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LH Ausbildung

 
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Benjamin_1
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2008 8:25 pm    Titel: LH Ausbildung Antworten mit Zitat

Halli hallo!

Meine Frage lautet: Wenn ich jetzt bei LH ne Ausbildung beginne hab ich ja am Ende nen "Schuldenberg" von etwa 40 k, aber jetzt ist für mich unklar: behalten die einen nach Ende der Ausbildung, sodass man in Raten die Kröten wieder zurückzahlen kann, oder kann man schlimmsten Falls sogar entlassen werden?

Danke schon mal für Hilfe

Gruß Benjamin
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Sicherheitssalamander
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2008 8:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Steht alles auf:

http://www.lufthansa-pilot.de/ausbildung/finanzierung/finanzierung.php
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Benjamin_1
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2008 8:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Thx

Benjamin Wink

Aber was ist hiermit gemeint: "Versicherung im Fall einer Fluguntauglichkeit tragen Sie hingegen selbst." Meint das, wenn man aus irgendwelchen Gründen auch immer die Ausbildung abbrechen muss, dass man dann die bis dahin entstandenen Kosten zurückzahlen muss?

Danke schon mal für Antworten

Gruß Benjamin
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Sicherheitssalamander
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 1924

BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2008 9:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. du zahlst Beiträge an eine Versicherung die im Falle einer Fluguntauglichkeit diese Kosten für dich übernimmt. Ob diese Versicherung Pflicht ist weiss ich allerdings nicht.
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FlyR
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2008 9:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherheitssalamander hat folgendes geschrieben:
Ob diese Versicherung Pflicht ist weiss ich allerdings nicht.


Kann jeder entscheiden, wie er will.
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Domte
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Anmeldungsdatum: 07.08.2007
Beiträge: 2394

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung wird LOL genannt und ist meines Wissens verpflichtend ... kostet aber jetzt nicht die Welt.
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Maver1ck
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 324
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:32 am    Titel: Antworten mit Zitat

und NEIN du musst nichts zurück zahlen wenn du weiß ich kurz vor der ATPL wegen fluguntauglichkeit rausfliegst...so du denn eine LOL hast Very Happy

ich meine auch zuhören wenn man innerhalb von nem bestimmten zeitraum keine arbeitsstelle bei der Lufthansa AG bekommt (als Pilot natürlich) muss man auch nix zurück zahlen...
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Maver1ck
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 324
Wohnort: EDUT :D

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:32 am    Titel: Antworten mit Zitat

und der richtige bereich für fragen solcher art ist "Ausbildung" Wink
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Gast





BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:34 am    Titel: Antworten mit Zitat

Maver1ck hat folgendes geschrieben:

ich meine auch zuhören wenn man innerhalb von nem bestimmten zeitraum keine arbeitsstelle bei der Lufthansa AG bekommt (als Pilot natürlich) muss man auch nix zurück zahlen...


Ja, innerhalb von fünf Jahren, sonst musste nichts vom Eigenanteil zurückzahlen. Aber fünf Jahre ist dann schon eine verdammt lange Zeit.....
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sandmann
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Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Maver1ck hat folgendes geschrieben:
und NEIN du musst nichts zurück zahlen wenn du weiß ich kurz vor der ATPL wegen fluguntauglichkeit rausfliegst...so du denn eine LOL hast Very Happy

meinst du damit, das man, wenn man vor der atpl rausfliegt, nur dann nichts zurückzahlen braucht, wenn man eine LOL hat? dachte, das währe generell so, das man bei fluguntauglichkeit nichts zurückzahlen braucht.. ausserdem dfachte ich, das man die LOL erst mit einstellung bei der LH, bzw bei erhalt der Lizenz abschliesst, und nicht während der ausbildung..
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Maver1ck
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Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 324
Wohnort: EDUT :D

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 1:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

habs jetz gefunden Laughing:

is vonner lh- FAQ seite:

Was passiert, wenn ich während der Schulung oder später auf der Linie flugdienstuntauglich werde?

Für den Fall der Flugdienstuntauglichkeit sollten Sie zu Beginn der Schulung eine Versicherung abschließen. Wenn sich während Ihrer Zeit in Phoenix zeigt, dass Sie an Air Sickness leiden und eine Fortsetzung der Schulung nicht möglich ist, müssen Sie Ihren Eigenanteil an den Schulungskosten nicht zurückzahlen. Sie haben die Möglichkeit, sich schon während der Ausbildung z.B. bei der Albatros Versicherungsdienste GmbH, ein Unternehmen im Lufthansa Konzern, für den Fall einer Flugdienstuntauglichkeit versichern zu lassen.
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FlyR
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 1:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die LoL hat mit dem Kredit nichts zu tun!
Man schließt sie in der Ausbildung komplett freiwillig ab. Wird man fluguntauglich, dann zahlt sie. Ende dieser Geschichte.

Wird man während der Ausbildung dauerhaft fluguntauglich, dann muss man auch nichts an die LH zurückzahlen, das ist völlig unabhängig von der LoL.
Der einzige Ausscheidegrund, bei dem man den Kredit zurückzahlen muss sind psychoaktive Substanzen- logisch.
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