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Musik im Cockpit ?! (:
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GodIsMyCopilot
NFFler
NFFler


Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 29
Wohnort: Brüggen, NRW

BeitragVerfasst am: Di Okt 28, 2003 9:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So, hab jetz mal so nen bisschen in der OM/A geblättert...

Also, Lala aufm Flight Deck ist natürlich nicht erlaubt.

Laut dem DLH Operations Manual ist es selbst auf dem Jump mitfliegenden Personen untersagt Zeitungen/Zeitschriften zu lesen, also alles sehr restriktiv - da gibts natürlich erst recht nix auffe ohren...

Macht aber imho auch sinn... nur mal so als beispiel...du bist im cruise und hast auf einmal ne TCAS TA/RA oder ne Rapid Decompression und musst dann erst mal die Musik austellen um ne vernünftige Kommunikation zu gewährleisten. Das kanns doch nicht sein...
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Disco Stu
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 31.05.2003
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: Di Okt 28, 2003 10:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hab ich auf der Hp von VC gefunden:

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Zur neuen Cockpitzutrittsregelung:
Briefaktion ausgesetzt


VC-Vorstand zur neuen Cockpitzutrittsregelung:

Aus dem BMVBW ist kurzfristige Gesprächsbereitschaft signalisiert worden. Die geplante Verordnung werde so nicht in Kraft treten.

Die angeregte Briefaktion kann zunächst ausgesetzt werden.


Ist also abzuwarten was bei der sache rauskommt.
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HF3221
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 01.04.2003
Beiträge: 130
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi Okt 29, 2003 2:52 am    Titel: Antworten mit Zitat



Kraftfahrzeuge
Für jedes Autoradio in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug besteht Gebührenpflicht. Sie besteht für Autoradios daher schon dann, wenn Kraftfahrzeuge nur teilweise für eine selbständige Erwerbstätigkeit oder für gewerbliche Zwecke des
Rundfunkteilnehmers selbst oder eines Dritten genutzt werden.
Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kfz zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer in Firmenfahrzeuge private Geräte eingebaut haben.

Gebührenpflichtig für ihre Autoradios sind demnach alle Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbständigen, wie z.B.:

Ärzte
Architekten
Fahrlehrer
selbständige Handwerker
Landwirte/Nebenerwerbslandwirte
Rechtsanwälte
Steuerberater
alle Unternehmen in der Form von Personen- und
Kapitalgesellschaften.

Gebührenpflicht besteht zudem auch für Autoradios in Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern, die sie zu geschäftlichen Zwecken Dritter nutzen, z.B. wenn angestellte Aussendienstmitarbeiter, angestellte Rechtsanwälte und Architekten ihr privates Kfz für Zwecke der Firma, Kanzlei etc. einsetzen.

Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat.

Ansonsten ist das Autoradio im privat genutzten Kraftfahrzeug ein anmelde- und gebührenpflichtiges Erstgerät.

Arbeitnehmer
Stellen Arbeitnehmer eigene Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen sie diese anmelden und Gebühren zahlen. Dies gilt unabhängig von den zu Hause angemeldeten Geräten.
Auch für tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht ständig am Arbeitsplatz bleiben, sondern nur vorübergehend mitgenommen werden. Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz müssen unter der Anschrift (Ort, Straße) der Arbeitsstätte auf den Namen des Rundfunkteilnehmers angemeldet werden.


Stellt der Arbeitgeber Rundfunkgeräte zur Verfügung, so muss er diese Geräte anmelden und Gebühren zahlen.


Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige
Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die
Gebührenpflicht für Autoradios).


Wer ist Rundfunkteilnehmer?
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kfz zugelassen ist.

Schönen Gruß,
Stefan
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NoName01
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Okt 29, 2003 3:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

man, da hat sich aber jemand so richtig mühe gemacht! Smile

du arbeitest doch nicht für die GEZ, oder? Wink


Zuletzt bearbeitet von NoName01 am Mi Okt 29, 2003 3:39 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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HF3221
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 01.04.2003
Beiträge: 130
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi Okt 29, 2003 3:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, Mühe gemacht eher weniger, ging ja schnell.
Ich kam nur darauf, weil die GEZ mich vor Tagen zum dritten mal angeschrieben hat und mir erklärte, ich solle weitere Geräte anmelden und bezahlen, so oder so ähnlich war es. Angemeldet bn ich aber schon, komisch, komisch....

Stefan
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