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| EDML hat folgendes geschrieben: | Es gibt bei der LH keine "Sondergenehmigung".
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Echt ? Ich meine, man kann, wenn zum Beispiel die Augen minimal drüber sind, eine "Sondergenehmigung" von der Lufthansa erhalten, so dass man durchs "Lufthansa-Medical" kommt. Da muss dann auch logischerweise keine Sondergenehmigung beim LBA beantragt werden, da es sich bei minimaler Überschreitung der Augen der Lufthansagrenze ja noch innerhalb der JAR Richtlinien bewegen wird. Die ganze Geschichte ist dann nur Lufthansa-intern. Und wenn sie einen dann trotz überschreiten ihrer internen Augengrenze durchlassen, hat man sozusagen eine "LH-Sondergenehmigung" (wird natürlich nirgendwo stehen oder dann so gesagt, wenn sie einen von vorne rein durchlassen), aber die kann man meines Wissens nach auch beantragen, aber entscheiden tut nachher er nur der Arzt. So sind meine Infos, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, sollte jetzt irgendwas falsch oder unaktuell sein
Gruß enjoi |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Fr Okt 03, 2008 12:01 am Titel: |
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Das Verfahren ist natürlich so - nur der Begriff "Sondergenehmigung" ist nicht so passend - hört sich zu offiziell und bürokratisch an. Nach der Schilderung von ein paar Leuten hier im Forum sieht es eher so aus, daß der Arzt bei der Untersuchung sagt "Na ja, knapp drüber aber OK".
Gruß, Marcus |
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Bondi Captain

Anmeldungsdatum: 15.04.2008 Beiträge: 129 Wohnort: Auckland  |
Verfasst am: Fr Okt 03, 2008 10:06 am Titel: |
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@ enjoi: Genau so wie du es beschreibst war es mir auch immer bekannt. Davon bin ich jetzt auch immer ausgegangen.
Wenn ich mich nicht komplett irre, wurde sogar in LH-Kreisen von "Sondergenehmigungen" gesprochen.
Ich sollte vielleicht nochmal die Medical-Erfahrungsberichte genau durchlesen. |
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tobster91 Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 02.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr Okt 03, 2008 11:08 am Titel: |
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Oh alles klar, jetzt verstehe ich das mit der "Sondergenehmigung".
Dann hoffe ich mal, dass ich die Tests schaffe und dann einen gnädigen Arzt erwische;)
Und sonst probier ich's woanders. Irgendwie muss das ja zu schaffen sein.
Gruß |
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Piperjet Captain

Anmeldungsdatum: 29.09.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: So Okt 05, 2008 7:34 am Titel: |
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| EDML hat folgendes geschrieben: | Es gibt bei der LH keine "Sondergenehmigung". So eine SG gab es früher mal für leichte Überschreitungen der JAR Grenzen
Gruß, Marcus |
Sorry aber das stimmt so nicht.
Auch nach jar-fcl muß im Rahmen eines Sondergenehmigungsverfahren die Tauglichkeit wieder bestätigt werden, wenn das (z.b. durch eine notwendig gewordene Augen-op) das normale medical nicht mehr erteilt werden kann.
Im Unterschied zu früher kann nun jedes AMC dieses Verfahren durchführen.Der große Vorteil ist nun, daß es schneller geht - als noch das LBA exclusiv dafür zuständig war , gab es Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr, bis die SG da war ... (und dann hatte man Probleme , seinen ATPL wieder zu aktivieren... ) |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: So Okt 05, 2008 11:35 am Titel: |
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Es ist richtig, daß es im JAR Regelwerk teilweise einen bestimmten Ermessensspielraum gibt. Früher wurde dieser - aber nur in Deutschland ! - durch die sog. Sondergenehmigungen durch das LBA genutzt. Wohl eine Fortschreibung des "Gutachterausschusses", den es in vor JAR Zeiten gegeben hat. Das ganze war ein geseztlich genau festgelegter Verwaltungsakt (incl. 900 EUR pauschaler Gebühr).
Nach der JAR Reform ist es so, daß ein AMC (für Klasse I) bzw. ein Klasse I Fliegerarzt (für Klasse II) im erweiterten Bereich dieser JAR Regularien direkt selbst entscheiden können. Die eigentliche "Sondergenehmigung" (im Wortlaut, Verwaltungsakt, Gebühren, Verfahren) gibt es aber nicht mehr - wie in jedem anderen JAR Land auch nicht.
Gruß, Marcus |
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