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Problem: Bundeswehr und Lufthansa
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Bennet
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.04.2008
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: Mi Jul 16, 2008 1:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, wie es aussieht muss ich jetzt doch meinen Wehrdienst ableisten. Habe meine BU bestanden und meine Unterlagen abgeschickt, heute dann bei der LH angerufen und die nette Frau meinte, dass sie im moment ein Überangebot haben und meine FQ vermutlich erst im Oktober wäre. Als ich dann meinte das ich dann beim Bund wäre meinte sie, dann ist ihre FQ wohl erst im Januar, weil man in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Urlaub hat. Dumm gelaufen, die einzige Möglichkeit für mich wäre jetzt nur noch eine Klage, aber da habe ich mich noch nicht ausreichend informiert. Mal schauen was sich da jetzt noch machen lässt.

Über Tipps würde ich mich sehr freuen!
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Aussie_Flo
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 16, 2008 2:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also ich bezweifle, dass man beim bund keine förderung für die seminare mehr erhalten soll... steht das iwo auf der bundeswehr-webseite oder gibts da ne zuverlässige quelle? denn bei persönlichen erfahrungen bin ich i.d.R. vorsichtig, oft ist es einfach so, dass der sachbearbeiter einfach ein a****gesicht ist und es nicht genehmigt (man hat ja keinen rechtsanspruch auf förderung, leider... Confused)
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fluffi
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Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jeder soldat an anspruch auf förderung.

stichwort:
soldatenversorgungsgesetz


alles weitere bespricht man mit dem jew. menschen vom bfd.

daß vorbereitungsseminare u.U. nicht gefördert werden liegt wohl v.a. daran, daß sie zt völliger unsinn sind... ne vorbereitung in form eines seminares für die bu zb ist doch ehrlcih gesagt völliger quatsch..!
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Bennet
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Anmeldungsdatum: 19.04.2008
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das denke ich auch. Ich habe ja keine Abneigung gegen den Bund, ich mache mir nur sorgen wie das Angebot nächstes Jahr aussieht.
Also wenn die mir jetzt einen FQ Termin für z.B. Oktober geben muss der Bund mich dafür freistellen?
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Gizmo
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 219

BeitragVerfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Für solche Sachen bekommst Du idR Sonderurlaub. Du hast ne bestimmt Anzahl an Sonderurlaub im Jahr zur Verfügung, der für solche Sachen eben genutzt werden kann.

Gruss, Gizmo
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Gruss, Gizmo
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Bennet
Captain
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Anmeldungsdatum: 19.04.2008
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: Mi Jul 16, 2008 4:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das ist doch mal gut zu wissen!
Habe am Dienstag einen Termin bei meinem Wehrberater dann kann ich das ja nochmal abklären, und dann muss ich nochmal bei der LH anrufen damit die mich jetzt nicht automatisch erst für Januar einplanen.
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Bernd
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Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: Do Jul 17, 2008 8:02 am    Titel: Antworten mit Zitat

Nur kurz zur Info:

Sobald ihr einmal gezogen seit und dann zurückgestellt werdet, gilt die ALtersgrenze von 23 Jahren für eine Nichtberücksichtigung nicht mehr. Ihr könnt dann bis 25 Jahren eingezogen werden. DieZurückstellung verlängert die "Verjährungszeit".

Im Übrigen gibt es die Möglichkeit Wehr- und Zivildienst bei besonderer Härte oder beruflichen Nachteilen zu verkürzen. Ich selbst hab meinen Zivi auf 6 Monate verkürzen können, mit der brgründung, dass wenn ich meinen Zivi hätte voll durchziehen müssen meine Wunschstelle bei meinem jetzigen Arbeitgeber nicht bekommen hätte.
Bei LH wird das aber schwierig, weil ja jeden M;onat eine Schulung beginnt. Und Wehrdienst ist nunmal Pflicht. Wink
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Marlowe
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 22.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 9:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

kann man nach der musterung, obwohl man denen schon 'zugesagt' hat, zivildienst machen???
_________________
Abitur 09
1,8 12.Klasse
LH? Na kla
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Aussie_Flo
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 10:00 am    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weiß muss man ja sowieso, auch wenn man dort schon die verweigerung angedeutet hat, eine verweigerungserklärung schreiben. ich wüsste nicht, warum man die nicht noch nach der musterung einreichen dürfte. ich habe auch schon von einigen gehört, die ihren antrag auf verweigerung während der grundausbildung beim bund eingereicht und genehmigt bekommen haben... aber in dem falle wüsste ich nicht, wie man noch schnell an einen zivi-platz kommen sollte.
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africola
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 11:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Nach der Musterung ist immer noch Zeit für eine Verweigerung, sprich Zivildienst, erkundigen kannst du dich da sehr gut im Internet (es gibt wie überall gewisse Fristen und Regelungen, die dazu eingehalten werden müssen). Es gibt hunderte Seiten, die dieses Thema sehr genau und übersichtlich behandeln.
Einfach mal ein paar Suchmaschinen quälen.

Gruß, Jan
_________________
-> 383. NFF!!!
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Benson
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 12:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellst du in jedem Fall nach der Musterung, da du, im Falle einer Ausmusterung, auch keinen Zivildienst leisten musst. Allerdings gab es auch für diesen Antrag eine Frist - 2 Monate, wenn ich mich recht erinnere, aber das sollte herauszufinden sein.


e: ... habe nur Aussie_Flos Beitrag gelesen.
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Bernd
Captain
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Anmeldungsdatum: 17.04.2007
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: Mo Jul 28, 2008 6:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das müsste gehen. Da es eine Gewissensentscheidung ist, kannst du sogar noch mitten in der Zeit beim Bund sagen, dass du mit Waffen und der ganzen Gewalt plötzlich nicht mehr klarkommst. Wink
Ansprechpartner sind da am besten das Bundesamt für Zivildienst und das Kreiswehrersatzamt (in kreisangehörigen Städten).

Gruß bernd
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