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Staff Navigator

Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: Sa Jul 12, 2008 11:20 am Titel: Wie kommt man am schnellsten zur Phase II ? |
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Hallo Foris,
hatte vorletzte Woche meinen Termin bei der OPZ, hat so weit alles geklappt.
Nur ist die Sache doch etwas komplizierter, als ich ursprünglich angenommen hatte. Mein Problem ist nämlich, dass ich schon 24 bin und dementsprechend bis zum 01.10. 08 alle Phasen durchlaufen muss.
"Erschwerend" kommt hinzu, dass der Einplaner mir eine Sofortzusage für eine Alternativverwendung + Studium angeboten hat, falls es mit der Fliegerei nichts wird. Hab` ich natürlich angenommen...
Auf meine Nachfrage per Mail, ob es schon einen Phase II Termin für mich gibt, rief mich ein Hauptmann an und meinte, er könne mir nicht versprechen, dass ich noch einen Phase II Termin bekomme, WEIL ich ja alternativ schon eingestellt bin (HÄ?)
Das heißt, es bekommen erst mal die einen Termin, die KEINE Sofortzusage für eine Alternativeinstellung bekommen haben...
Habt ihr vielleicht Vorschläge, was ich machen kann, um noch einen Termin zu ergattern? Mir rennt die Zeit davon...  _________________ A `good` landing is one from which
you can walk away. A "great" landing is one after which
they can use the airplane again. |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Jul 12, 2008 5:55 pm Titel: |
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Nen Termin ergattern kannst du nicht. Wenn die Kapazitäten ausgelastet sind dann schaust du eben in die Röhre.
Aber das spielt letztendlich sowieso keine Rolle, da du auch nach einer Einstellung in einer anderen Verwendung noch Phase II und III durchlaufen kannst. Du wirst dann einfach umgeplant falls du Wehrfliegertauglich bist.
1: Alle Ausbildungsgänge bis zum Beginn der Verwendungsspezifischen Ausbildung sind identisch
2: Mir ist kein Fall bekannt in dem man nicht sofort umgeplant wurde als die WFV feststand. Pilotenmangel gibt es in allen TSK, d.h. wenn du fliegen kannst, dann wirst du auch fliegen.
Wenn du dir jetzt bei der Einstellung noch das sechsmonatige Widerrufsrecht sicherst, dann kannst du auch noch rechtzeitig aussteigen falls es mit der Fliegerei nicht klappen sollte und du keine Lust auf die Verwendung hast, für die du derzeit eingeplant bist. |
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Staff Navigator

Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: Sa Jul 12, 2008 6:24 pm Titel: |
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Danke für die Info!
Aber war es beim fliegerischen Dienst nicht so, dass man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf?
Vielleicht hört sich mein Anliegen ja bescheuert an, aber ich will halt einfach Fliegen, dafür hab` ich schließlich mein Abi nachgemacht...und wenn`s an der Altersgrenze scheitert, dann wäre das ziemlich blöd gelaufen.
Widerruf geht bei mir nicht, bin nämlich Wiedereinsteller ;.) _________________ A `good` landing is one from which
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Sa Jul 12, 2008 7:25 pm Titel: |
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Du sagst du willst am 01.10.08 eingestellt werden, damit du das zulässige Höchstalter nicht überschreitest.
Und du sagtest dass dir eine Sofortzusage in einer Alternativverwendung (mit Studium) angeboten wurde.
Dann ist das alles überhaupt kein Problem. Das Höchstalter gilt für die Einstellung, egal in welcher Verwendung.
Das heisst du lässt dich jetzt am 01.10.08 in der Alternativverwendung einstellen und durchläufst danach im Laufe deines Offizieranwärterlehrganges die Phasen II und III. Wenn du diese bestehen solltest (was sicherlich vor Ablauf der 6-Monate frist für den Widerruf sein wird), dann wird deine Verwendung geändert, du bleibst aber trotzdem im selben Lehrgang und wirst fortan als Luftfahrzeugführeranwärter in den Akten geführt. |
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Staff Navigator

Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: Fr Jul 18, 2008 2:06 pm Titel: |
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Super, das scheint tatsächlich so zu klappen...hab meinen Phase II Termin endlich bekommen :.)
Was mich allerdings ein bisschen ärgert, ist, dass ich erst nach meiner Einstellung in Fürsty am 01.10. als OA weiß, ob ich für den fliegerischen Dienst geeignet bin. Denn da ich meinen Wehrdienst als ehmaliger SaZ 2 schon abgeleistet habe, kann ich vom Widerrufsrecht nach sechs Monaten nicht gebrauch machen...wird also eine längerfristige Sache, egal, ob ich die Eignung nun bekomme oder nicht.
Mal ne` andere Sache: weiß eigentlich jemand, ob ich meine bisherige Dienstzeit auf die Beförderungszeiten angerechnet bekomme? Ichätze mal, eher nicht, oder?
Werd` da wahrscheinlich der einzige HGOA sein...;.) _________________ A `good` landing is one from which
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they can use the airplane again. |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Jul 18, 2008 2:37 pm Titel: |
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Das is blöd, dann solltest du dir umso intensiver überlegen ob du dich mit 12/13 jahren Dienstzeit in der Alternativverwendung anfreunden kannst.
1: Bisherige Dienstzeiten werden definitiv NICHT auf die Beförderungszeiten angerechnet
2: Du wirst dich wundern wie viele OG(OA) und HG(OA) da rumlaufen werden. Bist ja nicht der Einzige, der sich erst während seiner Dienstzeit für ne Laufbahn als Offz entscheidet.
Böse Zungen behaupten dass sich die HG(OA) gerne zusammen rotten um die jungen Schütze/Flieger(OA) zu knechten.
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Staff Navigator

Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: Fr Jul 18, 2008 2:51 pm Titel: |
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--Tommy-- hat folgendes geschrieben: |
Böse Zungen behaupten dass sich die HG(OA) gerne zusammen rotten um die jungen Schütze/Flieger(OA) zu knechten.
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Hehe, dann weiß ich Bescheid  _________________ A `good` landing is one from which
you can walk away. A "great" landing is one after which
they can use the airplane again. |
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