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KBA, ZÜP etc.

 
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Pit_Cock
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 107
Wohnort: Bei LOWS

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 12:26 pm    Titel: KBA, ZÜP etc. Antworten mit Zitat

Hallo,

aus aktuellem Anlass wollte ich einmal fragen welche Arten von "Überprüfungen" man einreichen muss, wenn man sich zu einer AbInitio Ausbildung anmelden möchte.

Airberlin z.B. verlangt

Auszug aus dem Verkehrszentralregister (im Original)
Behördliches Führungszeugnis
Straffreiheitserklärung
Zuverlässigkeitsüberprüfung

Ist mit dem Auszug aus dem Verkehrszentralregister der ganz normale Auszug gemeint den ich per Post zu meiner eigenen Information beantragen kann, oder gibt es da etwas spezielles?

Führungszeugnis ist klar, was jedoch ist eine Straffreiheitserklärung und was genau wäre dort eingetragen? Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten?

Zu guter Letzt: Was ist die ZÜP? Was geschieht dort, bzw. was wird da genau geprüft?
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Rwy19
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Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 31
Wohnort: Niederösterreich

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 12:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ZÜP: Zuverlässigkeitsüberprüfung
da wird bei sämtlichen Behörden nachgefragt, ob irgendwelche Straftaten vorligen, eventuell auch beim Zoll und gegebenfalls bei ausländischen Behörden

Straffreiheitserklärung: das ist quasi ein Zettel den du unterschreibst, dass gegen dich keine Verfahren laufen und du auch keine Straftaten begangen hast. Also nur eine Erklärung von dir...

Diese ganzen Unterlagen benötigst du aber nur wenn du tatsächlich mit einer Ausbildung beginnst (das muss von deiner Flugschule beim Luftfahrtbundesamt vorgelegt werden), also nach positivem Durchlaufen der Selektionstests, oder wenn du die ATPL Ausbildung privat machst
aber NICHT schon bei einer abinitio Bewerbung
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Niels86
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 196
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 1:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

a)Der VZG Auszug ist der "normale" durch Antrag auf dem Postweg ausgestellte Auszug.

b)Was genau im Führungszeugnis aufgenommen wird weiss ich nicht.
Meines hat keine Einträge Cool In meinem Fall musste man hier aber zusätzlich eine Apostille für das Ausland,
indem die praktische Schulungsphase durchgeführt wird mitbeantragt werden.

c)Für jedes Bundesland gibt es eine zuständige Luftsicherheitsbehörde Behörde. So ist es in Hessen z.B. das Polizeipräsidium Frankfurt, das nach §7 LuftSiG die Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchführt. Zur Erhebung KÖNNEN Daten der folgenden Behörden eingbezogen werden:
1. Polizeivollzugsbehörden
2. Stattsanwaltschaften und Gerichte
3. Landesamt für Verfassungsschutz
4. Bundeszentralregister
5. Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister
6. zuständige Ausländerbehörde
7. Bundeskirminalamt
8. Zollkriminalamt
9. Bundesamt für Verfassungsschutz
10. Bundesnachrichtendienst
11. Militärischer Abschirmdienst
12. Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR
_________________
Flieger grüßt mir die Sonne
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Pit_Cock
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 107
Wohnort: Bei LOWS

BeitragVerfasst am: Di Aug 26, 2008 1:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aja, dann weiß ich nun mehr. Danke.
Hab im Führungszeugnis nur einen Vermerk wegen "Flugzeugdiebstahl".
Macht das was?

Unsinn. Razz

Das einzige was mir zum Verhängnis werden könnte sind 4 Punkte wegen 0,7 Promille vor ein paar Jahren. Über die entsprechende Löschung von Punkten und dem Vergehen ansich hab ich mich im anderen thread ja schon gemeldet.
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Oxygen8
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Mi Aug 27, 2008 12:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Niels86 hat folgendes geschrieben:

c)Für jedes Bundesland gibt es eine zuständige Luftsicherheitsbehörde Behörde. So ist es in Hessen z.B. das Polizeipräsidium Frankfurt, das nach §7 LuftSiG die Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchführt. Zur Erhebung KÖNNEN Daten der folgenden Behörden eingbezogen werden:
1. Polizeivollzugsbehörden
2. Stattsanwaltschaften und Gerichte
3. Landesamt für Verfassungsschutz
4. Bundeszentralregister
5. Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister
6. zuständige Ausländerbehörde
7. Bundeskirminalamt
8. Zollkriminalamt
9. Bundesamt für Verfassungsschutz
10. Bundesnachrichtendienst
11. Militärischer Abschirmdienst
12. Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR


Hey, bist du dir da sicher?
Wird nicht noch einmal beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) nachgefragt?

lg
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Simulator
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 451

BeitragVerfasst am: Mi Aug 27, 2008 1:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Als mit der ZÜP finden sie eigentlich alles was du mal auf dem Kerbholz hattest raus, es liegt aber im ermessen der Behörden ob sie dich für zuverlässig erklären oder nicht.

Da gibts schon ganz kuriose Dinge bei denen man für unzuverlässig erklärt werden kann.

Siehe:
http://www.aopa.de/DE/upload/pdf/GOL_Brandenburg.pdf


Auch hängt es von der zu bearbeitenden Behörde ab, es ist gut möglich das die eine dich für zuverlässig erklärt und dann die andere nach 2 jahren plötzlich denkt du bist unzuverlässig...

Ich hoffe der Schwachsinn in dieser Art und Weise hat bald ein Ende und es wird eine einheitliche Regelung geschaffen.

MFG
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Oxygen8
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Mi Aug 27, 2008 8:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wirklich banal!
Gibt es da denn konkrete Grenzen bzgl Punkte in Flensburg?
Abgesehen von den Drogen und Alkoholdelikten.
Generell vom LBA aus meine ich jetzt; nicht speziell bei der LH bzw DLR.
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EDML
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Aug 27, 2008 9:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird immer wieder was von 5 Punkten erzählt - eine offizielle Bestätigung dazu vom LBA findet man allerdings nirgends ...

Gruß, Marcus
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Niels86
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 196
Wohnort: EDDF

BeitragVerfasst am: Mi Aug 27, 2008 11:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Oxygen8"]
Niels86 hat folgendes geschrieben:


Hey, bist du dir da sicher?
Wird nicht noch einmal beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) nachgefragt?

lg


Um mit der ATPL beginnen zu können verlangt das LBA einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister also sind diese Daten für die Entscheidung ob man die Lizenz erwerben darf von Belang aber extern einzuholen und in dem Sinne kein Inhalt der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7.

Sorry, wollte mich auch mal im Juristen-Stil äußern Wink Laughing
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Oxygen8
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Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Do Aug 28, 2008 12:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Smile

Und was passiert mit Vergehen, die im Zeitraum zwischen der Ausstellung des Auszuges aus Flensburg und der Erteilung durch das LBA begangen werden?
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Do Aug 28, 2008 8:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Erteilung der Lizenz und jeder Verlängerung mußt Du unterschreiben, das nichts passiert ist oder aber einen neuen Auszug vorlegen.

Gruß, Marcus
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