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Bennet Captain

Anmeldungsdatum: 19.04.2008 Beiträge: 108
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Verfasst am: Mi Jul 16, 2008 1:55 pm Titel: |
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Tja, wie es aussieht muss ich jetzt doch meinen Wehrdienst ableisten. Habe meine BU bestanden und meine Unterlagen abgeschickt, heute dann bei der LH angerufen und die nette Frau meinte, dass sie im moment ein Überangebot haben und meine FQ vermutlich erst im Oktober wäre. Als ich dann meinte das ich dann beim Bund wäre meinte sie, dann ist ihre FQ wohl erst im Januar, weil man in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Urlaub hat. Dumm gelaufen, die einzige Möglichkeit für mich wäre jetzt nur noch eine Klage, aber da habe ich mich noch nicht ausreichend informiert. Mal schauen was sich da jetzt noch machen lässt.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen! _________________ NFF |
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Aussie_Flo Gast
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Verfasst am: Mi Jul 16, 2008 2:43 pm Titel: |
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also ich bezweifle, dass man beim bund keine förderung für die seminare mehr erhalten soll... steht das iwo auf der bundeswehr-webseite oder gibts da ne zuverlässige quelle? denn bei persönlichen erfahrungen bin ich i.d.R. vorsichtig, oft ist es einfach so, dass der sachbearbeiter einfach ein a****gesicht ist und es nicht genehmigt (man hat ja keinen rechtsanspruch auf förderung, leider... ) |
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fluffi Captain

Anmeldungsdatum: 14.04.2008 Beiträge: 210
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Verfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:14 pm Titel: |
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jeder soldat an anspruch auf förderung.
stichwort:
soldatenversorgungsgesetz
alles weitere bespricht man mit dem jew. menschen vom bfd.
daß vorbereitungsseminare u.U. nicht gefördert werden liegt wohl v.a. daran, daß sie zt völliger unsinn sind... ne vorbereitung in form eines seminares für die bu zb ist doch ehrlcih gesagt völliger quatsch..! _________________ bu: 29/30.05.08
fq: 27/28.08.08
swiss I: 02.10.08
swiss II: 04.11.08
---ausgeträumt---
Okt 2010: plan B: jar ppl (uk) in espagna
12.09.11 1. solo
29.09.12 skill test  |
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Bennet Captain

Anmeldungsdatum: 19.04.2008 Beiträge: 108
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Verfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:41 pm Titel: |
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Genau das denke ich auch. Ich habe ja keine Abneigung gegen den Bund, ich mache mir nur sorgen wie das Angebot nächstes Jahr aussieht.
Also wenn die mir jetzt einen FQ Termin für z.B. Oktober geben muss der Bund mich dafür freistellen? _________________ NFF |
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Gizmo Captain

Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 219
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Verfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:52 pm Titel: |
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Für solche Sachen bekommst Du idR Sonderurlaub. Du hast ne bestimmt Anzahl an Sonderurlaub im Jahr zur Verfügung, der für solche Sachen eben genutzt werden kann.
Gruss, Gizmo _________________ Gruss, Gizmo |
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Bennet Captain

Anmeldungsdatum: 19.04.2008 Beiträge: 108
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Verfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:56 pm Titel: |
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Okay, das ist doch mal gut zu wissen!
Habe am Dienstag einen Termin bei meinem Wehrberater dann kann ich das ja nochmal abklären, und dann muss ich nochmal bei der LH anrufen damit die mich jetzt nicht automatisch erst für Januar einplanen. _________________ NFF |
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Bernd Captain

Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 211
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Verfasst am: Do Jul 17, 2008 8:02 am Titel: |
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Nur kurz zur Info:
Sobald ihr einmal gezogen seit und dann zurückgestellt werdet, gilt die ALtersgrenze von 23 Jahren für eine Nichtberücksichtigung nicht mehr. Ihr könnt dann bis 25 Jahren eingezogen werden. DieZurückstellung verlängert die "Verjährungszeit".
Im Übrigen gibt es die Möglichkeit Wehr- und Zivildienst bei besonderer Härte oder beruflichen Nachteilen zu verkürzen. Ich selbst hab meinen Zivi auf 6 Monate verkürzen können, mit der brgründung, dass wenn ich meinen Zivi hätte voll durchziehen müssen meine Wunschstelle bei meinem jetzigen Arbeitgeber nicht bekommen hätte.
Bei LH wird das aber schwierig, weil ja jeden M;onat eine Schulung beginnt. Und Wehrdienst ist nunmal Pflicht.  |
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Marlowe Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 22.07.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2008 9:53 am Titel: |
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kann man nach der musterung, obwohl man denen schon 'zugesagt' hat, zivildienst machen??? _________________ Abitur 09
1,8 12.Klasse
LH? Na kla |
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Aussie_Flo Gast
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:00 am Titel: |
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soweit ich weiß muss man ja sowieso, auch wenn man dort schon die verweigerung angedeutet hat, eine verweigerungserklärung schreiben. ich wüsste nicht, warum man die nicht noch nach der musterung einreichen dürfte. ich habe auch schon von einigen gehört, die ihren antrag auf verweigerung während der grundausbildung beim bund eingereicht und genehmigt bekommen haben... aber in dem falle wüsste ich nicht, wie man noch schnell an einen zivi-platz kommen sollte. |
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africola Captain

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 458
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2008 11:57 am Titel: |
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Nach der Musterung ist immer noch Zeit für eine Verweigerung, sprich Zivildienst, erkundigen kannst du dich da sehr gut im Internet (es gibt wie überall gewisse Fristen und Regelungen, die dazu eingehalten werden müssen). Es gibt hunderte Seiten, die dieses Thema sehr genau und übersichtlich behandeln.
Einfach mal ein paar Suchmaschinen quälen.
Gruß, Jan _________________ -> 383. NFF!!! |
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Benson Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: Fr Jul 25, 2008 12:07 pm Titel: |
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Den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellst du in jedem Fall nach der Musterung, da du, im Falle einer Ausmusterung, auch keinen Zivildienst leisten musst. Allerdings gab es auch für diesen Antrag eine Frist - 2 Monate, wenn ich mich recht erinnere, aber das sollte herauszufinden sein.
e: ... habe nur Aussie_Flos Beitrag gelesen. |
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Bernd Captain

Anmeldungsdatum: 17.04.2007 Beiträge: 211
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Verfasst am: Mo Jul 28, 2008 6:45 am Titel: |
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Das müsste gehen. Da es eine Gewissensentscheidung ist, kannst du sogar noch mitten in der Zeit beim Bund sagen, dass du mit Waffen und der ganzen Gewalt plötzlich nicht mehr klarkommst.
Ansprechpartner sind da am besten das Bundesamt für Zivildienst und das Kreiswehrersatzamt (in kreisangehörigen Städten).
Gruß bernd |
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